Nachts mit Wobbler

Es ist nicht einfach auf Zander am Neckar zu gehen. Man braucht Erfahrung.

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Heidelberger78
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Nachts mit Wobbler

Beitragvon Heidelberger78 » 12.10.2021, 07:40

Hallo, man sieht ja immer zahlreiche Videos wie nachts auf Zander mit Wobbler geangelt wird. Nun sind die Videos meist an Flüssen mit Hafeneinfahrten, Buhnen usw. Nun hat unser Neckar auf weiten Strecken nichts dergleichen zu bieten. Der Necker ist vom Schnitt her eher mit einem U zu vergleichen. Auch ist mir noch nie Nachts gelungen ein Zander oder auch auch andere Fische auf Wobbler zu fangen. Wenn was biss, dann nur auf Gummi. Nun würde ich gerne wissen wollen ( keine genauen Standorte das ist klar ) an welchen Stellen es Nachts ein Versuch Wert ist. Danke für eure Rückantworten.

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Hans
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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Hans » 12.10.2021, 08:56

Also demnächst Nachts :P auf Wobbler würde ich direkt am Ufer versuchen. 1 bis 2 Meter vom Ufer. Am Besten dort wo es viel Gebüsch gibt das ins Ufer hängt.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Heidelberger78 » 13.10.2021, 07:24

Hallo, vielen Dank für die Rückantwort.
Ich werde es mal probieren.
Schade, das so wenig Resonanz kommt.
LG

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon -xXJ.U.MXx- » 13.10.2021, 09:47

Hi Heidelberger78, probiere es am besten nahe und parallel zum Ufer zu schmeißen, bei Steinpackungen oder an Überhängenden Ästen. Ich benutze ca.10-15cm lange, schlanke, flachlaufende Wobbler, ohne Rassel. Gute Zander habe ich da bei langsamen einholen Fangen können. Vielleicht hilft dir das bisschen, und natürlich möglichst kein Lärm oder Licht benutzen.
Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler!

Abschnitt 5,6

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Heidelberger78 » 13.10.2021, 10:04

Auch hier vielen Dank für die Antwort

würdet Ihr es eher unterhalb von Schleussen probieren, wo das Wasser schneller fließt oder eher da wo der Neckar ich sage mal langsam ist.

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Hans » 13.10.2021, 12:01

Unterhalb der Schleusen ist immer einen Versuch wert.
Gruß Hans
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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon dark snapper » 13.10.2021, 12:04

"Schade, das so wenig Resonanz kommt"

Hallo Heidelberger78

... Noch besteht das Nachtangelverbot!!! :wink:

Woher sollen denn die Erfahrungswerte stammen?

Nicht böse gemeint, aber noch sollten wir uns an Gesetzte halten!

Wir wollen doch nicht "negativ" bei irgendwelchen Umweltverbänden un Co. auffallen, oder seh` ich da was verkehrt?

Grüße

dark snapper

(Bernd)
... nur wer am Wasser ist, kann was fangen und mitreden! ...
(Mein Neckarabschnitt ist der "0-er")

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Junghans » 13.10.2021, 12:05

Hallo Heidelberger,

ich kann Dir ebenfalls bestätigen, dass es wie "xXJ.U.MXx" beschrieben hat, ausgezeichnet funktioniert. Ich würde Dir empfehlen beim Wobbler auch darauf zu achten, dass er nicht UV-Aktiv ist.

@Hans:
Fängst Du Nachts regelmäßig an Büschen Zander? Beschreibe dies doch bitte mal etwas detaillierter. Ich stelle es mir gerade etwas Schwer vor, 1-2m vom Ufer entfernt mit Wobbler zu angeln, wenn die Büsche im Schnitt 1-2m in den Neckar reichen. Zudem verwundert mich jetzt diese Empfehlung, da die meisten guten "bekannten" Zander-Stellen an den 9 Abschnitten keine Büsche am Ufer haben.

Besten Dank!

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Heidelberger78 » 13.10.2021, 12:11

Natürlich Regelkonform " 1 Stunde nach Sonnenuntergang " ist für mich Nachts

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon uwe » 13.10.2021, 13:15

und bis 24 bzw 1 nachts darf man auch auf Aal und Wels Fischen ;-)
Petri Heil und Dicke Fische wünscht Uwe

Stuttgart&Ludwigsburg 8er&9er

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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Hans » 13.10.2021, 13:48

Junghans hat geschrieben:Hallo Heidelberger,

ich kann Dir ebenfalls bestätigen, dass es wie "xXJ.U.MXx" beschrieben hat, ausgezeichnet funktioniert. Ich würde Dir empfehlen beim Wobbler auch darauf zu achten, dass er nicht UV-Aktiv ist.

@Hans:
Fängst Du Nachts regelmäßig an Büschen Zander? Beschreibe dies doch bitte mal etwas detaillierter. Ich stelle es mir gerade etwas Schwer vor, 1-2m vom Ufer entfernt mit Wobbler zu angeln, wenn die Büsche im Schnitt 1-2m in den Neckar reichen. Zudem verwundert mich jetzt diese Empfehlung, da die meisten guten "bekannten" Zander-Stellen an den 9 Abschnitten keine Büsche am Ufer haben.

Besten Dank!

