Was darf ein Helfer beim Angeln
Moderator: Moderatoren
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Die Helferregelung ermöglicht es uns Anglern, Angelinteressierte mal zum Angeln mitzunehmen. Wenn ich jemand dabei habe und so ans Angeln heranführe, ist Verantwortungsgefühl gefragt. Betreffende Person wild "drauflosangeln" lassen läuft natürlich nicht. Wer hier im Forum hat anders angefangen? Beweist bei der Helfergeschichte ein bisschen Fingerspitzengefühl, dann wird es auch keinen Ärger geben.
Ich fische 2023 am 6er
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Sehr geehrter Herr Schock, es steht mir fern, Sie öffentlich Schulmeistern zu wollen, doch haben Sie selbst den link http:// www.vfg-bw.org/Gesetze.htm eingefügt. Darin steht eine Erklärung VwV. Fischereigesetze vom 17.Dezember 2010 Az.21/26-9220.30- zu §§31 bis 35 Fischereigesetz. Inhalt selbiger Erläuterung ist, dass derjenige, der den gesamten Vorgang vom ausbringen des Fanggerätes über einholen, anlanden, betäuben und töten des Fisches alleine durchführt, nicht mehr hilft, sondern selbst fischt und deswegen einen Fischereischein benötigt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, wer lediglich einen Teil des Vorganges selbst durchführt, ist Helfer!!!
Zudem möchte ich höflichst anmerken, das dies ein freies, nicht dem WAV unterstelltes Forum ist, daher auch nicht dessen Würdenträger über das Ende einer Diskussion entscheiden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, wer lediglich einen Teil des Vorganges selbst durchführt, ist Helfer!!!
Zudem möchte ich höflichst anmerken, das dies ein freies, nicht dem WAV unterstelltes Forum ist, daher auch nicht dessen Würdenträger über das Ende einer Diskussion entscheiden.
Ich fische 2023 am 6er
- ServusBenny
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Ich sehe schon, ich muss glaub mal ein Seminar "Kommunikation" machen. Was hier absichtlich oder unabsichtlich falsch verstanden wird bzw. falsch verstanden werden will, ist schon witzig 
Vielleicht hat der ein oder andere schon mal den Namen "Schulz von Thun" gehört, der hat vor etlichen Jahren was ganz passendes entworfen:
Die vier Seiten einer Nachricht, bzw. vier Ohren, mit denen eine Nachricht aufgenommen werden kann.
Anbei eine Grafik hierzu:
(Quelle:http://www.vier-ohren-modell.de/probleme-im-4-ohren-modell-nach-schulz-von-thun/)
Wär schön, wenn sich der ein oder andere die Grafik mal ein wenig selbstkritisch anschaut ...
In diesem Sinne raus ans Wasser, angeln gehen!

Vielleicht hat der ein oder andere schon mal den Namen "Schulz von Thun" gehört, der hat vor etlichen Jahren was ganz passendes entworfen:
Die vier Seiten einer Nachricht, bzw. vier Ohren, mit denen eine Nachricht aufgenommen werden kann.
Anbei eine Grafik hierzu:

