Rechtliches am Neckar

Schreibt Eure Montagen und was Ihr damit fangt.

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23tedric
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Messer führen

Beitragvon 23tedric » 21.01.2012, 18:56

Naja, so einfach ist es ja dann halt leider nicht, wenn ich das so lese. Das meine ich ja mit "schwammig".

Hier mal ein Bild eines solchen fraglichen Angelmessers:

Bild

Genau um solche Messer geht's ja. Die sind im Angelladen erhältlich, haben einen Pin, um sie mit einer Hand leicht öffnen zu können und einen Feststellmechanismus, damit man sich selbst nicht verletzt bei der Benutzung.

Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz. Allerdings darf ich als Angler es aus berechtigtem Interesse zur Ausübung meiner Angeltätigkeit bei mir führen - sofern ich eben gerade zum Angeln gehe oder vom Angeln komme.

Natürlich habe ich es nicht immer in der Hosentasche, sondern im Angelrucksack. D.h. eh nur dabei, wenn ich angeln gehe.

Aber ich mach ja auch nichts Böses damit (ok, die Peta sieht das anders) und denke, als freier, selbstbestimmter und verantwortungsvoller Mensch sollte ich schwammige Gesetze schon hinterfragen dürfen.

Ein Schweizer Taschenmesser habe ich übrigens immer dabei. An Kerle hodd a Messr en dr Dasch. Sehen die am Flughafen auch anders. Wobei da geht's ja, wenn man das Messer im eingecheckten Koffer transportiert.
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Lord_siluro
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Beitragvon Lord_siluro » 21.01.2012, 19:07

[img][img]http://img820.imageshack.us/img820/4971/imag0278t.jpg[/img]

Uploaded with ImageShack.us[/img]


...und hier ist mein Messer :lol:
Manche Menschen träumen ihr Leben lang von Dingen, die sie längst haben würden, wenn sie nicht so viel träumten.

Gruß Fery ;)

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23tedric
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Beitragvon 23tedric » 21.01.2012, 19:14

Lord_siluro hat geschrieben:...und hier ist mein Messer :lol:


Das war die perfekte Antwort! :) Geiles Messer!
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gufeur
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Beitragvon gufeur » 21.01.2012, 19:40

das nennt ihr ein messer? das ist doch kein messer. das hier ist ein messer :!:

na wer hat den film erkannt :?:


Bild




(nichts gegen dein messer ferry :wink: )
gruss tobi VIII

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 21.01.2012, 19:55

Wie ist das denn nun, darf ich ein Messer mit einer bestimmten Klingenlänge als Angler mitführen, oder gibts da Limits?

Vom Messer als Waffe reden wir erst nicht, das ist genauso wie Spielkarten, alles eine Frage der Technik ...

Verkauf von Spielkarten nur noch ab 18 Jahren und mit gültigem Waffenschein

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ServusBenny
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Beitragvon ServusBenny » 21.01.2012, 19:59

na wer hat den film erkannt?


Ein grandioser Film ;) Wer den nicht kennt, sollte schleunigst diese Bildungslücke ausmerzen und schnell in die Videothek gehen.

Hehe, aber welchen Film sollte er sich ausleihen?
Tipp: Titelfigur = Australier
Abschnitt: Lustnau bis Neckartenzlingen + Neckartailfingen

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 21.01.2012, 20:13

Ah ok ich dachte schon das wären die Filme gewesen mit einem gewissen John R.

Ok hat wohl der Kroko-Mann aus dem Outback den Spruch eher aufgesagt.

Aber das Messer von John R. war meiner Meinung nach grösser, war ja auch solider Stahl aus Solingen.

Ein Angler zu einem anderen, nachdem hier das Blei überall hingeworfen wurde nur nicht in den Neckar ...
"Ich hab' gehört, Du triffst nicht mal das Wasser, wenn Du aus 'nem verdammten Boot fällst."
Zuletzt geändert von gelöschter Benutzer am 21.01.2012, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.

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23tedric
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Beitragvon 23tedric » 21.01.2012, 20:20

ServusBenny hat geschrieben:
na wer hat den film erkannt?


Ein grandioser Film ;) Wer den nicht kennt, sollte schleunigst diese Bildungslücke ausmerzen und schnell in die Videothek gehen.