Hi Junghans, ich selbst bin dieses jahr nicht erfolgreich was Zander betrifft. Wir kennen aber beide zufällig Leute die so letztes und dieses Jahr sehr erfolgreich auf Zander sind. Einfach die Büsche abfischen,so ist das gemeint.
Gruß Hans
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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Sakul » 29.10.2021, 21:19

Ist zwar sowieso nicht mehr lange relevant weil Nachtangelverbot aufgehoben wird, aber mich würde interessieren was wäre wenn (rechtlich gesehen):

Ich fische kurz vor Mitternacht mit Gummifisch auf Wels (das darf man ja noch später) und ich fange einen Zander:

1. Ich MUSS ihn mitnehmen, weil über Schonmaß und außerhalb von Schonzeit... egal was die C&R-Diskussion dazu sagt, die rechtlich "sicherste" Sache ist ja solche Fische mitzunehmen.

2. Nachts ist ja nur der Wels- und Aalfang erlaubt, also MUSS der Zander zurückgesetzt werden.

Ist zwar nur ein ausgedachtes Szenario, könnte aber passieren. Weiß da jemand Bescheid?
Angelanfänger
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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon Hans » 29.10.2021, 21:40

Nr 2. trifft es . Wenn du beim Welsangeln sagen wir z.B. um 23.30 Uhr einen Zander fängst ist der zurück zu setzen.
Gruß Hans
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Re: Nachts mit Wobbler

Beitragvon matze1301 » 03.11.2021, 07:30

Also ich hatte dieses Szenario sogar inklusive Polizeikontrolle. Ich habe ein Walleransitzen mir Pellets gemacht weil ich das einfach auch mal als alternative probieren wollte. Natürlich hats nichts geklappt, hab aber auch noch nie einen mit Wurm oder sonstigen Fangen können, bei mir wollen die ausschließlich auf Köfi :D. Aber zurück zum Thema, es war so gegen 22.30 und auch schon eine weile dunkel, da lief die Rute das erste mal ab, mir war aber im Drill gleich klar das es kein waller sein wird und zum vorschein kam ein schöner großer dicker Schuppi. Für mich war klar, der Fisch wird schnell versorgt und kommt direkt zurück. Ca 20 min. später der nächste lauf, wieder das selbe Spiel, ein schöner großer Spiegler. Gerade gekeschert und rausgeholt bemerke ich wie von hinten PKW Licht denn Platz ausleuchtet und im nächsten moment kam schon: Schönen guten Abend die Polizei, wir würden gerne die Papiere sehen.

Klar kein problem, ich versorge nur eben den Fisch und setze Ihn zurück. Ging dann gleich das getuschel zwischen denn zwei los und es kam der Satz das es ja etwas kritisch sei das Thema, sie würden schnell ein Bild vom Fisch machen und das dann weitergeben zur Prüfung. Kein Problem, die noch Ihre Bild gemacht Fisch zurück und dann die Papiere ausgehändigt. Natürlich dann als erstes direkt die Frage wieso der Fisch wieder ins Wasser ging. Meine Antwort war ganz einfach: Ich angel auf Wels und diesen Karpfen (hatte ca 12-14Kg) kann ich nicht Sinnvoll verwerten und habe daher keinen vernünftigen Grund Ihn zu töten. War ein Akzeptabler Grund für die Beamten und kam dann auch nichts mehr.

Zur Info

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Angler den Fisch in Händen hält, wird nun also das Tierschutzgesetz wieder relevant. Will der Angler den Fisch töten und entnehmen, benötige er gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG hierfür einen vernünftigen Grund. Ohne Zweifel ist dies der Fall, wenn der Angler den Fisch als Nahrungsmittel verwertet. Es ist aber auch der Fall, wenn man den Fisch tötet, um ihn später als Köderfisch zu verwenden. Die Entsorgung in der Biotonne stellt hingegen keinen vernünftigen Grund dar. Hieraus ergibt sich aber im Umkehrschluss auch, dass ein Angler einen Fisch, den er nicht verwerten kann, zwingend zurücksetzen muss. Ihm fehlt schlicht der vernünftige Grund ihn zu töten. Etwas Anderes kann sich nur dann ergeben, wenn der Fisch nach dem Anlanden so verletzt ist, dass er nicht mehr lebensfähig ist. Dann ergibt sich die Berechtigung zum Töten daraus, dem Fisch weiteres Leid zu ersparen. In diesem Fall muss der Fisch auch nicht zwingend verwertet werden, weil sich der vernünftige Grund zum Töten aus dem ersparten Leid ergibt. Wird der Fisch aus hegetechnischen Gründen aus dem Gewässer entfernt, darf er ebenfalls getötet werde, da sich der vernünftige Grund aus der Hege ergibt.


Sakul hat geschrieben:Ist zwar sowieso nicht mehr lange relevant weil Nachtangelverbot aufgehoben wird, aber mich würde interessieren was wäre wenn (rechtlich gesehen):

Ich fische kurz vor Mitternacht mit Gummifisch auf Wels (das darf man ja noch später) und ich fange einen Zander:

1. Ich MUSS ihn mitnehmen, weil über Schonmaß und außerhalb von Schonzeit... egal was die C&R-Diskussion dazu sagt, die rechtlich "sicherste" Sache ist ja solche Fische mitzunehmen.

2. Nachts ist ja nur der Wels- und Aalfang erlaubt, also MUSS der Zander zurückgesetzt werden.

Ist zwar nur ein ausgedachtes Szenario, könnte aber passieren. Weiß da jemand Bescheid?
Nur nasse Schnurr kann fangen. Abschn. 9+10


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