Hallo Albino-Waller
Dann sieh doch mal in den Jugendfischereischeinnach, ob da auf der rechten Seite ein Stempel drin ist mit dem Vermerk: "Fischereiabgabe bezahlt".
Wenn nicht, ist der Jugendfischereischein auch nicht gültig.
Ich würde mich da auch nicht so sehr aufs Fräulein vom Amt verlassen, Fischereischeine auszustellen gehört nicht zu den Aufgaben, die sie am meisten auszuführen hat, sondern ist lediglich eine von vielen ihrer Aufgaben. Es kann gut sein, dass sie sich selbst nicht so gut auskennt. Das hab ich selbst schon erlebt, spreche also aus Erfahrung.
Wenn du dir ganz sicher sein willst, und das sollte man, bevor man mit dem eigenen Kind ans Wasser geht, dann sieh dir die Gesetzestexte an. Was da drin steht ist bindend. Und nichts anderes! Ich hatte dazu einen Link eingestellt, vielleicht hast du da nicht reingesehen? Wahrscheinlich sind solche Links hier schon hundert mal eingesetzt worden, man sollte sie auch lesen.
Ich frag mich sowieso, weshalb du dich bei sowas auf Spekulationen, Vermutungen und Rätselraten verläßt, wenn in der Fischereiverordnung ganz genau drin steht, was man darf und was nicht. Die brauchst du dir doch nur runterzuladen. Einem Fischereiaufseher brauchst du jedenfalls nichts von der Frau vom Amt zu erzählen, solltest du was falsch machen. Sie ist nicht für deine Handlungen verantwortlich, sondern allein du. Deshalb ist die ganze Disskusion hier eigentlich unnötig. Sieh dir die Gesetze dazu an, denn: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Ganz nebenbei, ohne jetzt belehren zu wollen, ist deine Sache, ist nur ein Hinweis: Catch and release ist nach deutschem Gesetz verboten, steht auch da drin
Wenn man schon was tut was verboten ist, sollte man das nicht auch noch öffentlich verbreiten...