Da hat HNX allerdings recht...
@matze1301 ich finde das eine interessante Aussage von der WAPO bezüglich was ein Schifffahrtskanal ist.
Für mich galt immer die Definition wie in der DIN 4054
"Wasserstraße mit überwiegend künstlich hergestelltem Gewässerbett für die Schifffahrt. Gelegentlich haben kleinere Flüsse mit Fallstufen ein überwiegend künstliches Gewässerbett erhalten und zählen so zu den Schifffahrtskanälen, noch erkennbar an Wehrarmen, z.B. Finowkanal, Landwehrkanal. "
Ich will damit nicht sagen, dass ich dir nicht glaube, dass die WAPO dir das gesagt hat. Ich wundere mich eben, wie die auf die Idee kommen, dass nur Gewässerabschnitte mit Spundwand Schifffahrtskanäle sind (und wie sieht es aus, wenn auf einer Seite Spundwand ist und auf der anderen Seite befestigtes Ufer?)
Angeln vom Boot am 9er
Moderator: Moderatoren
Re: Angeln vom Boot am 9er
Der Text in der Angelkarte wurde vor langer Zeit aus den Karten der WSA ohne weitere Prüfung übernommen.
Das wird geändert. Es wird einfach in die Karte gedruckt, auf der geamten Gewässserstrecke darf nur vom Ufer aus geangelt werden, was vermutlich die wenigsten Probleme mit irgendwelche Definitionen aufwirft. Gilt dann für Hegebereich 8 und 9. Für alle die es nicht kapieren wollen werden wir dazu schreiben, alle mit dem Angeln verbundene Tätigkeiten. Dann ist auch Klopfen oder Anfüttern mit dem Boot verboten.
Wir machen das nicht um jemand den Spaß am Angeln zu nehmen. Aber es ist nicht lustig mit jedem zu diskuttieren wo 3 m beim verankerten Boot beginnen oder ob er Bootfahren darf oder nicht.
Alles was Bootsfahren ausserhalb des Angelns betrifft fällt nicht in unsere Zuständigkeit. Wir sorgen nur für klare Regeln beim Angeln die jeder verstehen kann.
Habe den Thread erst jetzt gesehen, deshalb habe ich mich bisher nicht gemeldet.
Das wird geändert. Es wird einfach in die Karte gedruckt, auf der geamten Gewässserstrecke darf nur vom Ufer aus geangelt werden, was vermutlich die wenigsten Probleme mit irgendwelche Definitionen aufwirft. Gilt dann für Hegebereich 8 und 9. Für alle die es nicht kapieren wollen werden wir dazu schreiben, alle mit dem Angeln verbundene Tätigkeiten. Dann ist auch Klopfen oder Anfüttern mit dem Boot verboten.
Wir machen das nicht um jemand den Spaß am Angeln zu nehmen. Aber es ist nicht lustig mit jedem zu diskuttieren wo 3 m beim verankerten Boot beginnen oder ob er Bootfahren darf oder nicht.
Alles was Bootsfahren ausserhalb des Angelns betrifft fällt nicht in unsere Zuständigkeit. Wir sorgen nur für klare Regeln beim Angeln die jeder verstehen kann.
Habe den Thread erst jetzt gesehen, deshalb habe ich mich bisher nicht gemeldet.
Re: Angeln vom Boot am 9er
Sah ich genau so an wie du @Herr Schneider. Wenn einseitige Spundwände sind ist das auch als Schifffahrtskanal zu sehen.
Selbst das Hafenamt Stuttgart sagte mir (direkter Kontakt dort hin, da ansässig am Hafen) das es Ihnen egal wäre wenn man im Hafenbecken vom Boot aus angelt, vorausgesetzt man ist zum Angeln dort berechtigt.
Interesannter würde ich im allgemeinen mal finden zu erfahren, wo ein Verbot des Angelns vom Boot aus überhaupt geschrieben steht. Bzw auch warum dies Verboten ist.
Selbst das Hafenamt Stuttgart sagte mir (direkter Kontakt dort hin, da ansässig am Hafen) das es Ihnen egal wäre wenn man im Hafenbecken vom Boot aus angelt, vorausgesetzt man ist zum Angeln dort berechtigt.
Interesannter würde ich im allgemeinen mal finden zu erfahren, wo ein Verbot des Angelns vom Boot aus überhaupt geschrieben steht. Bzw auch warum dies Verboten ist.
Nur nasse Schnurr kann fangen. Abschn. 9+10
Re: Angeln vom Boot am 9er
Wenn es auf der Angelkarte steht, dann ist es geschrieben und gültig. Da bedarf es keine Angabe von Gründen oder extra Gesetzte und Verordnungen. Ist dann Bestandteil eines Vertrages zwischen dem Fischereirechtsinhaber und dem Angler.
