Interessantes zum Nachtangeln

Schreibt Eure Montagen und was Ihr damit fangt.

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Wurmzüchter ♰
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Interessantes zum Nachtangeln

Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 08.03.2012, 20:20

vergangenes Jahr sind alle Vereinsvorsitzende angeschrieben und um ihre Meinung gebeten worden zur Landesvischereiverordnung §3(1) Satz 5
"Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stund nach Sonnenuntegang, der Aal-, Wels und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
Die Frage war: Ist diese gesetzliche Regelung noch richtig oder soll sie geändert werden?
Die Vereine hatten drei Monate Zeit darüber zu entscheiden. Im Oktober war das Thema auch Tagesordungspunkt auf den VFG-Bereichsversammlungen.
Das Ergebnis lautet: 23% der Vereinsvorsitzenden waren für die Aufhebung des Nachtangelverbotes. 20% stimmten für die beibehaltung. 57% der Vereinsvorsitzenden äußerten sich nicht dazu.
Das Beteiligungsquorum von 50% wurde damit verfehlt. Laut Bereichsordnung gilt die Abstimmung deshalb unabhängig von ihrem Ergebnis als "unbeantwortet" und die Abstimmung erlangt keine Gültigkeit.

Quelle: Veband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Würtemberg e.V.

Meine persönliche Meinung: Man kann hier deutlich sehen, wie sich die Vorsitzenden für ihre Angler einsetzen.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Harry73660
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Beitragvon Harry73660 » 08.03.2012, 20:35

Das Thema ist schon durch Thomas.

Hierzu gibt es allerdings einen tagesordnungspunkt bei der Landtagsfraktion SPD. Diese möchte sich der Sache annehmen und hier gibt es auch einen Brief.

Gugsch du: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=201520

Übrigens, was die Umfrage anbelangt...... ICH habe auch dagegen gestimmt!
Das hat aber ganz besondere Gründe warum sich sich einige Vereine dagegen ausgesprochen haben!

Infos gibt es hierzu auch beim vfg.

Petri

striker
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Beitragvon striker » 08.03.2012, 20:37

und was ist der Grund?
Zandermeter
0xx---50xx-xx100 PB: 108cm Zander :)

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wallerhunter
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Beitragvon wallerhunter » 08.03.2012, 20:38

Dene geht das eher am A...sch vorbei, die gehen eher nicht mehr angeln! Dann sollen diese doch auch nachts kontrollieren kommen!!!!!! Ehrenamtlich versteht sich, denn für die Kontrollen durch Polizei ist mir mein STEUERGeld zu schade! Gegenüber solchen Spackos fehlt mir jeder Respekt.
Wir sind halt in Deutschland, alle glotzen aber mal die Meinung zu sagen fehlen dann doch die ........
Und das ist so einfach
Angelverbot nachts
Stimme JA NEIN
Auch Vorsitzende müssen etwas tun, nicht nur sitzen!
Ob, gross oder klein, ein Wels muss es sein
Mein Abschnitt ist 6

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wallerhunter
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Beitragvon wallerhunter » 08.03.2012, 20:42

@ Harry
auch wenn du für NEIN gestimmt hättes, ist das eine Stimme, aber nichts zu sagen ist ein Witz.
Ob, gross oder klein, ein Wels muss es sein
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Harry73660
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Beitragvon Harry73660 » 08.03.2012, 20:54

Wallerhunter!

Hier bei uns im Forum heisst es eigentlich sachlich bleiben!
Als Spackos kannste bezeichen wen du möchtest, doch habe auch ich geschriben das wir dagegen gestimmt haben.

Was mich aber in meiner Meinung bestärkt ist:
Hier wird geschimpft und gemault. Aber lesen tut hier keiner!

Vielleicht solltet ihr euch mal auf die einschlägigen Seiten der "Kormoranschützer" umsehen und dort nachlesen was da auf uns zukommen wird wenn das Nachtangelverbot aufgehoben wird.

Und dann Nachtangeln....
Dazu muss ich auch mal sagen das wir in der Sommerzeit bis 1 Uhr Nachts, und dann wieder ab ungefähr 4:30 Uhr im Hochsammer angeln dürfen.
Das ist die ungefähre Zeit des Sonnenaufgangs.

Jetzt sag mir doch einer das er da noch sitzt wenn er schon den ganzen Tag am Wasser ist?

Wenn ich dann sitze, einschlafe und werde geweckt, dann ist das halt so.
Auch ich kann vergessen die Angeln raus zu tun. Mir muß aber einer den Vorsatz nachweisen das ich mit Absicht durchangeln wollte!

Wer macht das bitte? Kein Mensch kann euch das nachweisen.

