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Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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spoiler78
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Beitragvon spoiler78 » 27.02.2014, 15:31

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Roland K ♰
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Beitragvon Roland K ♰ » 27.02.2014, 15:39

Tja,
50 oder 100 Meter von der Schleuse ist tabu. Aber daß die deine Angeln beschlagnahmen ist schon graß.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zuletzt geändert von Roland K ♰ am 28.02.2014, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Roland

Mal wieder Neckartailfingen.Saisonbedingt TK Xer.

Ein Fisch wird nicht größer, auch wenn man dran zieeeeeeht.

Fish-Assassin
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Beitragvon Fish-Assassin » 27.02.2014, 16:40

Die Herausgabe Deiner Angelgeräte kannst Du beantragen, Du wirst diese nur auf Antrag zurückerhalten. Am besten mit höflichem Telefonat bei der Staatsanwaltschaft versuchen, ist kostengünstiger als ein Anwalt. Da ich in deinem Fall von Ordnungswidrigkeit und nicht von Straftat ausgehe, wirst Du Dein Zeug auf jeden Fall bekommen- sofern Dir der Beamte eine Quittung ausgestellt hat. Wenn nicht, ist er selbst Angler und dein Tackle hat ihm gefallen :wink:
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Hans
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Beitragvon Hans » 27.02.2014, 18:10

Hallo Spoiler
Nun wenn du in deiner WAV Karte nachschaust wirst du sehen dass im Schleußenbereich nicht geangelt werden darf.
Nachtrag: Stimmt nicht mehr.kein Eintrag in der neuen 9er Karte.

Ich gehe mal davon aus dass du Im Schleußenbereich also auf der linken Seite Flußabwärts ,wo die Schiffe geschleußt werden meinst.

Auf der anderen Uferseite im Hofener Stadtteil wurde ja schon immer geangelt und das wird wohl auch noch immer so sein. Da meinst du ja ganz sicher nicht, oder?

Genau so in Aldingen nur eben umgekehrte Seite.

Das Angelverbot im Schleußenbereich ist schon ein alter Hut. Da gibt es im Forum viele Hinweise.
Nachtrag: Wenn nichts in der Karte steht wird es wohl erlaubt sein,da es kein entsprechendes Gesetz gibt
Zuletzt geändert von Hans am 27.02.2014, 22:28, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Hans
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kirk
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Beitragvon kirk » 27.02.2014, 18:27

Hallo Spoiler78,
unser Hegebauftragter der WAV hat sich extra die Mühe gemacht eindeutig die Schleusenbereiche zu definieren. Hier mal der Link dazu.
http://www.wav-stuttgart.de/Gewaesser/Neckar/Neckar_Hegeb._IX_134.html

Zitiert von dieser WAV-Seite:
" ... Die entsprechenden Schilder stehen an den Flusskilometern :
Hofen
Schilder: UW 175,77 OW 176,75
Schleuse: 176,3 ... "
Diese großen Schilder müsstest du gesehen haben, da steht überraschenderweise auch Schleusenbereich drauf.

Hoffe ich konnte weiterhelfen … ist am Anfang immer etwas schwer, aber das kriegst du hin.
Schönen Tag und lasst was hängen, ich machte es bis 2014 am IXer.

Skipper
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Beitragvon Skipper » 27.02.2014, 19:20

Tut mir leid, aber kann ich mir jetzt nicht verkneifen: Ich finds schon witzig, dass du hier schon seit 2010 angemeldet bist, sie dir aber erst die Ruten abnehmen mußten bevor du hier was schreibst :wink: :lol:
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

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Hans
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Beitragvon Hans » 27.02.2014, 19:30

Hallo Spoiler

Ruf mich doch einfach mal an ich habe wichtige Infos für dich.

Prinzipiell würde ich zur Polizei gehen und den Beamten höflich nach der Rechtsgrundlage fragen.

Auf der neuen 9er Karte ist kein Verbot im Schleußenbereich vermerkt. Also anders wie oben von mir zuerst angenommen.
Der Beamte müßte dir auf jeden Fall ein Schriftstück nennen können woraus du siehst dass du nicht im Schleußenbereich angeln darfst.

Das Angelverbot im Schleußenbereich ist gesetzlich nicht verboten, sondern nur ein Verbot des Hegebeauftragten.
Frage den Beamten wo es für dich ersichtlich sein soll.

Aber ruf mich einfach mal an,dann habe ich dir sehr gute Infos.
Gruß Hans
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Beitragvon Skipper » 27.02.2014, 19:45

Nanu...ist der Schleusenbereich nicht automatisch Betriebsgelände?
Ich meine mich aus dem Kurs erinnern zu können, dass zwar Wehre für Angler gesperrt sind, aber Schleusen Betriebsgelände wären und man den Betreiber um Erlaubnis bitten könnte...
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Beitragvon j.s. » 27.02.2014, 20:03

Soweit ich weiß,dürfen die netten Herren nur bei Schwarzanglern die Gerätschaften als Beweisstücke einziehen.Ansonsten ist es dein Eigentum.
Ich hätte gleich nach den Dienstausweißen gefragt und dann Feuer frei .Erst bei denen aufs Revier und dem Vorgesetzen den Fall geschildert.Der Rest ergibt sich von selbst.Wenn nicht dann auf`s Ordnungsamt und ne Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.Mann muß sich nicht alles gefallen lassen.
Lieber Ratten im Keller,als Verwandschaft im Haus.