Hehe, aber welchen Film sollte er sich ausleihen?
Tipp: Titelfigur = Australier


Just kids having fun:

http://www.youtube.com/watch?v=01NHcTM5IA4

8)
Oberer Neckar

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Fendair
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Beitragvon Fendair » 21.01.2012, 22:12

Lord_siluro hat geschrieben:[img][img]http://img820.imageshack.us/img820/4971/imag0278t.jpg[/img]

Uploaded with ImageShack.us[/img]


...und hier ist mein Messer :lol:


dann bist du Veganner?

http://www.youtube.com/watch?v=_1ei3O7y ... ure=relmfu

Jörn, völlig verwirrt (das Messer kommt so nach ca. 1min 30) :P
Ich angle am 9er

gufeur
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Beitragvon gufeur » 21.01.2012, 23:44

der hier ist aber auch nicht schlecht
http://www.youtube.com/watch?v=Xqghpm4gXf4&feature=related Bild Bild Bild
gruss tobi VIII

Floma
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Beitragvon Floma » 06.01.2014, 11:34

Ich hebe den Thread mal mit einer Frage aus der Versenkung.

Am Neckar stehen ja immer mal wieder "Verkehrsschilder". Mir ist gestern eines aufgefallen, das wahrscheinlich vor einem flachen Bereich warnt. Mit dem Sonnenuntergang ging sogar die Beleuchtung an. Muss ich zu diesen Schildern einen bestimmten Mindestabstand einhalten oder darf ich dort Angeln solange ich das Schild nicht verdecke?

Danke schon mal.
VII

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Beitragvon Neos » 06.01.2014, 13:28

Beim Messer ist es immer eine schwammige Sache. Offiziel wird meines Wissens zwischen Feststehend (bis 12 cm) und einhädig feststellbar.

Ausserdem wird auch noch nach der Art/Zweck des Messers unterschieden.

Das Wildcampen ist generell bei uns verboten; dem Angler kommen hierbei keine Sonderrechte zu.

Befreundete Karpfenangler benutzen eine Art Strandmuschel zum ausruhen beim Angeln. Hierbei ist es aber denke ich Ansichtsache des Ortnungshüters wie er damit umgeht.

Kurz zum Vorbereitungskurs (2012):
Ich war schlichtweg enttäuscht. Das war ein einziges Vortragen von Steckbriefen. Klar gegen die Fischsteckbriefe und Gesetze hatte ich nicht. Aus diesem Grund machte ich den Kurs ja; wie es zu den Krebsen ging war auch ok das gehöhrt alles dazu. Das die Muscheln jedoch annähernd genausoviel Zeit in Anspruch genommen hatten wie die Fische war für mich nicht ganz verständlich. Klar ein Überblick über den Umgang und Art ist wichtig - hätte aber nicht so viel Stoff umfangen müssen.

Dinge wie: das waitgerechte Töten und Grundlagen über Montagen kammen bei weitem zu kurz.

Alles ist aus meinem Wissensstand und ohne Gewähr

Skipper
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Beitragvon Skipper » 06.01.2014, 14:34

Schwammige Sache? Nö, ist ziemlich genau im §42a Absatz2 Nr.3 des Waffengesetzes geregelt. Beim Angeln besteht ein allgemein anerkanntes berechtigtes Interesse: Wir brauchen ein Messer um die Fische waidgerecht töten zu können, ohne Messer dürfen wir nichtmal angeln.
Es kommt auch nicht auf die Länge oder Form der Klinge an, sondern ob man es wirklich braucht. Wenn ich im Stadtgebiet Rotaugen angel ist kein Messer mit einer Klingenlänge von z.B. 20cm nötig. Aber wenn jemand begründen kann, wieso sein Messer 20cm lang sein muss, dann ist dieses Messer für die Ausübung der Angelei erlaubt. Und wenn für meine Angelei eine Machete unbedingt erforderlich ist, z.B. um der Verpflichtung zur Hege nachzukommen, dann ist diese Machete ebenfalls erlaubt. Ein bißchen Mündigkeit, Verantwortungsgefühl und Eigenverantwortlichkeit traut uns der Gesetzgeber schon zu.
Das gilt natürlich nicht für Messer, die in Deutschland eh generell verboten sind, z.B. Butterfly-Messer, aber das sollte ja wohl klar sein
@Floma: Diese Schilder sind in der Regel für die Schifffahrt und haben für uns keine Bedeutung. Verdecken darf man sie allerdings nicht, aber wer hat schon ein Problem damit, einen Meter zur Seite zu gehen. Noch dazu stören die Schilder manchmal beim Auswerfen :lol:
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

Neos
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Beitragvon Neos » 06.01.2014, 17:47

danke für die Richtigstellung

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Sebastian
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Beitragvon Sebastian » 06.01.2014, 21:32

Hallo,

Ich hab auch noch ne Frage :
Darf man bei Schildern " Betreten des Geländes verboten" (zb an einem Wehr ans Ufer, da man ja das Uferbetretuznggesetz eigentlich da auf seiner seite hat, oder??

Gruß, Sebastian


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