Der Ursprung ist die Angelkarte des WSA. In der stand geschrieben, angeln nur vom verankerten Boot aus und maximal 3 m vom Ufer entfernt. Grund dafür ist, der Neckar ist bei uns ziemlich schmal und dadurch der Wellenschlag der Frachtschiffe durchaus gefährlich für kleine Ruderboote. Zudem sollte damit sichergestellt werden dass keiner in der Schifffahrtsstrasse angelt oder gar ankert und den Schiffsverkehr beeinträchtigen kann.
Um den endlosen Fragen nach 3 m oder Anker und quer zur Strömung oder welcher Motor zulässig sein kann zu begegnen haben wir uns entschlossen, das mit einem Gebot zum Angeln vom Ufer aus zu regeln.
Besonders spannend finden wir Angler, die auf unsere Verpächter zugehen und nach Vertragsinhalten fragen. Auch dafür haben wir eine Vorgehensweise. Die kriegen einfach keine Karte mehr und haben damit ihre Probleme gesamtheitlich gelöst.
Zur Klarstellung, für Angler sind wir als Inhaber der Fischereirechte die Ansprechpartner.
Der Ursprung ist die Angelkarte des WSA. In der stand geschrieben, angeln nur vom verankerten Boot aus und maximal 3 m vom Ufer entfernt. Grund dafür ist, der Neckar ist bei uns ziemlich schmal und dadurch der Wellenschlag der Frachtschiffe durchaus gefährlich für kleine Ruderboote. Zudem sollte damit sichergestellt werden dass keiner in der Schifffahrtsstrasse angelt oder gar ankert und den Schiffsverkehr beeinträchtigen kann.
Um den endlosen Fragen nach 3 m oder Anker und quer zur Strömung oder welcher Motor zulässig sein kann zu begegnen haben wir uns entschlossen, das mit einem Gebot zum Angeln vom Ufer aus zu regeln.
Besonders spannend finden wir Angler, die auf unsere Verpächter zugehen und nach Vertragsinhalten fragen. Auch dafür haben wir eine Vorgehensweise. Die kriegen einfach keine Karte mehr und haben damit ihre Probleme gesamtheitlich gelöst.
Zur Klarstellung, für Angler sind wir als Inhaber der Fischereirechte die Ansprechpartner.
Re: Angeln vom Boot am 9er
Hans Hermann Schock. Ich muss sagen, da hätte ich doch gerne mal einen Gesprächstermin mit dir. Denn mit ständigem abblocken ist dem ganzen nicht gut getan. Wir sind letztlich eine Gemeinschaft und diese sollte miteinander klar kommen. Da einige der Aussagen Schwachsinn sind und zwar begründet werde ich hier jetzt nicht öffentlich weiter darauf eingehen. Gerne können wir dies aber bei einem Kaffee oder Bier mal bereden. 

Nur nasse Schnurr kann fangen. Abschn. 9+10
Re: Angeln vom Boot am 9er
Ich muss nur eins erwähnen. Als noch nicht mitglied des wavs... Dein Reden hier macht eine Mitgliedschaft nicht schmackhaft.
Nur nasse Schnurr kann fangen. Abschn. 9+10
Re: Angeln vom Boot am 9er
@ Matze
Es ist völlig Wurst was irgend jemand von der WaPo oder Hafenamt oder sonst wer sagt. Auch die Wissen nicht alles.
Fakt ist, dass du mit Erhalt deines Erlaubnisscheins die Regelungen des Fischereirechtsinhabers akzeptierst. Da steht, in etwa das das angeln nur vom Ufer erlaubt ist. Da gibt es nix anders zu deuten und daran hast du dich zu halten. Egal ob du das sinnvoll findest oder nicht.
Und wenn die in den Erlaubnisschein reinschreiben, dass du nur im Handstand mit einem HulaHoop-Reifen zwischen den Zähnen deine Rute auswerfen darfst, dann ist das einfach so. Wenn dir das nicht passt, musst du dir ein Gewässer suchen, wo du das machen kannst und darfst, was du willst.
Ich persönlich finde auch manche Regelung unlogisch, veraltet oder unsinnig, aber ich halte mich einfach daran ohne lang zu lamentieren.
HHSchock hat eine sehr direkte und manchmal in meinen Augen auch eine sehr schroffe Art, aber was er zu sagen hat, hat auch Hand und Fuß!
Der einzige Grund, warum ich kein Mitglied beim WAV bin, ist das ich einfach zeitlich sehr eingeschränkt bin und sich längere Fahrten zu den WAV-Gewässer nicht lohnen.
Gruß
ToTi
Es ist völlig Wurst was irgend jemand von der WaPo oder Hafenamt oder sonst wer sagt. Auch die Wissen nicht alles.
