Volle Zustimmung hierzu. Ich gehe aber davon aus, das sich nichts ändern wird, leider. Es muss eine treibende Kraft dahinter geben, genau so wie beim Nachtangeln...23tedric hat geschrieben:... man beobachtet Regelungen und wenn eine Regelung nicht funktioniert wird sie geändert oder abgeschafft.
Die aktuelle Regelung hier in BW ist halt: alles abschlagen. In meinen Augen viel zu undifferenziert und eben auch realitätsfern.
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Abschnitt 9/Hafen
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
neckarangler » 11.12.2023, 14:00
Auf jeder Karte die ihr kauft stehen die Mindestmaße und Schonzeiten.
Es gibt auch die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten - aber das was auf der Karte steht gilt und daran ist man als Angler verpflichtet sich zu halten. Alle Angaben varieren von Bundesland zu Bundesland.
Um da auf Nummer sicher zu gehen bitte immer in die Bestimmungen der Karte schauen.
Wenn Schonzeit ist oder das Mindestmaß ist nicht erreicht, kann man den Fisch bedenkenlos wieder schonend ins Wasser zurücksetzen.
Addi
Auf jeder Karte die ihr kauft stehen die Mindestmaße und Schonzeiten.
Es gibt auch die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten - aber das was auf der Karte steht gilt und daran ist man als Angler verpflichtet sich zu halten. Alle Angaben varieren von Bundesland zu Bundesland.
Um da auf Nummer sicher zu gehen bitte immer in die Bestimmungen der Karte schauen.
Wenn Schonzeit ist oder das Mindestmaß ist nicht erreicht, kann man den Fisch bedenkenlos wieder schonend ins Wasser zurücksetzen.
Addi
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Moin Addi & wobbler1987,
wenn Verordnungen unsinnig und Gesetze nicht zielführend sind, sollte man das sehr wohl diskutieren, vor allem dann wenn man direkt betroffen ist. Die Fischerei wird noch viel zu oft auf Basis jahrzehntealter Grundsätze reguliert - auch wenn die Wissenschaft mittlerweile ganz andere Erkenntnisse geliefert hat. Also muss "von unten" Druck auf den Gesetzesgeber ausgeübt werden, so wie Nachtangelverbot erfolgreich geschehen. Hans-Hermann?
Herzliche Grüße an alle
Kurt
wenn Verordnungen unsinnig und Gesetze nicht zielführend sind, sollte man das sehr wohl diskutieren, vor allem dann wenn man direkt betroffen ist. Die Fischerei wird noch viel zu oft auf Basis jahrzehntealter Grundsätze reguliert - auch wenn die Wissenschaft mittlerweile ganz andere Erkenntnisse geliefert hat. Also muss "von unten" Druck auf den Gesetzesgeber ausgeübt werden, so wie Nachtangelverbot erfolgreich geschehen. Hans-Hermann?
Herzliche Grüße an alle
Kurt
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Hi Hans ich habe nicht gesagt das es erlaubt ist, ich habe geschrieben das Catch and Release nicht Grundsätzlich verboten es gibt ausnahmen lies mal das Tierschutzgesetz, es bezieht sich z.b. auf einen Fisch den ich nicht verwerten kann weil er zu Groß ist oder weil er ein Beifang ist.Hans hat geschrieben:Hi Wallerle. Wo in Deutschland wäre denn Catch and Release erlaubt ?
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Hi Wallerle, nicht verwerten, der Eine siehts so der Andere so. Ich habe noch keine genaue Definition als Gesetzestext gefunden was nicht verwertbar ist.
Ob Nicht-Zielfisch oder zu großer/zu Kleiner Fisch dazu berechtigt einen Fisch zurückzusetzen ist die Frage. Ich glaube, ich habe mal gehört ....das nützt am Ende niemanden. Wenn jemand einen Gesetzestext hat aus dem genau das klar hervorgeht bitte her damit.
Ich kenne den Absatz aus dem Tierschutzgesetz "....Ohne vernünftigen Grund"
Wo steht da was von zu Groß oder Beifang.Wallerle2022 hat geschrieben:es bezieht sich z.b. auf einen Fisch den ich nicht verwerten kann weil er zu Groß ist oder weil er ein Beifang ist.
