Haken während der Schonzeit geschluckt?!

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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enzangler1996
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Haken während der Schonzeit geschluckt?!

Beitragvon enzangler1996 » 29.12.2012, 17:54

Wie wäre die Gesetzteslage wenn ich z.b. jetzt ein Forelle also während der Schonzeit ungewollt fange(z.b.auf köfi ) und der haken sehr tief geschluckt ist oder sie blutet ? ein zurücksetzten fände ich nicht waidgerecht,da der Fisch qualvoll verendet?? Gesetzte dafür hab ich nur für andere Bundesländer gefunden z.b in Bayern umss man den Fisch töten und den Haken als Beweis drinnen lassen
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2Pils2Korn
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Beitragvon 2Pils2Korn » 29.12.2012, 18:19

Servus,
laut §1, Absatz 4 in der Landesfischereiverordnung:

(4) Gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.

Bei einem geschluckten Haken würde ich unterstellen, dass der Fisch zwar noch lebt, aber nicht mehr lebensfähig ist.

Ihn zurückzusetzten verstößt meiner Meinung nach gegen das Tierschutzgesetz, §1
"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund schaden oder Leid zufügen"

-das wäre ja beim Zurücksetzen der Fall, wenn der Fisch an den Verletzungen verendet.

Für den Fall einer Kontrolle würde ich auch den Haken im Fisch lassen und lieber das Vorfach opfern. So sollte es keine Diskussionen geben.
Gruß
Lars
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Yukonfrank
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Beitragvon Yukonfrank » 29.12.2012, 18:25

Nicht unwichtig ist auch,
den Fisch sofort in die Fangliste einzutragen und mit va=verangelt zu kennzeichnen.
Das Vorfach würde ich als Beweis im Schlund hängen lassen. :idea:

Gruß
Frank
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Beitragvon Gselzbaer67 » 29.12.2012, 19:15

Sollte ein Fisch den Haken tief geschluckt haben, so ist das Vorfach am Maul abzuschneiden. Keinen Versuch starten, den Haken zu lösen!!!
Ansonsten:
Und ich habe bei meiner Prüfung, O.K. ist schon ein paar Jahre her, gelernt, dass ein Fisch zu vergraben ist, da er dem Verzehr nicht zugeführt werden darf....
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enzangler1996
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Beitragvon enzangler1996 » 29.12.2012, 19:46

danke für die auskunft :) das mit dem vergraben habe ich auch gelesen aber ich fände es verschwendung ein 40er forelle zu vergraben :(
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2Pils2Korn
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Beitragvon 2Pils2Korn » 29.12.2012, 20:17

@enzangler, wo hast Du das denn gelesen?
Also wir haben nichts dergleichen gelernt im Kurs.
Wenns so wäre dann ist das ja echt schade um den versehentlich gefangenen Fisch. Aber ich würde mich dann auch dran halten.
Ok, evtl will man ja so vorbeugen dass jemand mit nem Köder auf den viele Arten beißen (z.B. Tauwurm) mit absichtlich zu klein gewählten Haken ein Schlucken provoziert um die Schonzeit zu umgehen-das wäre ein Grund den ich einsehen würde.
Gruß

Lars

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enzangler1996
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Beitragvon enzangler1996 » 29.12.2012, 22:17

http://www.fisch-hitparade.de/sachsen-anhalt.php http://www.stadtentwicklung.berlin.de/u ... iten.shtml
man darf den fisch nicht verwerten und muss ihn töten und dem gewässerzrückführen :( d.h den Zander oder die schöne forelle töten und zurückwerfen?!
@2pils2korn mir ist es schon oft während der foreelnschonzeit passiert, dass ne forelle beim feedern auf rotaugen mit mais und 10er haken ne forelle sich den haken bis zu arschloch reinhaut
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Mani15
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Beitragvon Mani15 » 29.12.2012, 22:37

Das mit dem vergraben kann ich kaum glauben. Ob dies in BW auch gilt?
Darüber habe ich nie was gelesen. Ich würde es wie 2Pils2Korn machen.

