Maulbeerinsel Verbot

Schreibt Eure Montagen und was Ihr damit fangt.

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Gramma
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Gramma » 22.03.2017, 14:40

DIe Rheinkarte macht es deutlich besser :)

Ich versteh auch nicht wieso man das so nicht auch für die Neckarkarte umsetzen kann.

Ich stimme euch zu in allem.
Im übrigen hab ich auch ultra lang recherchiert, bis ich die Infos zusammen hatte. Manche Gebote/Verbote sind sinnvoll, andere nicht.

In folgendem Beitrag hatte ich damals mal das wichtigste zusammengefasst: viewtopic.php?f=9&t=5965&start=30#p77354

Dort findet ihr dann auch weiterführende Links, die euch hoffentlich helfen. Mir wäre auch EINE Karte mit ALLEN Rechten und Verboten lieber. Aber so is es nunmal...

Zandinator
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Zandinator » 22.03.2017, 19:57

Gramma hat geschrieben:DIe Rheinkarte macht es deutlich besser :)

Ich versteh auch nicht wieso man das so nicht auch für die Neckarkarte umsetzen kann.

Ich stimme euch zu in allem.
Im übrigen hab ich auch ultra lang recherchiert, bis ich die Infos zusammen hatte. Manche Gebote/Verbote sind sinnvoll, andere nicht.

In folgendem Beitrag hatte ich damals mal das wichtigste zusammengefasst: viewtopic.php?f=9&t=5965&start=30#p77354

Dort findet ihr dann auch weiterführende Links, die euch hoffentlich helfen. Mir wäre auch EINE Karte mit ALLEN Rechten und Verboten lieber. Aber so is es nunmal...


Danke für den Link.

Die Gesetzeslage nur durch eigenes Wollen zu begreifen, kann aber nicht im Sinne des Erfinders sein. Gesetze und Verbote haben ihren Sinn (sollten zumindest) und dienen der Allgemeinheit. (Mensch und Natur). Wenn ich als Gesetzgeber Interpretationsspielraum lasse, oder gar versäume Verbote und Gebote für jeden sofort ersichtlich zu gestalten, schaffe ich Raum für Willkür und Unordnung!


Die Rheinkarte finde ich auch in Ordnung. Dort kann man sich nicht raus reden, oder irgendetwas falsch interpretieren.

Dander-man
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Dander-man » 24.03.2017, 09:43

Wir waren ja bei der Frage, ob gegenüber der Maulbeerinsel geangelt werden darf, obwohl da ein "Betreten verboten"- Schild steht. Dieses Schild wurde von der Bundesverwaltung für Wasserwege aufgestellt.

Das was du meinst HHSCHOCK bezieht sich aber auf Angelverbote.
Es ist schon richtig, dass man vor STRAFE geschützt wäre, also §293 STGB, Fischwilderei. Vielleicht auch noch vor einem Bußgeld. Das alles aber nur wenn der Irrtum unvermeidbar war. Und das kann alles nur für Bußgelder und Strafen gelten, die wegen Verletzung einer Angelvorschrift verhängt werden.

Der Angelverein muss, wenn dann nur angelspezifische Verbotsstrecken ausweisen aber man kann ja von denen nicht verlangen, dass die jedes einzelne Verbot wie Betretungsverbote, Aufenthaltsverbote, Parkverbote, Grillverbote etc. ausweisen.

Hier haben wir eben kein Angelverbot, sondern ein Betretungsverbot. Man darf diese Anlagen an der Nordseite des Neckerkanals nicht betreten, laut Schild. Dort Angeln darf man aber. Nun könnte man entweder von der Maulbeerinsel bis an die Nordseite seinen Köder werfen, schöner wäre es aber natürlich wenn man einfach die Anlage auf der Nordseite betreten dürfte, um von dort aus zu angeln.

Die einzige Frage ist, ob dieses Betretungsverbot auch für den Angler gilt oder nicht. Gegen eine Geltung für den Angler spricht das Uferbetretungsrecht des Anglers. Dafür spricht, dass das Schild zunächst mal jeden anspricht. Hier wird es jetzt einfach viel zu juristisch um das ausführlich zu klären, deshalb habe ich die Bundesverwaltung für Wasserwege gefragt welche Rechtsauffassung sie vertreten.


Der Entzug des Fischereischeins hat im Übrigen mit dem Irrtum rein garnichts zutun. Das ist polizeiliches Gefahrenabwehrrecht und NIE etwas mit Schuld zu tun.

Wenn du mich Besserwisser nennst sage ich: recht haste, ich weiß es besser! :P

Danke auch für den Hinweis der Brutzeiten für die Vögel. Das ist absolut korrekt.

