Anlieger Frei
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Re: Anlieger Frei
Da mir eher selten langweilig ist wäre dies Sache eines Fischereiverbandes oder des Ausstellers der Fischereiberechtigten. Oder fragt einfach selbst schriftlich mit einem Brief, nicht Email, bei der zuständigen Behörde wo dieses Schild im Verkehrszeichenkatalog zu finden ist.
Re: Anlieger Frei
Ganz ehrlich ich bin eher der Typ , nicht fragen , machen. Und wenn dann mal wirklich einer kommen sollte der ein Problem damit hat dann wirds geklärt.
Ich wollte nur mal aufzeigen auf welche Ideen manche Leute im Rathaus so kommen.
Gruß Thomas
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Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
Limit your catch, don’t catch your limit
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Re: Anlieger Frei
@TJ,
Hallo, kannst du in den nächsten Tagen mal nachschauen ob das Schild in Laufen immer noch da ist? Ich habe denen geschriebenund eine Frist bis 30.11. gesetzt und eine Abmahnung angekündigt.
Gruß HHSchock
Hallo, kannst du in den nächsten Tagen mal nachschauen ob das Schild in Laufen immer noch da ist? Ich habe denen geschriebenund eine Frist bis 30.11. gesetzt und eine Abmahnung angekündigt.
Gruß HHSchock
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Re: Anlieger Frei
Hi HHSCHOCK
Ich hätte mal eine Frage, ist es richtig daß das Gewässer ( Neckar ) dem Land gehört und der Landesfischerei Verband zuständig ist ?, wenn ja tut dieser Verband dann das Gewässer Strecken weiße an die Fischereifereine zur Bewirtschaftung Verpachten. Diese gehen wiederum her und Verkaufen Tages und Jahreskarten an uns Angler die wiederum das Gewässer weiter Bewirtschaften, also sind wir rein Theoretische Berechtigt Feldwege usw. zu Befahren um der Bewirtschaftung nach zu gehen. Wäre super von dir wenn du mir sagen könntest ob ich richtig liege.
Lg
Frei
Ich hätte mal eine Frage, ist es richtig daß das Gewässer ( Neckar ) dem Land gehört und der Landesfischerei Verband zuständig ist ?, wenn ja tut dieser Verband dann das Gewässer Strecken weiße an die Fischereifereine zur Bewirtschaftung Verpachten. Diese gehen wiederum her und Verkaufen Tages und Jahreskarten an uns Angler die wiederum das Gewässer weiter Bewirtschaften, also sind wir rein Theoretische Berechtigt Feldwege usw. zu Befahren um der Bewirtschaftung nach zu gehen. Wäre super von dir wenn du mir sagen könntest ob ich richtig liege.
Lg
Frei
Zuletzt geändert von Freischnautze2 am 07.12.2018, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
Lebe dein Leben solange wie du kannst es kann nämlich schnell Vorbeisein.
( Angelt am 5er Abschnitt und im SAV Bammental )
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Re: Anlieger Frei
Naja, wenn meinen Namen richtig schreibst kann ich dich auf aufklären. 

