Frage zum Jugendfischereischein

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Der Tobi
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Frage zum Jugendfischereischein

Beitragvon Der Tobi » 07.01.2015, 08:02

Hallo, vielleicht würde hierzu ja schon alles gesagt, gefunden habe ich allerdings nichts was mir weiterhilft.

Es geht um meine Tochter, die nun da ich ja Angeln darf auch gerne mitmöchte und auch gerne mal Angeln möchte.

Jetzt kann ich ja einen Jugenfischereischein ausstellen lassen aber wie verhält sich das mit der Streckenkarte? Braucht meine Tochter dann ne eigene oder langt meine? :?
Bzw. gibt es für Jugendfischereischeininhaber eigene Streckenkarten?

Fragen über Fragen

Ich danke euch schonmal im vorraus für eure Hilfe :Daumenhoch:
Viele Grüße

Tobi

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Abschnitt V

carp12
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Beitragvon carp12 » 07.01.2015, 08:14

Hallo Tobi,deine Tochter braucht ne eigene Karte! Sie darf dann mit einer Rute fischen, aber immer nur dann,wenn eine Person mit Sachkundenachweis
dabei ist! Die Kosten für die Karte sind gleich wie deine!Habe das Gleiche mit meinem Marco schon hinter mir!
Abschnitt 10 und WAV

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Der Tobi
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Beitragvon Der Tobi » 07.01.2015, 08:21

Danke, hab ich mir schon gedacht.

Dann überleg ich mir das mal denn wer weis wie oft sie mitgeht/will, da könnten sie wenigsten den Preis etwas anpassen wenn schon auch nur eine Rute erlaubt ist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Viele Grüße



Tobi



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carp12
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Beitragvon carp12 » 07.01.2015, 13:01

Ja,hat heute der von Stollenwerk auch schon gesagt! Es sollte ne Jugendkarte geben,eine Rute-halber Preis!
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HHSCHOCK
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Jugendfischereischein

Beitragvon HHSCHOCK » 07.01.2015, 13:03

Jugendliche zwischen dem 10. und dem vollendeten 16. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein erwerben .
Der gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr . Fischereiabgabe muss keine bezahlt werden.
Jugendfischereischeininhaber dürfen nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln .
Es gibt keine gesetzliche Einschränkung auf 1 Angelrute . Es gilt die Landesfischereiverordnung und was auf der Angelkarte steht .
Angelkarten sind personengebunden . Wer angelt muss eine Angelkarte (Erlaubnisschein) haben und auf Verlangen der Kontrolle aushändigen .

# Alex #
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Beitragvon # Alex # » 07.01.2015, 13:35

Auf den Punkt.

Danke.
Mannheim -> Heidelberg -> Neckargemünd

Wurmzüchter ♰
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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 07.01.2015, 15:29

Meine Tochter hat seit 2 Jahren einen Jugendfischereischein und darf wie jeder Erwachsener mit 2 Ruten angeln.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Fish-Assassin
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Beitragvon Fish-Assassin » 07.01.2015, 16:12

Das mit der einen Rute mit Jugendfischereischein ist von Gewässer zu Gewässer unterschiedlich. Meistens ist bei günstigeren Kartenkosten für Jugendliche es dann eben so, daß dann nur mit einer Rute gefischt werden darf, manchmal dürfen Jugendliche auch weniger Fische fangen. Sind die Kosten gleich wie für ,,normale" Angler, sollten auch die Konditionen gleich sein.
Ich fische 2023 am 6er

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Der Tobi
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Beitragvon Der Tobi » 08.01.2015, 07:00

Ok das macht dann schon mehr Sinn. :wink:

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Viele Grüße



Tobi



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Beitragvon Emma » 27.01.2015, 13:14

Hallo und Petri Heil,

Ich hole heute auch die Fischererlaubnis für meine 10 jährige Tochter.
Wie ich das nun hier erlesenen habe braucht sie auch eine eigene Streckenabschnittskarte?

Die ich im A&M usw. erhalte.
Ist das richtig so?
Es gibt wichtigeres als Angeln...
NUR WAS???

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Hans
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Beitragvon Hans » 27.01.2015, 13:30

Genau so ist es, deine Tochter benötigt eine eigene Tages/Jahreskarte.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Re: Frage zum Jugendfischereischein

Beitragvon Herbylein » 19.07.2015, 11:05

Hallo,

ich habe auch einen Jugendfischereischein für meine Tochter erworben.
Bei unserem Rathaus wurde mir - auch nach nochmaligem Nachfragen - gesagt, dass man keine extra Gwässerkarte benötigt.
Sie darf aber nur mit einer Angel fischen, und muss immer bei mir in der Nähe sein.

Die Dame dort wollte mir noch was schriftliches dazu in den Briekasten werfen.

Was stimmt den nun?

Eine extra Gewässerkarte für 65€ für die 5 Mal im Jahr, finde ich schon ziemlich happig.
Es gibt nix Besseres, als was Gutes!

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Hans
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Re: Frage zum Jugendfischereischein

Beitragvon Hans » 19.07.2015, 11:26

Wenn das Rathaus auch die Karte ausgibt und das Gewässer von dieser Gemeinde bewirtschaftet wird, dann ist das möglich, können sie ja so bestimmen.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Re: Frage zum Jugendfischereischein

Beitragvon Gselzbaer67 » 19.07.2015, 13:48

Also,

ich würde mich auf die Aussage von den Rathausmitarbeitern nicht verlassen. Die kennen sich da eh nicht aus.
Ausschlaggebend ist derjenige, der das Gewässer bewirtschaftet und dann die Karten, evtl. auch von dritten, ausgibt.
Ich erzähl besser nicht die Stories, die beim Ausstellen des Jugendfischereischeines bei mir alles passiert sind. Und auskennen tun die sich zu 0%!!!
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

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Re: Frage zum Jugendfischereischein

Beitragvon aspiusfan » 19.07.2015, 15:03

Wie schon gesagt wurde, der Bewirtschafter und Pächter des Gewässers darf die Bedingungen rund um Gewässerkarten bestimmen. Dies gilt eben auch für den Preis für Tages/Jahreskarten [...] oder ob er solche überhaupt ausgibt.
Wenn das Rathaus bzw die Gemeinde also Pächter ist und diese dir sogar schriftlich mitteilen, dass deine Tochter nur den Jugendfischerschein ohne zusätzliche Gewässerkarte benötigt, ist der Fall doch recht klar. Ich denke ein Anruf bei der WaPo Dienststelle vor Ort könnte dir dies ebenfalls bestätigen. Grüße
Angeln und Naturschutz ist für mich eine Lebenseinstellung. C&R und ein Entnahmefenster als Bestandsaufbauunterschützung!


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