Hallo zusammen.
Ich hätte da mal.eine frage.ich hoffe ich kann die Bilder hier hochladen.
Darf ich an diesen Stellen die frei begehbar sind aber ein Schild des Schifffahrtsamt steh mit benutzen und betreten verboten beangeln?
wichtige frage!
Moderator: Moderatoren
Das muss auch nicht eingezäunt sein, siehe hier:
§ 16
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, befugt, auf eigene Gefahr die Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
Das Wort "Betriebsgelände" besagt alles, dieses Wort ist die relevante Information auf die es ankommt. Dadurch erübrigt sich jede Diskussion. Genau deshalb steht dieses Wort ganz oben auf dem Schild über dem restlichen Text.
Gruß Jörg
§ 16
Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer
(1) Der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer sind, soweit dies zur ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, befugt, auf eigene Gefahr die Ufergrundstücke, Inseln, Anlandungen, Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu betreten sowie zur Hege, zum Fang oder zur Aufbewahrung von Fischen bestimmte Geräte dort zu befestigen. Ausgenommen hiervon sind Gebäude, Hofräume, gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen sowie eingefriedete Grundstücke einschließlich der Grundstücke, deren Einfriedung zum Ufer fehlt. § 15 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
Das Wort "Betriebsgelände" besagt alles, dieses Wort ist die relevante Information auf die es ankommt. Dadurch erübrigt sich jede Diskussion. Genau deshalb steht dieses Wort ganz oben auf dem Schild über dem restlichen Text.
Gruß Jörg
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg
Ich angel am 0er bei Heidelberg
Wenn auf deiner Angel-Karte keine Einschränkungen vermerkt sind darfst du überall angeln, außer... auf privaten oder öffentlichen Flächen mit z.B. solchen Schildern.
Dann sind noch die Landesfischereigesetze zu beachten, als Beispiel Fischtreppen.
Aus der Landesfischereiverordnung:
§ 7
Fischerei in Fischwegen
In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.
Dann sind noch die Landesfischereigesetze zu beachten, als Beispiel Fischtreppen.
Aus der Landesfischereiverordnung:
§ 7
Fischerei in Fischwegen
In den Fischwegen sowie in einem Umkreis von 30 m, im Rhein von 50 m oberhalb und unterhalb der Ein- und Ausgänge ist jede Art des Fischfangs verboten.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
Neckar Abschnitt 9