Ob Nicht-Zielfisch oder zu großer/zu Kleiner Fisch dazu berechtigt einen Fisch zurückzusetzen ist die Frage. Ich glaube, ich habe mal gehört ....das nützt am Ende niemanden. Wenn jemand einen Gesetzestext hat aus dem genau das klar hervorgeht bitte her damit.
Ich kenne den Absatz aus dem Tierschutzgesetz "....Ohne vernünftigen Grund"
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Na also wenn du es kennst Tierschutzgesetz Ohne vernünftigen Grund dann ist ja alles klar, falls nicht kann ich dir nur die Videos auf You Tube von Prof. Dr. Robert Arlinghaus You Tube Name IFishMan empfehlen oder einfach mal im Netz schauenHans hat geschrieben:Hi Wallerle, nicht verwerten, der Eine siehts so der Andere so. Ich habe noch keine genaue Definition als Gesetzestext gefunden was nicht verwertbar ist. Wo steht da was von zu Groß oder Beifang.
Ob Nicht-Zielfisch oder zu großer/zu Kleiner Fisch dazu berechtigt einen Fisch zurückzusetzen ist die Frage. Ich glaube, ich habe mal gehört ....das nützt am Ende niemanden. Wenn jemand einen Gesetzestext hat aus dem genau das klar hervorgeht bitte her damit.
Ich kenne den Absatz aus dem Tierschutzgesetz "....Ohne vernünftigen Grund"
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Einem Richter ist es egal was auf You Tube kommt.Wenns dumm läuft sagt der dir dass du den Fisch verwerten kannst,andere essen den auch. Und wenn du den Fisch wieder schwimmen lässt könnte man dir unterstellen du angelst zum Spass.
Deswegen wenn es einen Gesetzestext wie schon beschrieben irgendwo gibt, her damit.
Deswegen wenn es einen Gesetzestext wie schon beschrieben irgendwo gibt, her damit.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
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wobbler1987
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
...es gibt halt kein Gesetzestext...
Tierschutz und fertig. Das ist genau das,was ich meine...
Fängst du einen 20kg Karpfen der weder Schonzeit noch Schonmaß hat bzw. weit darüber liegt musst du den mitmehmen!!! Egal was Youtube und co. sagt. Auch wenn du ihn auf Wurm beim Aalangeln gefangen hast, da gibts kein Unterschied Beifang oder Zielfisch...
Jeder Richter wird dir sagen,dass du den 20kg Karpfen sehr wohl hättest verwerten können!
In diesem Sinne...
Tierschutz und fertig. Das ist genau das,was ich meine...
Fängst du einen 20kg Karpfen der weder Schonzeit noch Schonmaß hat bzw. weit darüber liegt musst du den mitmehmen!!! Egal was Youtube und co. sagt. Auch wenn du ihn auf Wurm beim Aalangeln gefangen hast, da gibts kein Unterschied Beifang oder Zielfisch...
Jeder Richter wird dir sagen,dass du den 20kg Karpfen sehr wohl hättest verwerten können!
In diesem Sinne...
Nürtinger Strecke
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Hallo zusammen,
hier ein schöner Artikel passend zum Thema vom Landesfischereiverband Bayern
https://lfvbayern.de/fischen/angelfisch ... n-818.html
Ich habe mal die Wasserschutzpolizei bei einer Kontrolle zu dem Thema befragt:
Unsere Gerichte und Staatsanwälte sind völlig überlastet. Wenn da also kein großer öffentlicher Druck bedingt durch spektakuläre YouTube Videos oder einer gewissen "Tierrechtsorganisation" mit Namen PE.. steht, oder keine Wiederholungstat vorliegt wird das Ganze wie Schwarzangeln im Großraum Stuttgart behandelt..... Brief vom Staatsanwalt: Verfahren wird Mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
...bevor jetzt der große Aufschrei beginnt..... so wurde es mir gesagt...ich bin kein Richter oder Anwalt ich zitiere nur sinngemäß die WaPo
hier ein schöner Artikel passend zum Thema vom Landesfischereiverband Bayern
https://lfvbayern.de/fischen/angelfisch ... n-818.html
Ich habe mal die Wasserschutzpolizei bei einer Kontrolle zu dem Thema befragt:
Unsere Gerichte und Staatsanwälte sind völlig überlastet. Wenn da also kein großer öffentlicher Druck bedingt durch spektakuläre YouTube Videos oder einer gewissen "Tierrechtsorganisation" mit Namen PE.. steht, oder keine Wiederholungstat vorliegt wird das Ganze wie Schwarzangeln im Großraum Stuttgart behandelt..... Brief vom Staatsanwalt: Verfahren wird Mangels öffentlichen Interesses eingestellt.
