Im Neckar laufen und ins Auto pinkeln?Wurmzüchter hat geschrieben:In den Neckar pinkeln....10 Euro
Auto laufen lassen .........10 Euro
Gesetzesfrage
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Ich würde dort aber trotzdem keinen Setzkescher einsetzen.Einfach den Setzkescher in die geschützten Bereiche einbringen. Da ist er vor starker Strömung und Wellenschlag geschützt.
So gibt es inzwischen etliche Plätze, auch gegenüber von Schleusen oder wo Schiffe ein langsamfahrgebot haben.
An solchen Stellen sind keine Problem mit einem Setzkescher zu erwarten.
Auch ein Langsamfahrgebot wird nicht von jedem Schiffsführer eingehalten.
Somit ist am Neckar, an den Stellen, an denen mit Schiffsverkehr zu rechnen ist, auch mit Wellenschlag zu rechnen.
Ausserdem ist mit starker Strömung im Bereich von Wehren und Schleussen zu rechnen. Ich schreibe hier nicht vom unmittelbaren Bereich sondern auch noch 1km weiter, entsteht eine starke Strömung, wenn die Schleusse oder das Wehr betätigt werden.
Hier werden sogar 120gr, Bleie ohne Probleme weggezogen.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg
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Das Risoko, sowaohl für die Fische als auch für meinen Fischereischein wäre mir zu groß.Gaggamehl hat geschrieben:In dem ersten link steht doch dass bei Schiff verkehr der Setzkescher dann vor Wellenschlschlag geschützt einzusetzen ist. In wie weit dass am Neckar möglich ist und ausreichend muss du wohl für dich selbst entscheiden...
Denn wenn dann muss man das untere Ende mit einem Art Pfosten vor verrutschen sichern, und das ist ebenfalls nicht erlaubt....
Deshalb rate ich jedem am Neckar.....
.... Lasst es sein.....
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen
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Ja stimmt der §6 ist für Hessen geschrieben worden.
Der Neckar fliesst aber auch zum Teil durch Hessen.
Z.B. liegt Neckarsteinach am Neckar und zwar im südlichsten Teil Hessens.
Ich persönlich finde den §6 praktikabel formuliert.
Er schreibt genau vor, wie man einen Setzkecher einzusetzen hat.
Mir ist auch nicht ersichtlich, warum es ein Problem geben sollte, wenn man nach dem §6 seinen Setzkecher hier in BaWü entsprechend verwendet.
Auch hier kann man wieder resümieren, Neckar ist nicht gleich Neckar.
Der Neckar fliesst aber auch zum Teil durch Hessen.
Z.B. liegt Neckarsteinach am Neckar und zwar im südlichsten Teil Hessens.
Ich persönlich finde den §6 praktikabel formuliert.
Er schreibt genau vor, wie man einen Setzkecher einzusetzen hat.
Mir ist auch nicht ersichtlich, warum es ein Problem geben sollte, wenn man nach dem §6 seinen Setzkecher hier in BaWü entsprechend verwendet.
Auch hier kann man wieder resümieren, Neckar ist nicht gleich Neckar.
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