stimmt das und wenn ja hat schon mal wer so seine Köderfischchen
im Neckar gefangen?
§ 4 Fischerei mit Netzen
(1) Die Maschenweite der Netze muss mindestens 25 mm betragen Dies gilt nicht für den Fangsack beim Schokker, dem Scherbretthamen und dem Zugnetz. Zum Köderfischfang darf ein Senknetz mit einer Seitenlänge bis zu 1 m und einer Maschenweite von höchstens 14 mm verwendet werden.
(2) Beim Auslegen der Netze ist von den Netzen anderer Fischer ein Abstand von mindestens 50 m einzuhalten. Dies gilt nicht für den Köderfischfang.

