Hallo Freunde
Nun bin ich im Besitz der RNPG Rheinkarte.
Der Rheinabschnitt geht von Rhein km 396 oberhalb von Altlussheim bis zur Landesgrenze zu Hessen bei km 437.
RNPG Rheinkarte
Moderator: Moderatoren
RNPG Rheinkarte
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9
Glückwunsch zur Rhein-Karte
Hallo Hans,
dann hoffe ich mal auf Zahlreiche Fangberichte!
Gruß Lothar
dann hoffe ich mal auf Zahlreiche Fangberichte!
Gruß Lothar
Nichts fangen ist nicht peinlich. Es gar nicht erst zu probieren, ist peinlich.
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Re: RNPG Rheinkarte
Hab 2016 nun auch zum ersten mal die RPNG Karte für den Rhein. Leider bin ich noch nicht oft rausgekommen.
Braucht man da wirklich einen extra Schein zum Fang von Köderfischen? Da steht sowas in der Gewässerverordnung
Braucht man da wirklich einen extra Schein zum Fang von Köderfischen? Da steht sowas in der Gewässerverordnung

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Re: RNPG Rheinkarte
Hallo
wenn du Köderfische fangen möchtest , egal ob mit Senke oder Angel , um sie dann auf Raubfisch auszulegen solltest du unbedingt die 3,50 € zusätzlich ausgeben.
Kann sonnst bei Kontrolle Ärger geben.
Grüße
wenn du Köderfische fangen möchtest , egal ob mit Senke oder Angel , um sie dann auf Raubfisch auszulegen solltest du unbedingt die 3,50 € zusätzlich ausgeben.
Kann sonnst bei Kontrolle Ärger geben.
Grüße
Unterwegs am unteren Neckar/Mündung
Auch wenn du nichts fängst, dem Wurm geht es immer dreckiger als dir
Auch wenn du nichts fängst, dem Wurm geht es immer dreckiger als dir
Re: RNPG Rheinkarte
Ich habe nur eine RNP Karte die 2 jahre alt ist.
Kannst du mir bitte die Seiten mit den Regelungen kopieren und als PN zusenden? Ich würde die Bestimmungen gerne mal nachlesen.
In meiner Karte steht jede Menge Unsinn drin der überflüssig ist oder mit großer Sicherheit rechtlich falsch ist.
Kannst du mir bitte die Seiten mit den Regelungen kopieren und als PN zusenden? Ich würde die Bestimmungen gerne mal nachlesen.
In meiner Karte steht jede Menge Unsinn drin der überflüssig ist oder mit großer Sicherheit rechtlich falsch ist.
Re: RNPG Rheinkarte
Hallo, Hans hat mir eine Karte zugesendet.
Also, in der Karte steht deutlich mehr Unfug drin als ich in anderen Angelkarten gelesen habe. Da wir (WAV) da auch Mitglied sind werde ich mal vorschlagen, die Vorschrifen auszumisten.
Das mit dem Köderfisch ist spannend. Wenn du ein Senknetz verwenden willst ist offensichtlich eine Zusatzkarte notwendig und es dürfen nur max. 15 Fische der extra benannten Arten als Köder gefangen werden.
Wenn du jetzt 15 Rotaugen mit der Senke fängst und hast nur 2 als Köder gebraucht darfst die 13 Übriggebliebenen nicht zurücksetzen und wenn es Rotaugen sind nach der Karte auch nicht essen ?! . Wenn du sie essen willst müssen sie nach der Vorschrift in der Karte 15 cm groß sein. Da hat irgendjemand seine Gedanken nicht zu Ende gedacht.
Du kannst natürlich auch mit einer Rute auf irgendwas fischen und mit einer anderen Rute kleine Fische fangen soviel du willst. Sag einfach bei Rotauge, die willst du nicht als Speisefisch sondern als Katzenfutter ??! Übrigens, wenn du den Fisch gefangen hast gehört er dir. Und es geht niemand etwas an ob du ihn essen willst oder sonstwie verwerten.
Da wäre ich auf den Kontrolleur gespannt.
Ich hätte den Nerv dazu das so zu tun.
