Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

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pmrdj
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon pmrdj » 15.07.2021, 17:22

Echt Super Arbeit :GR:
bin mal gespannt ab wann man nun Nachts Angeln kann. :mrgreen:
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Hans
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Hans » 17.07.2021, 22:02

Mal sehen was zeitnah bedeutet
Gruß Hans
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon ToTi » 18.07.2021, 00:37

Hans hat geschrieben:Mal sehen was zeitnah bedeutet


In der Politik?! ....2-3 Jahre ? :roll: :roll: Oder hat die Politik schon mal was schnell, effektiv und durchdacht hinbekommen?? ;-)
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Hans » 09.09.2021, 10:55

Also Zeitnah ist auf jeden Fall nicht innerhalb 2 Monaten. :lol:
Gruß Hans
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon ToTi » 09.09.2021, 18:49

Vielleicht sollten noch ein paar viele Angler mal eine kleine Klage einreichen...damits richtig schön teuer wird. ;-)
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TJ
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon TJ » 10.09.2021, 00:30

Ich denke mal das heisst nichts gutes wenn die so lange brauchen. Die arbeiten bestimmt daran wie se die angler anderweitig einschränken. Ein pauschale Aufhebung wäre zu einfach.
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon HHSCHOCK » 10.09.2021, 10:34

Das Urteil ist noch nicht schriftlich ergangen. Deshalb geschieht momentan nichts.

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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Hans » 10.09.2021, 10:52

Ist halt keine Steuer, die gleich umgesetzt wird :lol:

Ich kann nur schwer verstehen wie ein festgestelltes "Unrecht" immer noch besteht und Gültigkeit hat .
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Fish-Assassin » 12.09.2021, 21:06

Ich halte mich nicht mehr an das Verbot. Das selbe wurde als Unrecht erklärt, und es ist ganz einfach ein juristischer Leitsatz, daß das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Ein nominell noch bestehendes Gesetz verliert durch ein solches Urteil jegliche Fähigkeit, als Grundlage für irgendwas zu dienen.
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon HHSCHOCK » 13.09.2021, 10:48

Ich kann dich verstehen, aber deine Rechtsauffassung stimmt nicht. Noch gilt das Nachtangelverbot wie in der LFVO BW geschrieben.

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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon pmrdj » 13.09.2021, 11:32

Hallo und das wird auch noch eine weile so bleiben das verbot da lassen sie sich richtig viel Zeit bis da was passiert!! :evil: :evil:
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Hans » 13.09.2021, 13:28

HHSCHOCK hat geschrieben:Ich kann dich verstehen, aber deine Rechtsauffassung stimmt nicht. Noch gilt das Nachtangelverbot wie in der LFVO BW geschrieben.

Das weiß ich Hans, jedoch ist es schon so dass man doch da etwas schneller reagieren sollte. Es ist ja nun vom Gericht so ausgesprochen.
Das ist ja in allen Bereichen der Rechtssprechung so aber eben nach meiner Meinung nicht richtig.
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon ToTi » 13.09.2021, 19:30

Fish-Assassin hat geschrieben:Ich halte mich nicht mehr an das Verbot. Das selbe wurde als Unrecht erklärt, und es ist ganz einfach ein juristischer Leitsatz, daß das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Ein nominell noch bestehendes Gesetz verliert durch ein solches Urteil jegliche Fähigkeit, als Grundlage für irgendwas zu dienen.


So lange kein Urteil schriftlich vorliegt, ist es nicht gültig. Nur weil irgendeiner behauptet er hat gewonnen, bedeutet das mal rein gar nix. Die Beklagten können theoretisch auch das Urteil anfechten, was ich aber nicht glaube.
Also, erst warten bis das Urteil da ist und dann kann man handeln. Alles andere ist immer noch illegal.
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon Döbel2804 » 14.09.2021, 13:58

:JGS:
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Re: Klage gegen das Nachtangelverbot vom WAV Stuttgart

Beitragvon jayhn » 17.09.2021, 16:42

Wir können ja mal Wetten abschließen.. Ich tippe frühestens auf Q1/2022, bis es in der Verordnung angepasst ist.


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