Hi zusammen,
ich bin trotz Recherche nicht ganz schlau geworden.
Gibts am 0er Neckar ein Kunstköderverbot während den typischen Schonzeiten von Hecht und Zander?
Kunstköderverbot
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Re: Kunstköderverbot
Salút d.ner,
ich angle seit den Achtzigern hier im Raum Heidelberg, ein generelles Kunstköder- oder Köderfischverbot hat's hier nie gegeben - was gerade die Welsspezis erfreut. Auch Döbel, Rapfen & Barsch sind immer frei nachzustellen, und manchmal ist auch mal 'ne Forelle dabei, deren Schonzeit inzwischen auch schon vorbei ist. Viel Erfolg also!
Herzlichst
Kurt
P.S.: Habe neulich hier in der Heidelberger Altstadt 'nen 41er Döbel erwischt, aber sonst leider noch nichts
ich angle seit den Achtzigern hier im Raum Heidelberg, ein generelles Kunstköder- oder Köderfischverbot hat's hier nie gegeben - was gerade die Welsspezis erfreut. Auch Döbel, Rapfen & Barsch sind immer frei nachzustellen, und manchmal ist auch mal 'ne Forelle dabei, deren Schonzeit inzwischen auch schon vorbei ist. Viel Erfolg also!
Herzlichst
Kurt
P.S.: Habe neulich hier in der Heidelberger Altstadt 'nen 41er Döbel erwischt, aber sonst leider noch nichts
Re: Kunstköderverbot
Hallo zusammen,
für die Pachtgewässer der PGK (Neckar Kilometer 36,36 bis Mündung Rhein, Rhein 395,3 bis 437,0 Kilometer) gilt folgendes:
In den Schonzeiten von 15.02. bis 15.05. besteht ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot.
Auf Nachfrage hieß es, dass selbst das Fliegenfischen oder das Angeln mit Gummiwurm (Drop Shot und co) davon mit eingeschlossen sind. Es soll diesbezüglich Kontrolliert werden.
Damit kann man leben. Schwierig wird mit dem verbot von gefärbten Futter. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen. Tierfutter (auch unsere Anfütterung) müssen, was sie auch schon tun, dem Futtermittelgesetz entsprechen.
Viele Futtersorten sind mit Lebensmittelfarbe eingefärbt. War auch nie ein Problem. Aber nun wird in der Gewässerordung keine Unterscheidung gemacht.
Die Verordnung gehört meiner Meinung nach überarbeitet.
Viele Grüße
Benedikt
Mannheim
für die Pachtgewässer der PGK (Neckar Kilometer 36,36 bis Mündung Rhein, Rhein 395,3 bis 437,0 Kilometer) gilt folgendes:
In den Schonzeiten von 15.02. bis 15.05. besteht ein generelles Kunstköder- und Köderfischverbot.
Auf Nachfrage hieß es, dass selbst das Fliegenfischen oder das Angeln mit Gummiwurm (Drop Shot und co) davon mit eingeschlossen sind. Es soll diesbezüglich Kontrolliert werden.
Damit kann man leben. Schwierig wird mit dem verbot von gefärbten Futter. Dies kann zu Rechtsstreitigkeiten führen. Tierfutter (auch unsere Anfütterung) müssen, was sie auch schon tun, dem Futtermittelgesetz entsprechen.
Viele Futtersorten sind mit Lebensmittelfarbe eingefärbt. War auch nie ein Problem. Aber nun wird in der Gewässerordung keine Unterscheidung gemacht.
Die Verordnung gehört meiner Meinung nach überarbeitet.
Viele Grüße
Benedikt
Mannheim
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Re: Kunstköderverbot
Hmm, wie sieht es denn aus mit einem echten Wurm am Dropshot-rig? Gilt das noch als Kunstköder??? (am 0er)
Re: Kunstköderverbot
Gummifetischist hat geschrieben:Hmm, wie sieht es denn aus mit einem echten Wurm am Dropshot-rig? Gilt das noch als Kunstköder??? (am 0er)
Nö. Echter Wurm ist kein Kunstköder, muss wenn dann expliziet in irgend einer Form benannt sein. Es gibt aber zum Beispiel auch Gewässer (Vereinsgewässer) wo das Angeln mit Lebendködern (unabhängig von der Schonzeit) verboten ist...
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Abschnitt V
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Re: Kunstköderverbot
Hallo Benedikt,
wer hat dir denn die Auskunft gegeben, daß Fliegenfischen verboten ist?
