Hier mal ein Bild eines solchen fraglichen Angelmessers:

Genau um solche Messer geht's ja. Die sind im Angelladen erhältlich, haben einen Pin, um sie mit einer Hand leicht öffnen zu können und einen Feststellmechanismus, damit man sich selbst nicht verletzt bei der Benutzung.
Dieses Messer fällt unter das Waffengesetz. Allerdings darf ich als Angler es aus berechtigtem Interesse zur Ausübung meiner Angeltätigkeit bei mir führen - sofern ich eben gerade zum Angeln gehe oder vom Angeln komme.
Natürlich habe ich es nicht immer in der Hosentasche, sondern im Angelrucksack. D.h. eh nur dabei, wenn ich angeln gehe.
Aber ich mach ja auch nichts Böses damit (ok, die Peta sieht das anders) und denke, als freier, selbstbestimmter und verantwortungsvoller Mensch sollte ich schwammige Gesetze schon hinterfragen dürfen.
Ein Schweizer Taschenmesser habe ich übrigens immer dabei. An Kerle hodd a Messr en dr Dasch. Sehen die am Flughafen auch anders. Wobei da geht's ja, wenn man das Messer im eingecheckten Koffer transportiert.