Und bevor hier wieder jeder Mault und sich daneben benimmt mit irgendwelchen Ausdrücken, dann warne ich schon jetzt davor.

Bitte sachlich bleiben!

Antworten sollt ihr dann wenn ihr euch genauer umschaut auf passenden Seiten.

Petri

striker
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Beitragvon striker » 08.03.2012, 20:59

jetzt is immer noch kein grund gekommen.........
Zandermeter

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Harry73660
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Beitragvon Harry73660 » 08.03.2012, 21:06

Ich bin kein Vorsitzender Wallerhunter.
Aber ich bin sehr Rege im Verein und mache auch einiges was mir der Verband bietet.

Es gibt tatsächlich Gründe die sehr gut sind warum sich einige dagegen entschieden haben.

Die, die sich nicht daran beteiligt haben, haben auch ihre Gründe.
Ich denke aber das man nicht alle über einen kamm scheren kann.

Schon gar nicht bei uns in BW, wo ca. 40% aller Angelreviere in Natur und Vogelschutzgebieten befinden.

Vielleicht weisst du jetzt was da für Drohungen seitens NABU und anderer im Raum stehen.

Hier bitte lesen --> http://www.sav-schriesheim.de/050_Aktuelles_Kurzzeitinfo_2.pdf

Vielleicht wird es dann klarer was Sache ist.

Petri

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 09.03.2012, 07:27

Hallo,

ich verstehe das Ganze nicht wirklich.

Jedes Bundesland hat andere Regelungen dazu.

Wenn ich mir als Beispiel mal das Fischen bei Nacht im Saarland anschaue, da sieht es so aus:

Auszug (Landesfischereiordnung Saarland- LFO), vom 2. August 1999

§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht
2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.

(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.


In Bayern dagegen gibt es teilweise kein Verbot gegen das Fischen bei Nacht.

Im Gegensatz zur Regelung im Saarland, sind wir hier in BaWü besser gestellt, aber im Vergleich mit Bayern, sind wir bei der Ausübung unseres Hobby weitaus stärker eingeschränkt.

Ich möchte noch anmerken, das wir hier am Neckar Bereiche haben, in denen ständiger Lärm durch parallel zum Neckar führende Schnellstrassen besteht.

Ausserdem gibt es am Neckar entlang, zum Beispiel den Neckartalradweg, dort gibt es 24h am Tag, Aktivitäten von Spaziergängern, Joggern und Radfahrern.

Ob an diesen Stellen am Neckar ein Angler mehr oder weniger wirklich störend auf die Tierwelt einwirkt, möchte ich bezweifeln.

Hier sollte man vielleicht die Art, wie geangelt wird etwas genauer in Augenschein nehmen.

Beim Ansitzangeln, benutzt man einen Platz für längere Zeit. Somit ist dies wohl die Anglelei die am wenigstens die Tierwelt stört.

Beim Spinnangeln in der Dunkelheit, wird man nicht im Unterholz auf Jagd gehen. Hier denke ich mal, man wird sich eine Stelle suchen, wo das Ufer frei ist. Da hier für Tiere auch somit keine Deckung besteht, werden sich dort nachts auch keine Tiere aufhalten und es entsteht auch keine Störung.

Tiere suchen in der Dunkelheit immer einen Ruhe-Platz auf, der ihnen eine Deckung bietet.

Noch zu klären wäre, ob es ein Unterschied macht, ob ein Radfahrer, ein Spaziergänger, ein Jogger oder ein Angler nachts am Neckarufer entlanggeht, bzw. dort aufhält.

Wenn man ab einer gewissen Zeit nicht am Wasser angeln darf, dann sollten dort generell alle anderen Aktivitäten ebenfalls eingestellt werden.
Also keine Spaziergänger, Jogger, Radfahrer usw.

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Beitragvon masterofdisastr » 09.03.2012, 13:40

Ich sag mal so... mich nervt es nur das soviele GARKEINE aussage gemacht haben... Ja oder Nein... das Lernt man schon als kleines Kind aber garnichts...

Ja, kann man begründen.
Nein, kann man begründen.

mit was begründe ich keine antwort? (Ausser Desinteresse, Faulheit)

Ich kenne einige Vereine wo die Mitglieder nichtmal befragt wurden mit der begründung "Die Mitglieder können so ein Thema nicht entscheiden" damit stellen sich diese Personen über alle Mitglieder... Wo die Demokratie eines Vereines und das Damit verbundene Vereinrecht aufhört. Gilt dann in diesem "Verein" dann noch das Vereinrecht? (Grundsätze eines Vereines sind ja vom Gesetzgeber verfasst, erlischt dies bei so wichtigen Angelegenheite?)