Fakt ist, dass du mit Erhalt deines Erlaubnisscheins die Regelungen des Fischereirechtsinhabers akzeptierst. Da steht, in etwa das das angeln nur vom Ufer erlaubt ist. Da gibt es nix anders zu deuten und daran hast du dich zu halten. Egal ob du das sinnvoll findest oder nicht.
Und wenn die in den Erlaubnisschein reinschreiben, dass du nur im Handstand mit einem HulaHoop-Reifen zwischen den Zähnen deine Rute auswerfen darfst, dann ist das einfach so. Wenn dir das nicht passt, musst du dir ein Gewässer suchen, wo du das machen kannst und darfst, was du willst.
Ich persönlich finde auch manche Regelung unlogisch, veraltet oder unsinnig, aber ich halte mich einfach daran ohne lang zu lamentieren.
HHSchock hat eine sehr direkte und manchmal in meinen Augen auch eine sehr schroffe Art, aber was er zu sagen hat, hat auch Hand und Fuß!
Der einzige Grund, warum ich kein Mitglied beim WAV bin, ist das ich einfach zeitlich sehr eingeschränkt bin und sich längere Fahrten zu den WAV-Gewässer nicht lohnen.
Gruß
ToTi
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

Re: Angeln vom Boot am 9er
ToTi - Maze
2 Leute, 2 Meinungen, ist OK. Man kann über alles reden.
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Re: Angeln vom Boot am 9er
Am 6er, an dem der Treadstarter angelt, steht in der Erlaubniskarte: ,,Das Angeln vom Boot ist zu keiner Zeit gestattet." Damit wäre der Fall erledigt 

Ich fische 2023 am 6er
Re: Angeln vom Boot am 9er
Sehr geehrter Herr Schock,
in meiner kleinen heilen Welt hab ich die Vorstellung , daß gewählte Mitgliedervertreter sich für Wünsche und Bedürfnisse, wie das Nachtangelverbot abschaffen (tun sie ja), einsetzen.
Meine Bitte ist, dass sie auch ein Herz für eine kleine Gruppe von Bootsanglern entwickeln.
Natürlich wer den Schifffahrtsverkehr behindert, gehört bestraft, wird er auch schon.
Aber wenn ein kleines Boot, an erlaubten Stellen ausserhalb der Fahrrinne ankert (wie auch jedem privaten Boot erlaubt)
und von dort aus 2 Ruten ins Wasser hängt, stört es niemand.
Die Ufervegetation leidet nicht, Abfall verbleibt im Boot und in der Regel sind wir ordentliche Angelkarteninhaber die eine besondere Niesche,
mit hohem Freizeitwert, unserer gemeinsamen Leidenschaft das Angeln, besetzt.
Ich würde mich freuen, wenn sie sich nicht an einem kleinen Haufen (ala klopfendes Schlauchboot) orientieren
und durch zusätzliche Regularien weitere Einschränkungen unserem Hobby auferlegen, denn da gibt es schon genug.
Auch behaupte ich, daß ein Untersagen vom am Ufer verankerten Kahn zu angeln, die schwarzen Schafe nicht trifft, die Auslöser dieser Diskussion sind. Diejenigen werden weiterhin, die auch jetzt schon illegale Aktivitäten ausüben, ob oder nicht vom am Ufer verankerten Boot geangelt werden darf.
Im Übrigen, wurde ich schon öfters (beanstandungsfrei) auf dem Boot kontrolliert, als am Ufer sitzend.
Ich wünsche mir sehr, daß sie in anstehende Entscheidungen meine Argumente auch berücksichtigen.
Perti Heil
in meiner kleinen heilen Welt hab ich die Vorstellung , daß gewählte Mitgliedervertreter sich für Wünsche und Bedürfnisse, wie das Nachtangelverbot abschaffen (tun sie ja), einsetzen.
Meine Bitte ist, dass sie auch ein Herz für eine kleine Gruppe von Bootsanglern entwickeln.
Natürlich wer den Schifffahrtsverkehr behindert, gehört bestraft, wird er auch schon.
Aber wenn ein kleines Boot, an erlaubten Stellen ausserhalb der Fahrrinne ankert (wie auch jedem privaten Boot erlaubt)
und von dort aus 2 Ruten ins Wasser hängt, stört es niemand.
Die Ufervegetation leidet nicht, Abfall verbleibt im Boot und in der Regel sind wir ordentliche Angelkarteninhaber die eine besondere Niesche,
mit hohem Freizeitwert, unserer gemeinsamen Leidenschaft das Angeln, besetzt.
Ich würde mich freuen, wenn sie sich nicht an einem kleinen Haufen (ala klopfendes Schlauchboot) orientieren
und durch zusätzliche Regularien weitere Einschränkungen unserem Hobby auferlegen, denn da gibt es schon genug.