(Quelle:http://www.vier-ohren-modell.de/probleme-im-4-ohren-modell-nach-schulz-von-thun/)
Wär schön, wenn sich der ein oder andere die Grafik mal ein wenig selbstkritisch anschaut ...
In diesem Sinne raus ans Wasser, angeln gehen!
Abschnitt: Lustnau bis Neckartenzlingen + Neckartailfingen
- Albino-Waller
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Re: Helfer
WAV hat geschrieben:Hallo,
wer angelt braucht einen staatlichen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer in dem er angelt.
Angeln ist , führen einer Angelrute die wiederum im Gesetz beschrieben ist.
Wer eine fangfertige Angel spazieren trägt verstößt gegen die Regel, wer keinen Erlaubnisschein für das Gewässer hat darf kein fangfertiges Angelgerät führen.
Da brauchst nix herbeizukonstruieren. Um komm jetzt bitte nicht , was wäre wenn der Angler einen Herzinfarkt bekommt. Das wäre ein Notfall und kein Helfer beim Angeln.
Ich denke auch , der Zeitpunkt wäre gut den Thread zu schließen.
Mit Fischergruß Petri Heil
Hans-Hermann Schock
was verstehen sie jetzt unter Fangfertig ?
und warum solte man die dann Spazieren tragen ?
ist die Regel von ihnen ?
Zuletzt geändert von Albino-Waller am 27.04.2013, 19:32, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Thomas
Ich versuch mein Glück am 9er
Ziehlfische: Waller
Ich versuch mein Glück am 9er
Ziehlfische: Waller
Tach,
wenn ich mich recht entsinne, hatten wir das bei der Vorbereitung zur Fischerprüfung besprochen. Der Helfer darf nicht:
- Die Angel auswerfen
- Einen Fisch drillen (ausser, der Angler drillt einen anderen Fisch an einer zweiten Angel)
- Einen Fisch abschlagen oder töten.
Somit dürfte er:
- die Angeln vorbereiten, Montagen binden, beködern
- ausloten
- einen Fisch abhaken, um ihn z.B. zu releasen oder zu hältern
- dem Angler Zigaretten und Bier holen
Aber auch ich bin kein Anwalt und kann hier nur wiergeben, was ich gemeint habe, gelernt zu haben.
wenn ich mich recht entsinne, hatten wir das bei der Vorbereitung zur Fischerprüfung besprochen. Der Helfer darf nicht:
- Die Angel auswerfen
- Einen Fisch drillen (ausser, der Angler drillt einen anderen Fisch an einer zweiten Angel)
- Einen Fisch abschlagen oder töten.
Somit dürfte er:
- die Angeln vorbereiten, Montagen binden, beködern
- ausloten
- einen Fisch abhaken, um ihn z.B. zu releasen oder zu hältern
- dem Angler Zigaretten und Bier holen

