Habe mir die letzte Woche die Karte für den Rhein ( Hessen ) geholt, und musste dann feststellen, dass die Schonzeiten für Barben und Zander weggefallen sind. Da war ich doch ein wenig irretiert, weil ich mir das eigentlich nicht vorstellen konnte.
Wie ist hier Eure Meinung dazu, würde mich sehr interresieren.
Gruß Heinrich.
Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Moderator: Moderatoren
Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Bestimmt ein Fehler beim Drucken passiert.
Abschnitt V
Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Nein, habe bei meinem Verkäufer nachgefragt, der hat mir dies bestätigt.
Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Hat mich auch gewundert, als ich das gelesen habe.
http://www.fischundfang.de/Service/Aktu ... aufgehoben
Ich versteh manche Regelung nicht.
Wieso dürfen nur noch stehende Gewässer mit Zander besetzt werden?
Warum müssen geschützte Fische, die tot oder nicht überlebensfähig sind vergraben werden?
Das wäre in meinen Augen Vergeudung von Ressourcen, wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet. Ich werfe Essen weg.
Was ich aber gut finde, ist das Entnahmefenster! Vorerst nur für Forellen, aber wir kommen den Catch&Release etwas näher
http://www.fischundfang.de/Service/Aktu ... aufgehoben
Ich versteh manche Regelung nicht.
Wieso dürfen nur noch stehende Gewässer mit Zander besetzt werden?
Warum müssen geschützte Fische, die tot oder nicht überlebensfähig sind vergraben werden?
Das wäre in meinen Augen Vergeudung von Ressourcen, wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet. Ich werfe Essen weg.
Was ich aber gut finde, ist das Entnahmefenster! Vorerst nur für Forellen, aber wir kommen den Catch&Release etwas näher

"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Der Zander wird wohl als nicht heimisch angesehen was ja in gewisser Weise auch stimmt aber Regenbogenforelle Karpfen und Giebel ja auch.
Zu dem vergraben naja irgendwie hat jeder recht.
Klar ist es schade ein Tier wenn auch versehentlich getötet zu haben und dann das Fleisch zu vergraben.
Auf der anderen Seite gibt's aber auch jede Menge Spezies die geschützte oder untermaßige Fische gezielt abschlagen und sagen die waren verangelt.
Sowas kann man damit verhindern.
Gruß Thomas
Zu dem vergraben naja irgendwie hat jeder recht.
Klar ist es schade ein Tier wenn auch versehentlich getötet zu haben und dann das Fleisch zu vergraben.
Auf der anderen Seite gibt's aber auch jede Menge Spezies die geschützte oder untermaßige Fische gezielt abschlagen und sagen die waren verangelt.
Sowas kann man damit verhindern.
Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
Limit your catch, don’t catch your limit
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Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Einen verangelten Fisch zu vergraben halte ich für richtig Schwachsinn, egal wozu so eine Regelung nützlich sein soll.
Erzähl das mal einem der noch weiß wie man mit Nahrung umgeht
Erzähl das mal einem der noch weiß wie man mit Nahrung umgeht

Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Zander ist kein heimischer Fisch?
Wo kommt er dann ursprünglich her?
Wo kommt er dann ursprünglich her?
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Der Zander hat sein ursprüngliches verbreitungsgebiet im Osten bzw Norden Europas. Ob der Rhein als westlichsten ursprüngliches verbreitungsgebiet angesehen kann ist fraglich. Beim wels der bereits vor über 6000 jahren im rheineinzugsgebiet ist es belegt beim Zander wüsste ich auf die schnelle weniger Wappen oder knochenfunde.
Da der Zander aber wie der Karpfen auch schon relativ lange hier lebt sehe aber auch ich ihn als eingebürgert an.
Die meisten Fischerei Verordnungen auch.
Zum Vergraben ich wollte damit aufzeigen das die Überlegung auch ihren Hintergrund hat nicht das ich den gut finde.
Ich vertrete eher die Ansicht untermaßige oder sonstige verangelten Fische zu entnehmen einer sinnvollen Verwertung zuzuführen und sie vorher ordnungsgemäß ins fangbuch einzutragen mit dem Zusatz V=Verangelt
Rechtlich sieht es aber offiziell auch in BW so aus an ganzjährig geschont fischarten oder untermaßige besteht kein aneignungsrecht und eine Entnahme ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß Thomas
Da der Zander aber wie der Karpfen auch schon relativ lange hier lebt sehe aber auch ich ihn als eingebürgert an.
Die meisten Fischerei Verordnungen auch.
Zum Vergraben ich wollte damit aufzeigen das die Überlegung auch ihren Hintergrund hat nicht das ich den gut finde.
Ich vertrete eher die Ansicht untermaßige oder sonstige verangelten Fische zu entnehmen einer sinnvollen Verwertung zuzuführen und sie vorher ordnungsgemäß ins fangbuch einzutragen mit dem Zusatz V=Verangelt
Rechtlich sieht es aber offiziell auch in BW so aus an ganzjährig geschont fischarten oder untermaßige besteht kein aneignungsrecht und eine Entnahme ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
Limit your catch, don’t catch your limit
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Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
Tja, dann muss man sich nur noch fragen, wer denn den Landesminister für das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellt!
Der Verein kommt in meiner Beliebtheitsskala kurz nach der Peta!!
Das die überhaupt gewählt werden , wundert mich immer wieder. Aber ich halt jetzt lieber meine Klappe, sonst sage ich Dinge die ich später bereue
Der Verein kommt in meiner Beliebtheitsskala kurz nach der Peta!!
Das die überhaupt gewählt werden , wundert mich immer wieder. Aber ich halt jetzt lieber meine Klappe, sonst sage ich Dinge die ich später bereue

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Re: Keine Schonzeit mehr für Barbe und Zander in Hessen
schweyer hat geschrieben:http://www.blinker.de/angelmethoden/angeln-allgemein/news/fischereiverordnung-hessen-2017-neue-regeln-fuer-angler/
Ich habe selten so einen Schwachsinn gelesen.
Auf der eine Seite soll der Zander als nicht heimische Fischart dezimiert werden
und auf der anderen Seite versucht man mit Anhebung des Mindestmaßes um 5 cm,
die Grundelbestände zu dezimieren.
Gruß Markus
Abschnitt VIII
Abschnitt VIII