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Beitragvon Hans » 27.02.2014, 20:11

Wenn ein Schild da steht "Betreten Verboten" dann gilt das natürlich.
Aber das ist wohl in Hofen nicht der Fall.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon TJ » 27.02.2014, 21:01

j.s. hat geschrieben:Soweit ich weiß,dürfen die netten Herren nur bei Schwarzanglern die Gerätschaften als Beweisstücke einziehen.Ansonsten ist es dein Eigentum.
Ich hätte gleich nach den Dienstausweißen gefragt und dann Feuer frei .Erst bei denen aufs Revier und dem Vorgesetzen den Fall geschildert.Der Rest ergibt sich von selbst.Wenn nicht dann auf`s Ordnungsamt und ne Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.Mann muß sich nicht alles gefallen lassen.


Unter umständen werfen sie ihm ja genau das vor.

Hab hier bei uns auch schon gehört das an nem wehr der abstand nicht eingehalten wurde. Die karte besagt 50m abstand d.h. innerhalb der 50m hat man keine erlaubnixs und begeht somit fischwilderei.

Das Problem ist in anderen Bundesländern gibt es einen busgeldkatalog wo drinn steht was die strafe bei welchem vergehen ist hier in BW gibt es sowas nicht reine ermessensache. von der mündlichen verwarnung bis zur anzeige.

Denk das wird aber wegen zu geringem interesse eh eingestellt und deine angeln bekommste dann wieder.

Halt uns auf jeden fall auf dem laufenden.

Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

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gecko03
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Beitragvon gecko03 » 27.02.2014, 21:59

ist das nicht im FischG BW oder in der Lfvo BW geregelt?

war mir eigentlich ziemlich sicher daß da irgendwo ein Punkt zum Thema Abstand bei Schleusen, Wehren und Kraftwerken stand, somit wäre auch ein Eintrag auf der Karte hinfällig.

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Beitragvon Hans » 28.02.2014, 09:18

Hallo Freunde

Der Vorstand des WAV hat bei der WAPO nachgefragt. Dort gibt es keinen Eintrag oder Vermerk über diesen Vorfall. HHS "Das muß also eine Lüge sein" und Hans-Hermann Schock hat dafür absolut kein Verständnis. Es wird über die Wapo berichtet was so nicht zutrifft. Das ganze wird , so Hans-Hermann Schock ein Nachspiel haben.

Wenn ich es richtig deute was mir der Vorstand sagte wird sich Spoiler, sollte bekannt werden wer er ist, die nächsten 10 Jahre keine Gedanken mehr über die Schleußenbereiche am 8er und 9er machen müssen.
Gruß Hans
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kirk
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Beitragvon kirk » 28.02.2014, 09:37

spoiler78 – mit Verlaub – wenn das so stimmt, ist dein Post eine Schweinerei. Eine Geschichte zu erfinden und dabei Wasserschutz – und in der Folge Hegebeauftragte und RP – ein Verhalten zu unterstellen welches für diese rechtliche Folgen haben kann ist unter aller Sau. Wünsche dir eine Indikation die das entschuldigt.

Hier treffen sich Angler, die aus ihren Abschnitten berichten, sich gegenseitig kameradschaftlich helfen und akzeptieren. Dazu gehörst du wohl nicht.

spoiler78 hat geschrieben:Gestern Nachmittag bin ich von der Wasserschutzpolizei in Hofen an der Schleuse kontrolliert worden. Sie meinten das Fischen im Schleusenbereich wäre strengstens untersagt.
Meine beiden teuren Feeder Ruten und die Rollen wurden einbehalten und meine Personalien aufgenommen. Auf meine Frage hin was das für Konsequenzen für mich haben wird hatten Sie keine konkrete Anwort, ich würde aber zeitnah Post bekommen.

Hat jemand hier aus dem Forum schon mal Ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. weiss jemand was auf mich zukommen wird?
Zuletzt geändert von kirk am 28.02.2014, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
Schönen Tag und lasst was hängen, ich machte es bis 2014 am IXer.

# Alex #
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Beitragvon # Alex # » 28.02.2014, 09:41

Das klingt jetzt seltsam...

Ich war in erster Linie mal davon ausgegangen daß die Story korrekt wiedergegeben wurde - Schleusenbereich wurde im Kurs auch als tabu genannt, also plausibel.

Ob das Einziehen des Equipments gerechtfertigt ist mag ich nicht beurteilen. Ich gehe jedoch davon aus daß Spoiler die Daten der Kollegen hat - ich würde mir nicht mehrere Hundert Euro abnehmen lassen ohne Nachweis der Personalien.
Wenn das der Fall ist dann läßt sich sicher ohne Flurschaden der Vorgang in ordnungsgemäße Bahnen leiten???
Mannheim -> Heidelberg -> Neckargemünd


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