Aber auch ich bin kein Anwalt und kann hier nur wiergeben, was ich gemeint habe, gelernt zu haben.
Jungs ihr seid anstrengend. Allen voran der hich verehrte Tino.
Sobald Haken und/oder Fisch Teil der Geschichte sind, braucht man einen Fischereischein plus Erlaubnisschein. Helfer haben weder noch, also dürfen sie auch nicht mitmachen. Hat nichts mit WAV oder konstruierter Sachlage/Auslegung zu tun.
Erzählt wieder von euren Fängen, ist unterhaltsamer.
Sobald Haken und/oder Fisch Teil der Geschichte sind, braucht man einen Fischereischein plus Erlaubnisschein. Helfer haben weder noch, also dürfen sie auch nicht mitmachen. Hat nichts mit WAV oder konstruierter Sachlage/Auslegung zu tun.
Erzählt wieder von euren Fängen, ist unterhaltsamer.
Schönen Tag und lasst was hängen, ich machte es bis 2014 am IXer.
- Knicklichtle
- Beiträge: 1182
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kirk hat geschrieben:.......
Sobald Haken und/oder Fisch Teil der Geschichte sind, braucht man einen Fischereischein plus Erlaubnisschein. Helfer haben weder noch, also dürfen sie auch nicht mitmachen. Hat nichts mit WAV oder konstruierter Sachlage/Auslegung zu tun.
Erzählt wieder von euren Fängen, ist unterhaltsamer.
Seh ich auch so.
Warum hast Du Deine Beiträge gelöscht Tino ?
Finde wichtig, daß das Thema angesprochen wurde und zur Diskussion führt wie es in einem Forum wichtig und gewollt ist.
Schade, so kann man es nicht mehr richtig nachvollziehen.
Der Mangel an Urteilskraft ist eigentlich das, was man Dummheit nennt, und einem solchen Gebrechen ist gar nicht abzuhelfen.
- Gruendling 67
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- WhiteEagle
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Erstmal ein Danke an Benni,
die Auffassung und Interpretation sollte hier einfach mal von Mensch zu Mensch bedacht werden, ein kleines anderes Bsp. mein Lehrcheff sagte immer:
Erst Kopf dann Kehlkopf (hier die Tastatur)!
Was ein Helfer tun darf und was nicht ist aus m.E. auch eine ganz klare Ermessenssache!
8/10 "Helfer" sind sowieso meistens Kinder, oder nicht?
Prinzipiell sollte zwischen Theorie (Gesetz) und Praxis unterscheiden werden.
Wenns um Kinder geht, kann ich nur eines dazu sagen. Ich lasse meine Kinder eine Rute auch mal auswerfen, Montagen binden und ebenso auch einen Fisch (z.B. Forellen, Döbel Kleinzeugs halt)drillen. Ich wurde auch schon kontrolliert und verwarnt deswegen und kann nur eines sagen, ich machs trotzdem. Des Weiteren mach ich meinen Kids auch gerne ab und zu mal ne Handangel aus nem kleinen Stock, mit Astschwimmer und kleinem Hakenvorfach, die Chance hier etwas zu fangen ist mehr als gering und wenn mal eine kleine Laube oder kleiner Döbel beißt, schlag ich den ab und freue mich einen Raubfischköder zu haben.
Und jetzt an alle (vor allem Kinderlose) die große Frage:
Was ist Euch lieber, die Kinder vor der blöden Glotze, ner Spielekonsole, oder nem Pc zu sehen oder lieber in der freien Natur?
Personen ohne Kinder können dies nicht wirklich verstehen.
Weitere Frage:
Wie soll man den lernen eine Montage richtig zu machen, wenns man net praktisch machen darf oder übt, ich denke mal jeder von uns erfahrenen kann guten Gewissens entscheiden, ob eine Montage danach benutzbar ist, oder nicht!
Gruß
Nico
die Auffassung und Interpretation sollte hier einfach mal von Mensch zu Mensch bedacht werden, ein kleines anderes Bsp. mein Lehrcheff sagte immer:
Erst Kopf dann Kehlkopf (hier die Tastatur)!
Was ein Helfer tun darf und was nicht ist aus m.E. auch eine ganz klare Ermessenssache!
8/10 "Helfer" sind sowieso meistens Kinder, oder nicht?
Prinzipiell sollte zwischen Theorie (Gesetz) und Praxis unterscheiden werden.
Wenns um Kinder geht, kann ich nur eines dazu sagen. Ich lasse meine Kinder eine Rute auch mal auswerfen, Montagen binden und ebenso auch einen Fisch (z.B. Forellen, Döbel Kleinzeugs halt)drillen. Ich wurde auch schon kontrolliert und verwarnt deswegen und kann nur eines sagen, ich machs trotzdem. Des Weiteren mach ich meinen Kids auch gerne ab und zu mal ne Handangel aus nem kleinen Stock, mit Astschwimmer und kleinem Hakenvorfach, die Chance hier etwas zu fangen ist mehr als gering und wenn mal eine kleine Laube oder kleiner Döbel beißt, schlag ich den ab und freue mich einen Raubfischköder zu haben.
Und jetzt an alle (vor allem Kinderlose) die große Frage:
Was ist Euch lieber, die Kinder vor der blöden Glotze, ner Spielekonsole, oder nem Pc zu sehen oder lieber in der freien Natur?
Personen ohne Kinder können dies nicht wirklich verstehen.
Weitere Frage:
Wie soll man den lernen eine Montage richtig zu machen, wenns man net praktisch machen darf oder übt, ich denke mal jeder von uns erfahrenen kann guten Gewissens entscheiden, ob eine Montage danach benutzbar ist, oder nicht!
Gruß
Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. 

