Hallo allerseits,
meine Frau und ich haben uns mal die neuen Erlaubnisscheine 2013 für Rhein und Neckar genauer durchgelesen. Dabei fiel uns auf, daß der Aal weiterhin ganzjährig geschont ist. Wie ich auf verschiedenen Seiten gelesen habe, sollte die Schonfrist nicht verlängert werden. Unter anderem da Stau und Wasserwerke wesentlich mehr Aale das Leben kosten.
Wie seht ihr das?
Gruß das Angelpärchen
Aalschonzeit
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Aalschonzeit
Unterwegs am unteren Neckar/Mündung
Auch wenn du nichts fängst, dem Wurm geht es immer dreckiger als dir
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- Gselzbaer67
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Hallo,
unser Verband, der VfG hat die gesetzesvorgabe der Aalschonzeit nicht verlängert. Jedoch ist es legal, dass der Pächter/ Inhaber des Fischwassers seine Gesetzlichen Schonzeiten verlängern und die Schonmaße erhöhen darf.
Es ist natürlich schade, dass es so gehandhabt wird und man sich nicht an die Vorgaben des VfG hält.
Hier der Link zum VfG:
http://www.vfg-bw.org/seite736.htm
unser Verband, der VfG hat die gesetzesvorgabe der Aalschonzeit nicht verlängert. Jedoch ist es legal, dass der Pächter/ Inhaber des Fischwassers seine Gesetzlichen Schonzeiten verlängern und die Schonmaße erhöhen darf.
Es ist natürlich schade, dass es so gehandhabt wird und man sich nicht an die Vorgaben des VfG hält.
Hier der Link zum VfG:
http://www.vfg-bw.org/seite736.htm
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen
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Hallo
da ist genau das was ich auch auf der Seite des VFG gelesen habe. Daher dachte ich, daß die Schonzeit zum 31.12.2012 ausläuft. Was ich nicht verstehe unsere Erlaubnisscheine sind von der Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft (VFG) und trotzdem ist bei uns der Aal als ganzjährig geschont aufgeführt
da ist genau das was ich auch auf der Seite des VFG gelesen habe. Daher dachte ich, daß die Schonzeit zum 31.12.2012 ausläuft. Was ich nicht verstehe unsere Erlaubnisscheine sind von der Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft (VFG) und trotzdem ist bei uns der Aal als ganzjährig geschont aufgeführt
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- Gselzbaer67
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Ich würde mal den Kontakt per Kontaktformular mit dem VFG aufnehmen oder dort anrufen.
Dann hast du ne sichere und zuverlässige Aussage, am besten schriftlich, die dann ggf. auch mitführen kannst.
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Der VFG wollte keine verlängerung das ist richtig
Das Ministerium für ländlichen raum und Verbraucherschutz hat allerdings am 6. Dezember beschlossen die Aalschonzeit trotzdem bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Wurde allerdings erst am 21 Dez veröffentlicht und ist noch nicht so weit verbreitet. Wird denk ich die nächsten wochen noch passieren.
Hoffe es hilft euch weiter auch wenn das nicht die Aussage war wo ihr hören wolltet
Gruß Thomas
Das Ministerium für ländlichen raum und Verbraucherschutz hat allerdings am 6. Dezember beschlossen die Aalschonzeit trotzdem bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Wurde allerdings erst am 21 Dez veröffentlicht und ist noch nicht so weit verbreitet. Wird denk ich die nächsten wochen noch passieren.
Hoffe es hilft euch weiter auch wenn das nicht die Aussage war wo ihr hören wolltet
Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
Limit your catch, don’t catch your limit
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Ist so eine Verlängerung des Fangverbots für Aale überhaupt sinnvoll?
Was wir Angler an Aalen aus unseren Flüssen in Deutschland herausfischen
ist meiner Meinung nach ein kleiner Prozentsatz von dem,was in den ganzen Wasserkraftwerken auf der Reise der Aale qualvoll in den Turbinen verendet!
Und das nur, weil sich die Betreiber solcher Kraftwerke die Investitionen für
moderne,schonende Fischtreppen sparen wollen.
Was wir Angler an Aalen aus unseren Flüssen in Deutschland herausfischen
ist meiner Meinung nach ein kleiner Prozentsatz von dem,was in den ganzen Wasserkraftwerken auf der Reise der Aale qualvoll in den Turbinen verendet!
Und das nur, weil sich die Betreiber solcher Kraftwerke die Investitionen für
moderne,schonende Fischtreppen sparen wollen.
Abschnitt 10 und WAV
- Gselzbaer67
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@carphunter,
wegen dem wurde es seitens des VFG auch nicht verlängert, da auf der einen Seite des Rheins z.B. die Entnahme verboten, auf der anderen erlaubt war.
