Sebastian hat geschrieben:Darf man bei Schildern " Betreten des Geländes verboten" (zb an einem Wehr ans Ufer, da man ja das Uferbetretuznggesetz eigentlich da auf seiner seite hat, oder??
FischG §13(3) schränkt aber ein:
"Die Ausübung der Fischerei in Gewässern oder Gewässerstrecken, die sich innerhalb von Gebäuden, Hofräumen, gewerblichen Anlagen sowie eingefriedeten Grundstücken einschließlich der Grundstücke, bei denen die Einfriedung des Ufers fehlt, befinden, ist nur mit Zustimmung deren Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zulässig."
Darunter fallen imho etwa Schleusenanlagen, etc. Ich weiß bspw. dass man bei der Marbacher/Benninger Schleuse früher nur klingeln musste um auf die Insel zu kommen. Weil aber zuviel Müll zurück blieb, wurde die Regelung schlicht abgeschafft. Kann man nix machen (wegen dem Paragraphen). Sagt aber auch viel darüber aus, was an dem Mantra: "Angler schützen die Natur und nehmen ihren Müll immer mit" tatsächlich dran ist. Unsere schwarzen Schafe reißen es eben raus.