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Leider halten sich Irrtümer sehr hartnäckig, so auch hier. Deswegen darf jeder selbst nachschauen. In meinem vorhergehenden Beitrag den link öffnen, darin die dritte pdf-Datei. In dieser Datei runter zu §§ 31 bis 35. Die von mir getätigte Aussage zum Thema kommt nicht einfach aus einer Laune, sondern weil ich mich informiert habe. Auch in meiner Schulung wurde erzählt, der Helfer dürfe nur als Diener fungieren, jedoch gab der Kursleiter offen zu, dass die Rechtskunde nicht sein Lieblingsfach sei. Und im Ernstfall zählt das, was im Gesetz steht, nicht das im Kurs gelernte, sofern es unterschiedlich ist.
Ich fische 2023 am 6er
Ich kann WhiteEagle nur zustimmen.
Wenn man mit seinen Kindern am Wasser ist, bei mir ein Sohn (9Jahre), möchten die Kinder eben auch mal die Angel halten. Ansonsten hat man nervige Kinder am Wasser, was auch nicht toll ist.
Darum habe ich mich auch so geärgert, dass die Altersbeschränkung von 10 Jahren nicht auf 8 Jahren gesenkt wurde. Mit dieser Gesetzesänderung hätte man manches legalisiert.
Wenn man mit seinen Kindern am Wasser ist, bei mir ein Sohn (9Jahre), möchten die Kinder eben auch mal die Angel halten. Ansonsten hat man nervige Kinder am Wasser, was auch nicht toll ist.
Darum habe ich mich auch so geärgert, dass die Altersbeschränkung von 10 Jahren nicht auf 8 Jahren gesenkt wurde. Mit dieser Gesetzesänderung hätte man manches legalisiert.
Gruß Manfred
Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen
Wer nicht angelt, kann keinen Fisch fangen
- Gselzbaer67
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Mani15 hat geschrieben:Ich kann WhiteEagle nur zustimmen.
Wenn man mit seinen Kindern am Wasser ist, bei mir ein Sohn (9Jahre), möchten die Kinder eben auch mal die Angel halten. Ansonsten hat man nervige Kinder am Wasser, was auch nicht toll ist.
Darum habe ich mich auch so geärgert, dass die Altersbeschränkung von 10 Jahren nicht auf 8 Jahren gesenkt wurde. Mit dieser Gesetzesänderung hätte man manches legalisiert.
Danke hierfür an allen die die Partei an der letzten Wahl gewählt haben, die gegen diese Einführung war. Es ist eben doch nicht alles Grün was glänzt

Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen
selbst auf Meerjungfrauen

Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen
- Albino-Waller
- Beiträge: 734
- Registriert: 30.12.2010, 14:11
- Wohnort: Zu Hause
WAV hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
wer angelt braucht einen staatlichen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer in dem er angelt.
Angeln ist , führen einer Angelrute die wiederum im Gesetz beschrieben ist.
Wer eine fangfertige Angel spazieren trägt verstößt gegen die Regel
, wer keinen Erlaubnisschein für das Gewässer hat darf kein fangfertiges Angelgerät führen.
Da brauchst nix herbeizukonstruieren. Um komm jetzt bitte nicht , was wäre wenn der Angler einen Herzinfarkt bekommt. Das wäre ein Notfall und kein Helfer beim Angeln.
Ich denke auch , der Zeitpunkt wäre gut den Thread zu schließen.
wenn ich ne fangfertige Angel beim Händler kaufe brauch ich zuerst eine Erlaubnis oder ich verstoße sonst gegen die Regel?
ich Lach mich gleich Kaputt was für ein Aussage ist das den, geht’s eigentlich noch wen hier was gelöscht werden soll dann ja wohl ihr da sein im Forum, ich kann ihr Besserwisser Gelabere nicht mehr lesen es wird langsam zeit das da mal die admins was unternehmen!!!
Hallo,
wer angelt braucht einen staatlichen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer in dem er angelt.
Angeln ist , führen einer Angelrute die wiederum im Gesetz beschrieben ist.
Wer eine fangfertige Angel spazieren trägt verstößt gegen die Regel

Da brauchst nix herbeizukonstruieren. Um komm jetzt bitte nicht , was wäre wenn der Angler einen Herzinfarkt bekommt. Das wäre ein Notfall und kein Helfer beim Angeln.
Ich denke auch , der Zeitpunkt wäre gut den Thread zu schließen.
wenn ich ne fangfertige Angel beim Händler kaufe brauch ich zuerst eine Erlaubnis oder ich verstoße sonst gegen die Regel?
ich Lach mich gleich Kaputt was für ein Aussage ist das den, geht’s eigentlich noch wen hier was gelöscht werden soll dann ja wohl ihr da sein im Forum, ich kann ihr Besserwisser Gelabere nicht mehr lesen es wird langsam zeit das da mal die admins was unternehmen!!!

Gruß Thomas
Ich versuch mein Glück am 9er
Ziehlfische: Waller
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