Jahreskarte

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Albino-Waller
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Jahreskarte

Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 13:09

hallo a.a.n freunde, meine frage, gibt es auch jahreskarten für jugendliche,
konnte leider nichts auf der seite des wav-stgt. finden.

Mfg. Thomas
Gruß Thomas


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Albino-Waller
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Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 16:25

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Gruß Thomas





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Elgar
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Beitragvon Elgar » 26.02.2013, 16:41

ich weiss es leider nicht
" die Tendenz geht klar in Richtung Zweitbarsch "


_______________________
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Albino-Waller
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Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 16:51

geht ihr alle alleine Angeln hat hier keiner einen sohn der wo mit geht zum fischen
Gruß Thomas





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Beitragvon Hans » 26.02.2013, 17:25

Meinst du für den 9er ?
Gruß Hans
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Beitragvon Gselzbaer67 » 26.02.2013, 17:35

Hallo,
für den Neckar sind alle gleich....
...jugendliche bezahlen das gleiche unmd haben die gleichen Rechte. Sie dürfen eben wenn sie nur den Jugendfischereischein haben, nur in Begleitung eines "Sportfischers mit Prüfung" angeln.
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

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Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 17:43

Hans, ja für den 9er wir wollen wen wir heute abend noch karten bekommen an den 9er fischen da hats mir vor zwei jahren gut gefallen und die leute sind auch schwehr inordnung,kostet die Jahreskarte immer noch gleich wie vor 2jahren ?


Gselzbaer67,danke für die auskunft :D
Gruß Thomas





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Beitragvon Hans » 26.02.2013, 18:06

Wenn es nur für heute ist bekommst du Tageskarten beim Angelmarkt Stuttgart. http://www.angelmarkt-stuttgart.de/ Ruf am besten mal an
Ob es noch Jahreskarten gibt weiß ich nicht, die bekommst du nur über den Verein in der Geschäftsstelle.
Gruß Hans
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Beitragvon WhiteEagle » 26.02.2013, 18:20

Ja aber du musst aufpassen, wenn Dein Kind nur einen Jugendfischereischein hat, darf es nur mit einer Handangel angeln!

1 mal verwischen mit 2 Handangeln = Verwarnung
2 mal verwischen mit Handangeln = entzug Jahresschein sowie je nach Kontrolle Jugendfischereischein!

Gruß

Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

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Beitragvon Hans » 26.02.2013, 18:34

Oh Nico.....
http://www.angeln-am-neckar.de/phpBB2/v ... php?t=4023


Hans hat geschrieben:Hallo Freunde
Ich höre immer wieder viele Versionen was erlaubt ist, wenn ihr mit euren Kindern angeln wollt.
Manchmal z.B. Der Jugendliche darf mit einer Rute vom Erwachsenen angeln.
oder unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln.

Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:

Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt einen Erlaubnisschein.
Die Anzahl der Angelgeräte steht auf dem Erlaubnisschein., darf aber nicht
mehr wie 2 (gesetzliches Maximum) betragen.
Die Angelkartenpreise legt der Fischereirechtsbesitzer oder
Fischereirechtsinhaber fest.

Jugendliche mit eigenem Erlaubnisschein können mit soviel Angeln (max.2 )
angeln wie im Erlaubnisschein angegeben sind.
In der Regel sind das auch 2 Angeln.

Ihr müßt für eure Kinder also unbedingt eine eigene Tages/Jahreskarte kaufen.

Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Die Fischereiverbände haben ein Mindestalter von 7 Jahren beantragt.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon russischerkarpfen » 26.02.2013, 18:52

also ich bin jugendlicher aber habe den richtigen fischerreischein! nicht den jugenfischerreischein! und da kostet alles gleich egal ob erwachsen oder nicht! und der wo den jugenfischerreischein hat darf mit zwei handangeln angeln er darf das gleiche wie der normale angler bloß mit aufsicht! und den jugenfischerreischein darf man erst mit 10-16jahren beantragen!!! wenn ich was falsches geschriben habt korrigert mich! :oops: :D



gruß andi
ich angele am 7er und vereinssee

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Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 19:37

Hans genau so seh ich das auch warum soll ein jugendlicher genau so viel bezahlen für eine Jahreskarte wie ein erwachsener,aber nur mit einer handangel fischen dürfen, ich find des schon etwas seltsam das ein jugendlicher genau so viel bezahlen, für jugendliche ist es doch meistens billiger oder sehe ich das falsch ?
Gruß Thomas





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Beitragvon russischerkarpfen » 26.02.2013, 20:08

ne das stimmt schon! :wink: das siehst nich falsch!






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Beitragvon Albino-Waller » 26.02.2013, 20:27

russischerkarpfen bist du ein Karpfenangler ?
Gruß Thomas





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Beitragvon WhiteEagle » 26.02.2013, 21:06

Hans hat geschrieben:Oh Nico.....
http://www.angeln-am-neckar.de/phpBB2/v ... php?t=4023


Hans hat geschrieben:Hallo Freunde
Ich höre immer wieder viele Versionen was erlaubt ist, wenn ihr mit euren Kindern angeln wollt.
Manchmal z.B. Der Jugendliche darf mit einer Rute vom Erwachsenen angeln.
oder unter 10 Jahre braucht der Jugendliche eh keinen Angelschein und darf so mitangeln.

Hier nun die Rechtsprechung in Baden-Württemberg:

Kinder unter 10 Jahren dürfen grundsätzlich nicht angeln (Fischereirecht)!
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt den staatlichen
Fischereischein oder Jugendfischereischein.
Jeder Angler, egal ob Kind oder Erwachsener benötigt einen Erlaubnisschein.
Die Anzahl der Angelgeräte steht auf dem Erlaubnisschein., darf aber nicht
mehr wie 2 (gesetzliches Maximum) betragen.
Die Angelkartenpreise legt der Fischereirechtsbesitzer oder
Fischereirechtsinhaber fest.

Jugendliche mit eigenem Erlaubnisschein können mit soviel Angeln (max.2 )
angeln wie im Erlaubnisschein angegeben sind.
In der Regel sind das auch 2 Angeln.

Ihr müßt für eure Kinder also unbedingt eine eigene Tages/Jahreskarte kaufen.

Herr Schock vom WAV Stuttgart hat an die Landesregierung den Antrag gestellt im neuen Fischereirecht die Altersbeschränkung zu entfernen weil das ausschließlich in die Verantwortung der Erziehungsberechtigen fällt.
Die Fischereiverbände haben ein Mindestalter von 7 Jahren beantragt.


Ich hatte hier ausschließlich auf den Jugendfischereischein Bezug genommen, ein Jugendlicher zwischen 10 und 16 Jahren, mit einer bestandenen Fischereiprüfung darf mit 2 Handangeln ans Wasser. Dies war mir gegenüber die ganz klare Aussage der WAPO.

Werde dies aber übers Rp nochmals nachhaken und kurz berichten.

Die wurde auch schriftlich vermerkt, da ich Lara auch immer mit 2 Angeln hantieren ließ.

Und sag net immer oh Nico :-) du weißt ich schreib immer überlegt :)

Gruß Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:


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