WAV hat geschrieben:Wir werden in Zukunft auch gegen Nichtmitglieder im WAV bei Anfragen an den Verpächter mit langjährigem Angelverbot vorgehen.
Mit Fischergruß Petri Heil
Hans-Hermann Schock
Guten Morgen Herr Schock,
was eine simple Frage alles auslösen kann.
1. ist das Wasser- und Schifffahrtsamt der Verpächter?
2. ist das Ausprechen von Verboten bei Nichtmitgliedern satzungskonform?
3. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", deshalb Frage ich lieber einmal mehr nach.
4. Beispiel: Sie kennen sich nicht zu 100% in der Straßenverkehrsordnung aus und fragen bei der entsprechenden Stelle nach. Soll man Ihnen jetzt auch den Führerschein entziehen, weil man davon aus geht, dass Sie das bei der Führerscheinprüfung gelernt haben?