was darf ein Helfer?
Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 31 Fischereischein
(1) Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen bei sich führen. Auf Verlangen ist der Fischereischein auch dem Fischereiberechtigten und dem Pächter zur Einsichtnahme auszuhändigen.
(2) Der Fischereischein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde besitzt. Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die Sachkunde und den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse sowie die Fälle, in denen aus besonderen Gründen vom Nachweis der Sachkunde abgesehen werden kann; dabei kann den Landratsämtern und den Stadtkreisen als untere Verwaltungsbehörden die Abnahme einer Prüfung übertragen werden.
(3) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
1. für Personen, die den Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen,
2. wenn die Fischereibehörde in besonderen Fällen oder für Teilnehmer an fischereilichen Veranstaltungen Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen hat.
(4) Bei Verlegung der Hauptwohnung nach Baden-Württemberg sind die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Fischereischeine im Geltungsbereich dieses Gesetzes längstens bis zum Ende des auf diese Wohnsitznahme nachfolgenden Kalenderjahres gültig.
Ich gehe mal von folgendem aus:
ein Helfer nicht den gesamten Angelvorgang vom Anködern bis zum Landen des Fisches durchführen darf.
Wenn er Zugange ist, darf ich nicht angeln und auch keine Angel im Wasser haben. Ich muss dann bei ihm sein, um ihm jederzeit helfen zu können.
Die Fische darf nur der abschlagen, der den Sachkundenachweis hat.
Soweit sogut, aber darf der Helfer unter meiner Aufsicht:
nur eine Angel im Einsatz, keine Spinn- oder Fliegenrute.
An meiner Stelle die Angel auswerfen?
Montagen binden?
An meiner Stelle die Angel einholen?
Fische abhaken?
Fische Keschern?
Fische anlanden?
Mit einer Angel Stellen ausloten mit Lotblei oder Ufer-Echolot?
Muss der Helfer ein bestimmtes Alter haben?