"Für den Fall einer Kontrolle würde ich auch den Haken im Fisch lassen und lieber das Vorfach opfern"
Gruß Manfred

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Bulli
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Beitragvon Bulli » 29.12.2012, 23:07

sehr interessanter Fall... hoffentlich wird mir so etwas nie passieren. Im Zweifel würde ich den Fisch mit verschlucktem Haken wohl auch vergraben, um etwaige Diskussionen mit Kontrolleuren zu vermeiden.

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Beitragvon 2Pils2Korn » 29.12.2012, 23:18

Ok, das sind jetzt Vorschriften aus Sachsen-Anhalt und Berlin,
aber das Fischereirecht ist doch Ländersache.
Hab mir grad die komplette Landesfischereiverordnung B-W durchgekaut, und das mit dem Vergraben nicht wirklich gefunden oder übersehen.
Wenn jemand ne Quelle hat aus B-W, bitte hier reinstellen.
Gruß

Lars

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Beitragvon Gselzbaer67 » 29.12.2012, 23:39

Das ist korrekt,
aber mitnehmen entspricht der Fischwilderei....
Leider :cry:
Deshalb so wie oben beschrieben verfahren....
..... ich kenne einen der bekam dafür ne saftige Verwanung vor drei Jahren, als er einen Fisch mitgenommen hatte, der "Verangelt" war.
Zusätzlich nen eintrag in den Fischereischein, bei nochmaligem "auffällig" werden droht der Entzug.
Also besser nicht mitnehmen......
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Quellenangaben

Beitragvon 23tedric » 30.12.2012, 12:27

Könnt ihr denn auch Quellen angeben für die Aussagen, dass der verangelte Fisch dann vergraben werden muss bzw. man das Vorfach im Schlund lassen muss? Ich hab gerade auch nochmal die Landesfischereiverordnung durchgesucht und nichts dazu gefunden. In der Gewässerordnung meines Vereins steht dazu, dass verangelte Fische sofort mit einem "V" in die Fangliste einzutragen sind. Link dazu kann ich hier nicht posten, aber die Mitglieder können sich das PDF ja im internen Bereich auf der Homepage herunterladen.

Was ich bislang mitgenommen und gelesen habe ist, dass dies von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt ist - also ist es sinnvoll (bzw. sollte eigentlich klar und selbstverständlich sein), wenn man mal in einem anderen Bundesland angelt, sich die dortige Landesfischereiverordnung durchzulesen - und dass manche Dinge eben auch in der jeweiligen Gewässerordnung geregelt sind. Die sollte man sich also auch unbedingt durchlesen, wenn man mal woanders angelt. Man unterschreibt ja auf dem Erlaubsnisschein auch, dass man sich das durchgelesen hat bzw. die Regeln befolgt.

Für den 9er habe ich zu obigem einzutragendem "V" für verangelt z.B. nichts gefunden auf dem Erlaubnisschein für 2013 bzw. der Fangliste.
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Diggler
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Beitragvon Diggler » 30.12.2012, 12:51

@Gselzbaer67

ich möchte nicht klugscheissen, bin aber der Meinung, dass es sich beim Entnehmen eines Fisches in der Schonzeit oder eines untermaßigen Fisches nicht um Fischwilderei gem. § 293 StGB, sondern "lediglich" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ich habe allerdings im Moment keinen Zugriff auf entsprechende Dokumente, in denen ich das nachschlagen könnte.

Andererseits werden die Behörden bei einer Ordnungswidrigkeit in jedem Fall ein Bußgeld erheben, eine Straftat wird dagegen gerne mal eingestellt und zwischenzeitlich ist die dahinterstehende Ordnungswidrigkeit verjährt, so dass man quasi straffrei rauskommt. Fragt sich also was letztendlich besser ist...


Gruß

Tobi
ab 2018 nur noch am oberen Neckar.

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Tino
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Beitragvon Tino » 30.12.2012, 13:32

Ich handhabe das wie folgt, Vorfach so kurz wie möglich abschneiden und den Haken so lassen, wo er ist. Dann den Fisch zurücksetzen. Den Haken werden die meisten Fische selber wieder los. Ich angel nur mit Einzelhaken.
Petri Heil Tino
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Gselzbaer67
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Beitragvon Gselzbaer67 » 30.12.2012, 13:37

Genau Tino, das ist die richtige und sicherste Lösung :JGS:
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