Warum es noch auf der Jahreskarte 2013 steht ist da schon sehr komisch und mich würde da auch die Stellungnahme des VFG hierzu Interessieren
wegen dem wurde es seitens des VFG auch nicht verlängert, da auf der einen Seite des Rheins z.B. die Entnahme verboten, auf der anderen erlaubt war.
Warum es noch auf der Jahreskarte 2013 steht ist da schon sehr komisch und mich würde da auch die Stellungnahme des VFG hierzu Interessieren
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- Gselzbaer67
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Hab nochmal was gefunden....leider...
http://www.lfvbaden.de/61.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=106&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=ff1082dcff
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§ 19
Schonzeiten und Mindestmaße für den Aal
Für den Aal gelten folgende Schonzeiten und Mindestmaße:
1. Ganzjährige Schonzeit bis zum 31. Dezember 2012
(Die ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein und den vom Rheinwasser durchströmten Gewässern
wurde vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2015 verlängert!)
a) im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Fluss-
Kilometer 78,650) bis zur Landesgrenze gegen Hessen (Fluss-Kilometer 437),
b) in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser
Strecke,
c) in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel
geeigneter Verbindung mit dem Rhein stehen und
d) im Neckar und seinen Kanälen ab der Staumauer des Kraftwerks Neckargemünd (Fluss-
Kilometer 39,2) bis zur Mündung in den Rhein;
2. Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Rhein einschließlich
seiner Nebenarme und Kanäle;
3. Schonzeit vom 1. November bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Einzugsgebiet
des Rheins, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung an
den Rhein handelt.
Quelle: http://www.lfvbaden.de/fileadmin/user_u ... 3.2010.pdf
Schonzeiten und Mindestmaße für den Aal
Für den Aal gelten folgende Schonzeiten und Mindestmaße:
1. Ganzjährige Schonzeit bis zum 31. Dezember 2012
(Die ganzjährige Schonzeit für den Aal im Rhein und den vom Rheinwasser durchströmten Gewässern
wurde vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2015 verlängert!)
a) im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Fluss-
Kilometer 78,650) bis zur Landesgrenze gegen Hessen (Fluss-Kilometer 437),
b) in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser
Strecke,
c) in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel
geeigneter Verbindung mit dem Rhein stehen und
d) im Neckar und seinen Kanälen ab der Staumauer des Kraftwerks Neckargemünd (Fluss-
Kilometer 39,2) bis zur Mündung in den Rhein;
2. Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Rhein einschließlich
seiner Nebenarme und Kanäle;
3. Schonzeit vom 1. November bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Einzugsgebiet
des Rheins, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung an
den Rhein handelt.
Quelle: http://www.lfvbaden.de/fileadmin/user_u ... 3.2010.pdf
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg
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Der Aal ist nicht ganzjährig geschützt, weil der Bestand bedrohter wäre als sonst, sondern weil die Grenzwerte für Giftanreicherung durch Umweltbelastung verringert wurden. Und seitdem liegt der Aal über den Grenzwerten und darf nicht mehr beangelt werden. Zumindest gilt das für den unteren Abschnitt des Neckars bis zum Rhein. Und die anderen Bundesländer sind dabei, ebenfalls dieses Verbot einzuführen. Möglicherweise wird man in Deutschland in ein paar Jahren so gut wie nirgendwo mehr Aale fangen dürfen.
Das Gleiche gabs auch mal vor einiger Zeit an der Elbe. In der Elbe durfte keiner mehr gefangen und verkauft werden, weshalb der "Elbaal" vom Hamburger Fischmarkt verschwand und nur noch "Aale von der Elbe" verkauft werden durften, die zwar, wie der neue Name besagt, an der Elbe verkauft wurden, aber nicht aus der Elbe stammten.
Das Gleiche gabs auch mal vor einiger Zeit an der Elbe. In der Elbe durfte keiner mehr gefangen und verkauft werden, weshalb der "Elbaal" vom Hamburger Fischmarkt verschwand und nur noch "Aale von der Elbe" verkauft werden durften, die zwar, wie der neue Name besagt, an der Elbe verkauft wurden, aber nicht aus der Elbe stammten.
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg
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Also nur das ich das richtig verstehe der Berufsfischer wurde zum teil um seine Existenz gebracht, dem Angler wollte man ein Fangverbot verordnen und den Kraftwerken wurden keinerlei verordnungen zum Umbau ihrer Werke verdonnert?? Obwohl die ja für die nachweislich meisten toten Fische verantwortlich sind und nicht der Berufsfischer o. der Angler der 7 Aale im Jahr fängt. Da stehen wohl Politische oder Wirtschaftliche Interressen im Vordergrund.



Gruß Martin.
Abschnitt Unterensingen//Neckarteilfingen
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