
bin mal gespannt ab wann man nun Nachts Angeln kann.

Moderator: Moderatoren
Hans hat geschrieben:Mal sehen was zeitnah bedeutet
HHSCHOCK hat geschrieben:Ich kann dich verstehen, aber deine Rechtsauffassung stimmt nicht. Noch gilt das Nachtangelverbot wie in der LFVO BW geschrieben.
Fish-Assassin hat geschrieben:Ich halte mich nicht mehr an das Verbot. Das selbe wurde als Unrecht erklärt, und es ist ganz einfach ein juristischer Leitsatz, daß das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Ein nominell noch bestehendes Gesetz verliert durch ein solches Urteil jegliche Fähigkeit, als Grundlage für irgendwas zu dienen.