wichtige frage!

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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mad
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wichtige frage!

Beitragvon mad » 11.01.2015, 23:15

Hallo zusammen.
Ich hätte da mal.eine frage.ich hoffe ich kann die Bilder hier hochladen.
Darf ich an diesen Stellen die frei begehbar sind aber ein Schild des Schifffahrtsamt steh mit benutzen und betreten verboten beangeln?

Skipper
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Beitragvon Skipper » 11.01.2015, 23:18

Nein, das ist Betriebsgelände.

Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

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mad
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Beitragvon mad » 11.01.2015, 23:23

Ok danke. Habe in fb darüber ne heftige Diskussion darüber und alle sagen was anderes.
Der eine sagt ja weil wir das begehungsrecht haben und die anderen sagen nein.
Also simmt das von dir hoffe ich.
Gruss

Skipper
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Beitragvon Skipper » 11.01.2015, 23:30

Steht auf dem Schild nicht "Betreibsgelände"? Würde mich wundern wenn nicht.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

mad
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Beitragvon mad » 12.01.2015, 06:47

Ja betriebsgelände steht drauf aber nicht eingezäunt.
Wies kann ich hier keine Bilder hochladen?

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ACER
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Beitragvon ACER » 12.01.2015, 09:50

Gruß Steff

Ich angle an der Rems, am Neckar nur noch selten...

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Skipper
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Beitragvon Skipper » 12.01.2015, 10:45

Das muss auch nicht eingezäunt sein, siehe hier:

§ 16
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, befugt, auf eigene Gefahr die Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

Das Wort "Betriebsgelände" besagt alles, dieses Wort ist die relevante Information auf die es ankommt. Dadurch erübrigt sich jede Diskussion. Genau deshalb steht dieses Wort ganz oben auf dem Schild über dem restlichen Text.
Gruß Jörg
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Hans
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Beitragvon Hans » 12.01.2015, 10:45

Wenn auf deiner Angel-Karte keine Einschränkungen vermerkt sind darfst du überall angeln, außer... auf privaten oder öffentlichen Flächen mit z.B. solchen Schildern.
Dann sind noch die Landesfischereigesetze zu beachten, als Beispiel Fischtreppen.
Aus der Landesfischereiverordnung:
§ 7
Fischerei in Fischwegen
In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.
Gruß Hans
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mad
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Beitragvon mad » 12.01.2015, 16:04

Viel dank für die aussagekräftige aussagen.
Ich weiß jetzt bescheid. Euch allen ein dickes petri
Gruss max


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