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Re: Anlieger Frei


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Re: Anlieger Frei
Das Fischereirecht im Neckar gehört weitgehend der WSA(Wasser-Schiffffahrtsverwaltung). Die Verpachten die einzelnen Abschnitte an einzelne Vereine oder Hegegemeinschaften(zusammenschluß mehrerr Vereine).
Die sind dafür Verantwortlich dass der Bund am 1. Januar jedes Jahr sein Geld (Pacht) erhält. Die Vereine und Hegegemeinschaften dürfen Karten an Vereinsmitglieder verkaufen und müssen auch Karten an Nichtmitglieder verkaufen. Die Vereine und Hegegemeinschaften übernehmen die Hegeverpflichtung für den Bund. Deshalb dürfen auf jeden Fall Kontrolleure oder Helfer zu Bewirtschaftungstätgkeiten öffentliche Wege und Straßen zum Neckar befahren, wenn da Verbot für PKW oder KFZ mit dem Zusatz, frei für Anlieger steht.
Anlieger nach dem Gesetz ist jeder der ein Anliegen an dieser Stelle hat. Also Freund besuchen, eigenes Grundstück oder gepachtetes Gruundstück, eine Jagd oder einen Begehungsschein hat oder wer Fischereirechtsinhaber ist oder Erlaubnisscheininhaber(Angelkarte). Nach unterschiedlichen Rechtsmeinungen gilt auch Frei für Landwirtschaftlichen Verkehr für Fischereirechtsinhaber oder Erlaubnisscheininhaber(Angelkarte).
Grundsätzlich gelten an öffentlichen Wegen und Straßen nur Verkehrsschilder und Zusatzzeichen die im Katalog der Verkehrszeichen erfasst sind.
Also die Schilder die hier gepostet wurden sind eindeutig ungültig und rechtswiedrig. Wenn es sich um WAV Gewässer handeln würde wäre das schon lange erledigt.
Aber andere Vereine machen halt weniger oder es ist denen egal. Der Landesfichereiverband Baden-Württemberg hat damit mit allem nichts zu tun.
Hinweis, da ich kein Rechtsanwalt bin ist dies keine Rechtsauskunft.
Die sind dafür Verantwortlich dass der Bund am 1. Januar jedes Jahr sein Geld (Pacht) erhält. Die Vereine und Hegegemeinschaften dürfen Karten an Vereinsmitglieder verkaufen und müssen auch Karten an Nichtmitglieder verkaufen. Die Vereine und Hegegemeinschaften übernehmen die Hegeverpflichtung für den Bund. Deshalb dürfen auf jeden Fall Kontrolleure oder Helfer zu Bewirtschaftungstätgkeiten öffentliche Wege und Straßen zum Neckar befahren, wenn da Verbot für PKW oder KFZ mit dem Zusatz, frei für Anlieger steht.
Anlieger nach dem Gesetz ist jeder der ein Anliegen an dieser Stelle hat. Also Freund besuchen, eigenes Grundstück oder gepachtetes Gruundstück, eine Jagd oder einen Begehungsschein hat oder wer Fischereirechtsinhaber ist oder Erlaubnisscheininhaber(Angelkarte). Nach unterschiedlichen Rechtsmeinungen gilt auch Frei für Landwirtschaftlichen Verkehr für Fischereirechtsinhaber oder Erlaubnisscheininhaber(Angelkarte).
Grundsätzlich gelten an öffentlichen Wegen und Straßen nur Verkehrsschilder und Zusatzzeichen die im Katalog der Verkehrszeichen erfasst sind.
Also die Schilder die hier gepostet wurden sind eindeutig ungültig und rechtswiedrig. Wenn es sich um WAV Gewässer handeln würde wäre das schon lange erledigt.
Aber andere Vereine machen halt weniger oder es ist denen egal. Der Landesfichereiverband Baden-Württemberg hat damit mit allem nichts zu tun.
Hinweis, da ich kein Rechtsanwalt bin ist dies keine Rechtsauskunft.
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Re: Anlieger Frei
Ok das heißt auf Deutsch ich dürfte in Lauffen an dem Minigolfplatz runter Fahren um dort zu Angeln. Ich Dank dir für deine Hilfreiche Auskunft.
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Re: Anlieger Frei
Heute eine Email von Gundelsheim erhalten. Sie werden die illegalen Zsatzschilder im Laufe des nächsten Jahres entfernen. Sie wollen diese Schilder teilweise durch " Frei für Landwirtschaft und Forstwirtschaft" ersetzen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht dass das Angeln als Teil der Landwirtschaft gesehen wird. Grundlage ist der Kommentar zum Fischereigesetz von Kareman/Laiblin. Die Hegeverpflichtung ist der Schlüssel. Und angeln ist wie Äpfel auf der Streuobstwiese aufsammeln, nähmlich den Naturertag abschöpfen.
Marbach lässt mit der Antwort noch auf sich warten. Aber de es sich um das selbe Odnungsamt für Verkehr handelt werden auch dort die illegalen Schilder sicher entfernt.
Wer wollte nochmals in den Verein eintreten wenn ich die Schilder wegbekomme?
Du willst den Hut ziehen. Der muss aber richtig groß sein damit sich das gelohnt hat. 
Marbach lässt mit der Antwort noch auf sich warten. Aber de es sich um das selbe Odnungsamt für Verkehr handelt werden auch dort die illegalen Schilder sicher entfernt.
Wer wollte nochmals in den Verein eintreten wenn ich die Schilder wegbekomme?


Re: Anlieger Frei
Also ein Ticket wäre jetzt nicht rechtens.Oder genauer waren es noch nie.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
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Re: Anlieger Frei
Ich will zwar nicht in deinen Verein eintreten (aber man weiß ja nie),aber bei so einem großen Engagement, zieh ich den Hut, den größten den es gibt!
Gruß ToTi
Gruß ToTi
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

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Re: Anlieger Frei
Umsonst ist HHSCHOCK nicht 1. Vorsitzender. 

Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.
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Re: Anlieger Frei
Dann mal einen großen Dank an HHS für die Bemühungen.
Ich werde berichten wenn die Schilder in Böttingen verschwinden.
In Lauffen war ich letzten Fr 14.12.18 da waren die Schilder noch unverändert da.
Gruß Thomas
Ich werde berichten wenn die Schilder in Böttingen verschwinden.
In Lauffen war ich letzten Fr 14.12.18 da waren die Schilder noch unverändert da.
Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
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