HHSCHOCK
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon HHSCHOCK » 24.03.2017, 14:43

Ich habe mich mit meinen Auführungen ausschließlich auf Angelverbote bezogen.
Nicht auf Uferbetretungsrecht oder Naturschutzgebiete betreten.
Das obliegt jedem selbst diese Dinge herauszufinden, wenn sie nicht in der Karte stehen.
Wobei ein Schild mit der Aufschrift "Betreten verboten" und sonst nichts nicht unbedingt Rechtskraft haben muss.

Dander-man
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Dander-man » 28.03.2017, 14:21

Hier wie versprochen die Antwort der Bundesverwaltung für Wasserwege. Etwaige Folgen habe ich jetzt nicht herausgesucht. Also ob man sich nur einen Platzverweis fängt oder/und auch ein Bußgeld weiß ich nicht. Petri.



das Betretungsverbot im Bereich der Betriebsanlagen, welches auch für die Angler gilt, ist in der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) geregelt. Diese ist am 06.06.2016 in Kraft getreten (VkBl. 2016 S. 435).

Die von Ihnen angesprochenen Schilder im Bereich der Schleusenanlage Feudenheim entsprechen noch der Strompolizeiverordnung zum Schutz bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest vom 18. Dezember 1990. Gemäß § 8 der WaStrBAV gelten diese Schilder bis zu 31.12.2019 fort. Auch darin ist das Betretungsverbot verankert.

Das grundsätzliche Betretungsverbot ist gerechtfertigt, da die betroffenen Anlagen und Grundstücke uneingeschränkt für die hoheitliche Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen müssen. Das ist generell abstrakt in der Verordnung geregelt.

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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon HHSCHOCK » 28.03.2017, 19:31

Ganz so einfach wie die Behörde das sieht ist es auch nicht. Die Schreiben ja selbts dass das Verbot abstrakt von einer Verordnung abgeltet wird.
Dem steht das Fischreirecht mit § 16 entgegen, das ausdrücklich das Betreten von Schleusen und ähnlichem erlaubt.
§ 16
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer

(1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, befugt, auf eigene Gefahr die Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

Für uns in Stuttgart haben wir das so geregelt dass es einfach verboten ist die Schleusenanlagen zu betreten. Wir hatten ja mal Stress mit dem Schild Schleusenbereich und dem Hinweis auf der Karte, dass auch da schon ein Betretungsverbot gilt.
Wir denken, auf diese zusätzlichen Meter Fischwasser kommt es bei 25 km Neckar nicht wirklich an.
Ich maße mir auch nicht an das genau zu Wissen was da erlaubt ist. Dafür gibt es Rechtsanwälte und dafür ist mir das zu teuer.

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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Dander-man » 29.03.2017, 10:50

Ja meiner Ansicht nach sind die damit auch im Unrecht. Meiner Auffassung nach verstößt das gegen §16.
Aber der springende Punkt ist, wie du schon gesagt hast, praktischer Natur.

Man müsste eben gerichtlich dagegen vorgehen. Das bedeutet 1. Aufwand und 2. Prozesskosten vorstrecken, die man eventuell nicht wieder sieht.

Das gebe ich mir zumindest vorerst nicht :D

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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon ToTi » 29.03.2017, 19:39

Wenn ich da mal was einwerfen darf.
Wäre das normalerweise nicht die Aufgabe vom Landesfischereiverband das zu klären, wie so was rechtlich handzuhaben ist,
sprich auch dies juristisch vor Gericht feststellen zu lassen?
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" ;-)

HHSCHOCK
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon HHSCHOCK » 30.03.2017, 11:17

An dieser Stelle darf man darüber Nachdenken warum der WAV nicht mehr im Landesfischereiverband ist.
11 000 € Beiträge jährlich gespart. Dazu 16 000 € für Schulungen an den Verband abdrücken = 27 000€ / Jahr. Die Gegenleistung, Augen fest zu, dann wirds genau sichtbar. Da gehen wir lieber selbst zum Rechtsanwalt.

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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon Dander-man » 31.03.2017, 11:27

Mal abgesehen davon, dass wir nicht mehr beim eigentlichen Thema sind ist das doch sehr interessant.

Habt ihr durch den Austritt irgendwelche Nachteile wenn ihr den Pachtvertrag verlängern wollt?

HHSCHOCK
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Re: Maulbeerinsel Verbot

Beitragvon HHSCHOCK » 31.03.2017, 12:10

Der momentan Nachteil ist, wenn wir Schulungen (Fischereischeinkurse) durchführen will der Landesverband von uns jetzt 95,00 € pro Teilnehmer.
Der Vorteil ist, wir haben so viel Geld eingespart dass wir mit einer sehr guten Anwaltskanzlei auf dem Weg sind, dies mit den Kursen zu ändern.
Unsere Gewässerpachten haben alle nichts mit dem Landesverband zu tun. Da gibt es bisher keine erkennbaren Nachteile.


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