...bevor jetzt der große Aufschrei beginnt..... so wurde es mir gesagt...ich bin kein Richter oder Anwalt ich zitiere nur sinngemäß die WaPo
Grüße Joachim
Ich angle am 10er
Instagram: joachim.gs
Alle Angeln: joachim.gs
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-
neckarangler
- Beiträge: 75
- Registriert: 16.01.2022, 11:46
- Wohnort: Neuhausen adF
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Servus Joachim,
ein Zitat aus dem Link, den Du uns mitgeteilt hast:
"Schlechter Ruf durch Trophäenfischer
Die Zuspitzung der Debatte um C&R hat die Fischerei insbesondere den spezialisierten „Karpfen – und Wallerprofis“ zu verdanken. Ihr Faible, gezielt Großfische zu fangen und nach dem Fotoshooting gleich wieder zurückzusetzen, machen sie mit T-Shirt-Sprüchen wie „Catch & Release ist Naturschutz und Fische töten ist Mord“ publik. Auch veröffentlichen sie ihre kapitalen Fänge mit reißerischen Fotos in der boulevardmäßigen Anglerpresse. Sie brüsten sich damit, dieselben Individuen wieder und wieder zu fangen. Sie liefern damit Tierschutzorganisationen und ambitionierten Staatsanwälten eine Steilvorlage, gegen die gesamte Angelei zu Felde zu ziehen. Dass sie sich in erster Linie selbst schaden, weil ihr Verhalten nach und nach eine restriktivere Rechtsprechung nach sich zieht, ist ihnen kaum bewusst."
Man muss mal über den Teller-Rand drübersehen:
In Frankreich z.B. muss man Fische über eine bestimmte Größe oder Gewicht wieder schonend zurücksetzen.
https://www.france.fr/de/nuetzliche-tip ... frankreich
In den Niederlanden, darf man bestimmte Fisch nicht entnehmen, die müssen generell zurückgesetzt werden.
In anderen Ländern darf man sogar Fische angeln und einfach unversorgt lassen - also einfach an Land lassen.
Im Grenzgewässer der Mosel darf man sogar mit lebendem Köderfisch angeln.
Der Verein mit einem "freundlichen P" im Namen tötet mehr als 100000 Tiere ohne Gründe:
Ich vermute es sind nun schon mehr als 1 Mio Tiere, die die Organisation mit P zu verantworten hat.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/vo ... -1.1641764
ein Zitat aus dem Link, den Du uns mitgeteilt hast:
"Schlechter Ruf durch Trophäenfischer
Die Zuspitzung der Debatte um C&R hat die Fischerei insbesondere den spezialisierten „Karpfen – und Wallerprofis“ zu verdanken. Ihr Faible, gezielt Großfische zu fangen und nach dem Fotoshooting gleich wieder zurückzusetzen, machen sie mit T-Shirt-Sprüchen wie „Catch & Release ist Naturschutz und Fische töten ist Mord“ publik. Auch veröffentlichen sie ihre kapitalen Fänge mit reißerischen Fotos in der boulevardmäßigen Anglerpresse. Sie brüsten sich damit, dieselben Individuen wieder und wieder zu fangen. Sie liefern damit Tierschutzorganisationen und ambitionierten Staatsanwälten eine Steilvorlage, gegen die gesamte Angelei zu Felde zu ziehen. Dass sie sich in erster Linie selbst schaden, weil ihr Verhalten nach und nach eine restriktivere Rechtsprechung nach sich zieht, ist ihnen kaum bewusst."
Man muss mal über den Teller-Rand drübersehen:
In Frankreich z.B. muss man Fische über eine bestimmte Größe oder Gewicht wieder schonend zurücksetzen.
https://www.france.fr/de/nuetzliche-tip ... frankreich
In den Niederlanden, darf man bestimmte Fisch nicht entnehmen, die müssen generell zurückgesetzt werden.
In anderen Ländern darf man sogar Fische angeln und einfach unversorgt lassen - also einfach an Land lassen.
Im Grenzgewässer der Mosel darf man sogar mit lebendem Köderfisch angeln.