Soweit ich weiß ist Fliegenfischen erlaubt, wenn die Fliege ( Streamer) nicht länger als 2 cm ist.
Steht aber so nicht in der Karte.
Viele Grüße...
wer hat dir denn die Auskunft gegeben, daß Fliegenfischen verboten ist?
Soweit ich weiß ist Fliegenfischen erlaubt, wenn die Fliege ( Streamer) nicht länger als 2 cm ist.
Steht aber so nicht in der Karte.
Viele Grüße...
Ich fische am 0er von MA - HD
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Re: Kunstköderverbot
Hallo in die Runde,
vielleicht hilft dies ein wenig weiter: www.pg-kurpfalz.de
"Fliegenfischen in der Schonzeit vom 15.02 - 15.05 ist mit Fliegen die kleiner gleich 2cm groß sind erlaubt."
Gruß
Bernd
vielleicht hilft dies ein wenig weiter: www.pg-kurpfalz.de
"Fliegenfischen in der Schonzeit vom 15.02 - 15.05 ist mit Fliegen die kleiner gleich 2cm groß sind erlaubt."
Gruß
Bernd
... nur wer am Wasser ist, kann was fangen und mitreden! ...
(Mein Neckarabschnitt ist der "0-er")
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Re: Kunstköderverbot
Danke Bernd,
einfach mal ein Blick auf die Seite der PGK schafft Klarheit.
Viele Grüße...
einfach mal ein Blick auf die Seite der PGK schafft Klarheit.

Viele Grüße...
Ich fische am 0er von MA - HD
Re: Kunstköderverbot
Es muss auf der Karte stehen. § 37 Fischereigesetz. Egal was sonstwo steht. Nur die Karte gilt.
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Re: Kunstköderverbot
Ich kann HHSCHOCK nur bestätigen. Was auf der Karte steht ist bindend. Und wenn da drinnen steht, lebender Köfi erlaubt, kann der Angler davon ausgehen, daß eine Genehmigung vom Regierungspräsidium vorliegt.( Fiktiver Fall)
Ich fische 2023 am 6er
Re: Kunstköderverbot
Das ist so nicht wirklich richtig. Auf der Karte kann alles mögliche stehen, wenn es plausibel erscheint und rechtskonform ist. Das mit dem lebenden Köfi eher nicht und zwar deshalb:
Landesfischereiverordnung - LFischVO
§ 3
Fischerei mit Angeln
(3) Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig, soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht, insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.
Kein Angler kann sich freisprechen wenn da Unfug auf der Karte steht. Jeder hat ja einen Sachkundenachweis oder die Sachkunde durch 100 Jahre angeln erworben und ist verpflichtet, sich über bestehende gesetzliche Regelungen zu informieren.
Ich denke in dem Post steckt viel Ironie. ich schreibe dies trotzdem um klar zustellen das manches halt nicht geht.
Landesfischereiverordnung - LFischVO
§ 3
Fischerei mit Angeln
(3) Das Fischen mit dem lebenden Köderfisch ist unzulässig, soweit es den §§ 1 und 17 des Tierschutzgesetzes widerspricht, insbesondere wenn kein vernünftiger Grund vorliegt. Soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist, dürfen sie nur am Maul oder am Rücken angehängt werden; sie sind sicher zu befestigen.
Kein Angler kann sich freisprechen wenn da Unfug auf der Karte steht. Jeder hat ja einen Sachkundenachweis oder die Sachkunde durch 100 Jahre angeln erworben und ist verpflichtet, sich über bestehende gesetzliche Regelungen zu informieren.
Ich denke in dem Post steckt viel Ironie. ich schreibe dies trotzdem um klar zustellen das manches halt nicht geht.
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- Registriert: 30.11.2012, 18:35
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Re: Kunstköderverbot
...soweit die Verwendung lebender Köderfische zulässig ist...
Also nicht von vorneherein unmöglich. Somit ist dieser fiktive Fall nicht so weit an den Haaren herbei gezogen, wenn auch unwahrscheinlich. Stünde es so in der Karte, kann der Angler davon ausgehen, er darf. Stünde jetzt drinnen, Schwarzfischer sind zu verprügeln, sieht es natürlich anders aus.
Also nicht von vorneherein unmöglich. Somit ist dieser fiktive Fall nicht so weit an den Haaren herbei gezogen, wenn auch unwahrscheinlich. Stünde es so in der Karte, kann der Angler davon ausgehen, er darf. Stünde jetzt drinnen, Schwarzfischer sind zu verprügeln, sieht es natürlich anders aus.
Ich fische 2023 am 6er