Auch behaupte ich, daß ein Untersagen vom am Ufer verankerten Kahn zu angeln, die schwarzen Schafe nicht trifft, die Auslöser dieser Diskussion sind. Diejenigen werden weiterhin, die auch jetzt schon illegale Aktivitäten ausüben, ob oder nicht vom am Ufer verankerten Boot geangelt werden darf.
Im Übrigen, wurde ich schon öfters (beanstandungsfrei) auf dem Boot kontrolliert, als am Ufer sitzend.
Ich wünsche mir sehr, daß sie in anstehende Entscheidungen meine Argumente auch berücksichtigen.
Perti Heil
Re: Angeln vom Boot am 9er
Puuh. Ist immer "schwierig", solche Forderungen zu stellen. Zwei Beiträge im Forum, dann von "gewählten Mitgliedervertretern" reden, als würde man mit seiner Angelkarte das Gehalt eines Vereinsmitglieds mit Posten im Verein zahlen. Versteh mich nicht falsch, aber bevor du in einem Forum was forderst, überleg dir doch, in einen Verein einzutreten, mitzuarbeiten, Arbeitsdienst und Vereins-/Verbandsarbeit zu tun.
Oberer Neckar
Re: Angeln vom Boot am 9er
Einfach als Mitglied zur Mitgliederversammlung einen Antrag stellen. Begründen und dann darüber abstimmen lassen.
Re: Angeln vom Boot am 9er
@23tedric
Entschuldigung, aber von welchen Forderungen sprichst du?
Ich bin seit 5 Jahren gelegentlicher Besucher und stiller Leser, ganz einfach weil ich bis gestern nix sinnvolles hätte beisteuern können oder wollen
Aber was spielt das für eine Rolle? Auch die anderen Vorhaltungen zeugen von jemand der lieber lesen sollte , dann überlegen ob er konstruktiv zum Thema was sagen kann oder nicht....
Dein Beitrag hat nix mit Angeln oder Booten zu tun. Aber vielleicht kommt man so auf 993 Beiträge.
Ich bin Mitglied in 2 Angel und 2 Hundesportvereinen und jeweils in einem in der Vorstansschaft tätig. Ausserdem in Kirchheim geboren...
vielleicht kennen wir uns sogar.
Ok,...Frieden wieder ?
Vielleicht habe ich zu ausschweifend geschrieben.
Ich bitte darum, die bestehende Regelung, Angeln vom 3 m am Ufer verankerten Kahn, beizubehalten.
Alle Schilderungen oder Verstösse der vorangegangenen Beiträge sind jetzt schon nicht zulässig, also warum auch die "bestrafen" mit einem Uferangelgebot , die sich ordentlich verhalten und die Gesetze und Regeln respektieren.
Und Hr. Schock habe ich angesprochen weil er ein Gebot zur Uferanglerei angesprochen hat.
Ich bin kein Mitglied im WAV.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dürr
Entschuldigung, aber von welchen Forderungen sprichst du?
Ich bin seit 5 Jahren gelegentlicher Besucher und stiller Leser, ganz einfach weil ich bis gestern nix sinnvolles hätte beisteuern können oder wollen

Aber was spielt das für eine Rolle? Auch die anderen Vorhaltungen zeugen von jemand der lieber lesen sollte , dann überlegen ob er konstruktiv zum Thema was sagen kann oder nicht....

Dein Beitrag hat nix mit Angeln oder Booten zu tun. Aber vielleicht kommt man so auf 993 Beiträge.
Ich bin Mitglied in 2 Angel und 2 Hundesportvereinen und jeweils in einem in der Vorstansschaft tätig. Ausserdem in Kirchheim geboren...

Ok,...Frieden wieder ?
Vielleicht habe ich zu ausschweifend geschrieben.
Ich bitte darum, die bestehende Regelung, Angeln vom 3 m am Ufer verankerten Kahn, beizubehalten.
Alle Schilderungen oder Verstösse der vorangegangenen Beiträge sind jetzt schon nicht zulässig, also warum auch die "bestrafen" mit einem Uferangelgebot , die sich ordentlich verhalten und die Gesetze und Regeln respektieren.
Und Hr. Schock habe ich angesprochen weil er ein Gebot zur Uferanglerei angesprochen hat.
Ich bin kein Mitglied im WAV.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Dürr
Re: Angeln vom Boot am 9er
Hi Andreas. Am 9er gibt es keine bestehende Regelung mit angeln vom Boot 3 Meter vom Ufer
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
Re: Angeln vom Boot am 9er
Kein Thema, will ja keinen Stunk. Mich würde nur mal interessieren, wo man am 9er sinnvoll vom am Ufer angebrachten Boot aus angeln könnte und was für Vorteile das bringt gegenüber der Uferangelei.
Oberer Neckar