Der Verein mit einem "freundlichen P" im Namen tötet mehr als 100000 Tiere ohne Gründe:
Ich vermute es sind nun schon mehr als 1 Mio Tiere, die die Organisation mit P zu verantworten hat.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/vo ... -1.1641764
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- Wallerle2022
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Wenn andere in Neckar scheißen muss ich das auch, auch wenn man mir Unterstellt ich würde zum Spaß Angeln muss man es erst mal beweisen, wenn ich auf Karpfen gehe und will einen für die Küche 2-3 Kg und ich fange einen mit 10 dann kann ich den nicht verwerten also muss ich den wieder zurücksetzen, da ich keinem Tier unnötig Leiht zufügen darf.Hans hat geschrieben:Einem Richter ist es egal was auf You Tube kommt.Wenns dumm läuft sagt der dir dass du den Fisch verwerten kannst,andere essen den auch. Und wenn du den Fisch wieder schwimmen lässt könnte man dir unterstellen du angelst zum Spass.
Deswegen wenn es einen Gesetzestext wie schon beschrieben irgendwo gibt, her damit.
- Wallerle2022
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
https://www.blinker.de/angelmethoden/an ... recht-ist/Hans hat geschrieben:Einem Richter ist es egal was auf You Tube kommt.Wenns dumm läuft sagt der dir dass du den Fisch verwerten kannst,andere essen den auch. Und wenn du den Fisch wieder schwimmen lässt könnte man dir unterstellen du angelst zum Spass.
Deswegen wenn es einen Gesetzestext wie schon beschrieben irgendwo gibt, her damit.
- Wallerle2022
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- Registriert: 04.07.2022, 20:50
- Wohnort: Schwäbisch Gmünd
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
https://www.youtube.com/watch?v=-JlCMQWVHCIHans hat geschrieben:Einem Richter ist es egal was auf You Tube kommt.Wenns dumm läuft sagt der dir dass du den Fisch verwerten kannst,andere essen den auch. Und wenn du den Fisch wieder schwimmen lässt könnte man dir unterstellen du angelst zum Spass.
Deswegen wenn es einen Gesetzestext wie schon beschrieben irgendwo gibt, her damit.
Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Zum Thema Fische zurücksetzen:
Es gibt den Gesetzestext der im Tierschutzgesetz steht ja das ist richtig. Dann muss man dazu aber auch die passenden Urteile lesen.
Der WAV ist was die rechtlichen Dinge angeht wie ein Karnevalsverein. Sieht man deutlich an der Schleusenregelung und an wehren. Es steht nirgends auf der karte geschrieben wie es genau ist. Dass der gesamte Schleusenbereich plus 50 Meter ab dem Schild nicht im
Pachtvertrag dabei sind und ein angeln in dem Bereich fischwilderei darstellt schreiben sie nirgends.
Wie viele Angler ich schon angesprochen habe die dort gefischt haben dass es nicht zulässig ist.
Bestes Beispiel: ich Fische auf Karpfen und Kurbel meine boilie rein. Beim einkurbeln knallt mir nen Hecht auf den drehenden boilie. Den lande ich und setze ihn schonend zurück. Kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dazu gibt es Gerichtsurteile!
Fängt man einen Fisch, den man nicht verwerten kann dann ist es zulässig ihn zurückzusetzen. Problematisch wird es wenn ich mit ner 300gramm Welsrute fische und dann sage den 1,50m Wels kann ich nicht verwerten.
Oder wenn du auf Karpfen mit boilie angelst und sagt den 10kg Fisch kann ich nicht verwerten.
Angelst du mit der stipprute auf köderfische und hakst nen 10kg Karpfen darfst du ihn zurücksetzen.
Die montierte 3 Rute die du dabei hast ist erlaubt. Dad mitführen von montierten und fangbereiten Ruten an Gewässern, an welchen man keinen Erlaubnisschein hat ist wiederum nicht erlaubt
Es gibt den Gesetzestext der im Tierschutzgesetz steht ja das ist richtig. Dann muss man dazu aber auch die passenden Urteile lesen.
Der WAV ist was die rechtlichen Dinge angeht wie ein Karnevalsverein. Sieht man deutlich an der Schleusenregelung und an wehren. Es steht nirgends auf der karte geschrieben wie es genau ist. Dass der gesamte Schleusenbereich plus 50 Meter ab dem Schild nicht im
Pachtvertrag dabei sind und ein angeln in dem Bereich fischwilderei darstellt schreiben sie nirgends.
