Dort wurde das seinerzeit sogar noch mehr (von den Zeiten her, wie hier in BaWü) restriktiver gehandhabt.
Die Angelzeiten sind im Saarland an die Nachtruhe fürs Angeln gebunden:
im Sommer von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr
In der Winterzeit ab 17:00 Uhr bis 5:00 Uhr
Dieses wurde für Mitglieder, welche im Saarland einem Angel-Verein angehören entsprechend geändert.
Man hat sich im Saarland mit den Angelvereinen und deren Mitglieder auf folgende Regelung geeinigt:
auf Wels ist das Nachtangeln für Vereinsmitglieder von Juni bis Okt an jedem WE und an Feiertagen erlaubt.
Im August darf man an jedem Tag auf Wels 24h angeln.
OK ... es wurde erst mal nur das Angeln Nachts auf Wels erlaubt, das mag zwar für den ein oder anderen nix bedeuten, aber es ist schon eniges, was hier immerhin erreicht wurde.
Dazu hat es keinerlei Petition oder dem Besuch eines Forums benötigt, hier wurde auf das Anliegen der Vereinsangler eingegangen.
Seit dem ich mitbekommen habe, das dort etwas im Interesse der Vereinsangler unternommen und bewegt wird, habe ich ein paar meiner ehemaligen Arbeitskollegen angerufen und nun bin ich kein Gastangler mehr.
Ich darf nun auch, wenn ich möchte nachts an der Saar angeln.
Da das Nacht-Angeln erstmal auf den Wels gestattet wurde, könnte es sein, das hier weitere Fischarten dann nachts beangelt werden dürfen.
So wie das in allen anderen Bundesländern üblich ist.
Das Verbot zum Angeln (Nachtangeln) in BaWü ging ursprünglich hervor, aus dem am 25. März 1870 erlassenen Gesetzes, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend.
(des Großherzoges von Baden, Friedrichs I)
Am 3. Februar 1888 wurde die Badische Landesfischereiordnung erlassen. §30 dieser Verordnung verbot den jeglichen "Fang der Fische und Krebse zur Nachtzeit (1 Stunde nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang) unter gleichzeitiger Anwendung der menschlichen Tätigkeit." Dies geschah aufgrund des "Gesetzes die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend" vom 25. März 1870 des Großherzoges von Baden Friedrichs I.
Quelle: http://www.gegen-nachtangelverbot.de/ge ... s-verbotes
Das Nachtangelverbot anudazumal:
diente vermutlich dazu den Krebsfang einzuschränken.