Das ist keine Rechtsauskunft da ich kein Rechtsanwalt bin.
Also, in der Karte steht deutlich mehr Unfug drin als ich in anderen Angelkarten gelesen habe. Da wir (WAV) da auch Mitglied sind werde ich mal vorschlagen, die Vorschrifen auszumisten.
Das mit dem Köderfisch ist spannend. Wenn du ein Senknetz verwenden willst ist offensichtlich eine Zusatzkarte notwendig und es dürfen nur max. 15 Fische der extra benannten Arten als Köder gefangen werden.
Wenn du jetzt 15 Rotaugen mit der Senke fängst und hast nur 2 als Köder gebraucht darfst die 13 Übriggebliebenen nicht zurücksetzen und wenn es Rotaugen sind nach der Karte auch nicht essen ?! . Wenn du sie essen willst müssen sie nach der Vorschrift in der Karte 15 cm groß sein. Da hat irgendjemand seine Gedanken nicht zu Ende gedacht.
Du kannst natürlich auch mit einer Rute auf irgendwas fischen und mit einer anderen Rute kleine Fische fangen soviel du willst. Sag einfach bei Rotauge, die willst du nicht als Speisefisch sondern als Katzenfutter ??! Übrigens, wenn du den Fisch gefangen hast gehört er dir. Und es geht niemand etwas an ob du ihn essen willst oder sonstwie verwerten.
Da wäre ich auf den Kontrolleur gespannt.
Ich hätte den Nerv dazu das so zu tun.
Das ist keine Rechtsauskunft da ich kein Rechtsanwalt bin.
Re: RNPG Rheinkarte
Das mit den Rotaugen hört sich allerdings merkwürdig an, diese Regelung gilt aber laut Karte nur für Köderfische. Die Definition von "Köderfisch" ist laut Karte nur die Fische der genannten Arten, die mit der Ködersenke gefangen wurden. Ich denke mal diese Unterscheidung dient dazu, damit sich manche Angler ihre Mahlzeiten nicht mit dem Netz fangen. Da es solche Angler gibt, hat die Regelung durchaus seinen Sinn. Für mit der Rute gefangene Rotaugen gilt dagegen allgemein Entnahmepflicht, egal welcher Größe.
Das man gefangene Fische, für die Entnahmepflicht besteht, nicht wieder ins Gewässer zurück setzen darf ist eigentlich klar.
Wenn man jetzt mit der Ködersenke 15 Fische fängt und nur zwei verwertet, dann kann man diese 13 Fische natürlich auch als Köderfisch verwenden, sofern man sie keimfrei macht, z.B. durch einfrieren oder erhitzen. Dass nicht verwendete Fische nicht wieder zurück gesetzt werden dürfen hat den Grund, dass man keine möglichen Fischkrankheiten wieder zurück in den Fluss setzten soll, die man gerade erst raus gefangen hat -deshalb das Einfrieren oder erhitzen vor der nächsten Verwendung. Das gilt laut Ausbilder des Vorbereitungskurses nicht nur für Fische aus fremden Gewässern, sondern auch für Fische aus dem Gewässer, aus dem sie gefangen wurden.
Das man gefangene Fische, für die Entnahmepflicht besteht, nicht wieder ins Gewässer zurück setzen darf ist eigentlich klar.
Wenn man jetzt mit der Ködersenke 15 Fische fängt und nur zwei verwertet, dann kann man diese 13 Fische natürlich auch als Köderfisch verwenden, sofern man sie keimfrei macht, z.B. durch einfrieren oder erhitzen. Dass nicht verwendete Fische nicht wieder zurück gesetzt werden dürfen hat den Grund, dass man keine möglichen Fischkrankheiten wieder zurück in den Fluss setzten soll, die man gerade erst raus gefangen hat -deshalb das Einfrieren oder erhitzen vor der nächsten Verwendung. Das gilt laut Ausbilder des Vorbereitungskurses nicht nur für Fische aus fremden Gewässern, sondern auch für Fische aus dem Gewässer, aus dem sie gefangen wurden.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg
Ich angel am 0er bei Heidelberg