Wie viele Angler ich schon angesprochen habe die dort gefischt haben dass es nicht zulässig ist.
Bestes Beispiel: ich Fische auf Karpfen und Kurbel meine boilie rein. Beim einkurbeln knallt mir nen Hecht auf den drehenden boilie. Den lande ich und setze ihn schonend zurück. Kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dazu gibt es Gerichtsurteile!
Fängt man einen Fisch, den man nicht verwerten kann dann ist es zulässig ihn zurückzusetzen. Problematisch wird es wenn ich mit ner 300gramm Welsrute fische und dann sage den 1,50m Wels kann ich nicht verwerten.
Oder wenn du auf Karpfen mit boilie angelst und sagt den 10kg Fisch kann ich nicht verwerten.
Angelst du mit der stipprute auf köderfische und hakst nen 10kg Karpfen darfst du ihn zurücksetzen.
Die montierte 3 Rute die du dabei hast ist erlaubt. Dad mitführen von montierten und fangbereiten Ruten an Gewässern, an welchen man keinen Erlaubnisschein hat ist wiederum nicht erlaubt
- Wallerle2022
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Re: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Angeln
Na Ja wenn ich mit einer 300gr. Rute Fische heißt das noch lange nicht das ich es auf Große Welse abgesehen habe, ich nenne das vorausschauend Angeln, habe ich es auf kleine Welse abgesehen bis sagen wir mal 1,2m dann muss das nicht heißen wenn ich mit kleinen Gerät angle das ich dann auch nur kleine Fange, was ist wenn ich das so mache und nehme eine Rute 50g-80g Wurf Gewicht und eine 0,35mmSchnur dem Entsprechen fallen da Haken und Wirbel aus, und jetzt geht mir ein 180 cm Waller drauf und er Reist meine Schnur ab, jetzt schwimmt der mit der Kompletten Montage durch die Gegend macht das sinn glaub kaum, ich kann aber mit gutem Gewissen sagen wenn ich eine Rute mit 300-400g Rute und dickerer Geflochtene einsetze sagen die Hält auch Große aus wenn einer Beißen sollte, und da ich keine Großen mit nehmen kann aus Platzgründen in der Gefriere oder weil ich den nicht nach hause Transportieren kann, muss ich ihn schonend wieder zurück setzen da mir das Tierschutzgesetz verbietet ihn einfach zu Töten und ihn dann in Müll zuhauen, dazu kommt noch das der der einen Beschuldigt in der Beweispflicht ist.Pipo2305 hat geschrieben:Zum Thema Fische zurücksetzen:
Es gibt den Gesetzestext der im Tierschutzgesetz steht ja das ist richtig. Dann muss man dazu aber auch die passenden Urteile lesen.
Der WAV ist was die rechtlichen Dinge angeht wie ein Karnevalsverein. Sieht man deutlich an der Schleusenregelung und an wehren. Es steht nirgends auf der karte geschrieben wie es genau ist. Dass der gesamte Schleusenbereich plus 50 Meter ab dem Schild nicht im
Pachtvertrag dabei sind und ein angeln in dem Bereich fischwilderei darstellt schreiben sie nirgends.
Wie viele Angler ich schon angesprochen habe die dort gefischt haben dass es nicht zulässig ist.
Bestes Beispiel: ich Fische auf Karpfen und Kurbel meine boilie rein. Beim einkurbeln knallt mir nen Hecht auf den drehenden boilie. Den lande ich und setze ihn schonend zurück. Kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Dazu gibt es Gerichtsurteile!
Fängt man einen Fisch, den man nicht verwerten kann dann ist es zulässig ihn zurückzusetzen. Problematisch wird es wenn ich mit ner 300gramm Welsrute fische und dann sage den 1,50m Wels kann ich nicht verwerten.
Oder wenn du auf Karpfen mit boilie angelst und sagt den 10kg Fisch kann ich nicht verwerten.
Angelst du mit der stipprute auf köderfische und hakst nen 10kg Karpfen darfst du ihn zurücksetzen.
Die montierte 3 Rute die du dabei hast ist erlaubt. Dad mitführen von montierten und fangbereiten Ruten an Gewässern, an welchen man keinen Erlaubnisschein hat ist wiederum nicht erlaubt