Wenn man begründet dagegen Stimmt, sehe ich keine Probleme, stört mich ehrlich auch net ich kann ja niemand etwas verbieten. Aber komplett ohne Antwort... das geht garnicht


Das ist leider Deutschland...
Greetz
Armin

Organisiert gegen Schwachsinn :D

Aktuell 2012:
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BRD 5 = 6,42m
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Beitragvon kolalait » 09.03.2012, 15:35

Die Abstimmung war ja nur vom VfG. Der hätte dann mit diesem Ergebnis zum Landesfischereiverband gehen können und die Fragen, ob sie auf Grund der Abstimmung wieder beim Land vorstellig werden.
Präsident Reuther vom VfG war bis vor einem Jahr Präsident vom Landesfischereiverband und hat in dieser Funktion immer vehement dafür gesorgt, dass das Nachtfischverbot in früheren Verhandlungen so erhalten bleibt.
Zusammen mit den Kollegen Vom Badischen Sportfischerverband, Landesverband Südbaden und Südwürttemberg Hohenzollern.
Also alle 4 Präsidenten der Angler in Baden-Württemberg waren und sind dagegen.
Die angeblichen Drohungen sind nichts als heisse Luft und absolut keine Bedrohung.
Gruß kolalait
Der Rechtscheibung steht das Wasser manchmal bis zum Hals

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Beitragvon wallerhunter » 09.03.2012, 15:44

@masterofdisastr
das habe ich ja gemeint, aber bevor mir der Kragen total plazt werde ich nichts mehr darüber schreiben.
Siehe Stuttgart 21, da war die Sache auch beschlossen, aber viele haben das auch irgenwie verschlafen und haben sich an die Bäume gekettet. Da hat jeder!!!!!! deutscher Bürger aus Region gewählt, und nich ein BÜRGERMEISTER, war auch demokratisch. So hätten die auch machen sollen.
Naja
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Landtagsabgeordnete

Beitragvon 23tedric » 09.03.2012, 18:23

Das Landesfischereigesetz in Baden-Württemberg wird ja vom Landesparlament erlassen. Ich weiß ja jetzt nicht, wie viel die Vorsitzenden der Fischereiverbände in BW so zu sagen haben und ob jeder Angler mit denen einer Meinung sein muss und nur diese die Interessen der in Vereinen organisierten Angler "nach außen" hin vertreten dürfen.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass jeder Bürger dieses schönen Bundeslandes auch eine eigene Meinung haben darf und das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht.

In anderen Sachen habe ich schon das eine oder andere Mal mit Mitgliedern des Landtags (MdL) oder Mitgliedern des Bundestages (MdB) kommuniziert, sei es verbal bei Veranstaltungen oder per E-Mail. Immer schön sachlich und fair und die Würde des anderen nicht verletzend. Ich habe immer (!) eine Antwort erhalten, teilweise sehr ausführlich, teilweise leider nur Verweise auf Parteiprogramme.

Mein Punkt ist: Die Mitglieder der Parlamente sind vom Volk (als auch von mir) gewählte Volksvertreter - auch wenn Ministerpräsidenten gerne als "Landesfürsten" bezeichnet werden. Sind sie nicht, sondern allenfalls oberste Staatsdiener. Meine Erfahrung ist, dass sie sich sehr wohl mit meinen Sorgen und Argumenten auseinandergesetzt haben und dass ich mein jeweiliges Anliegen rüberbringen konnte, sodass sich zumindest damit befasst wurde. Abgeordnete können ja auch nicht in jedem Thema sehr tief drin sein und sind daher auf Expertenwissen angewiesen.

Demokratie ist mit Arbeit verbunden. Und sei es nur, bei einer Wahl auch zur Abstimmung zu gehen. Natürlich ist es jedem offen gestellt, nicht zur Wahl zu gehen. Finde ich zwar auch traurig, wenn die Wahlbeteiligung niedrig ist, weil das so eine "mir doch alles egal" Wirkung hat und man ja auch einen ungültigen Wahlzettel hätte abgeben können, um zumindest zu zeigen "ich war dabei!", aber nuja.

Zwei Dinge allerdings finde ich, gehen nicht: Nicht zu wählen, sich danach aber zu echauffieren. Dann sollte man meiner Meinung nach auch still sein. Oder sich an demokratisch gefasste Beschlüsse und Gesetze nicht zu halten. Kann man natürlich auch machen, aber dann muss man sich nicht wundern, wenn man ein Bußgeld oder schlimmere Strafen aufgebrummt bekommt.

Ich finde es aber gut, dass hier im Forum auch rechtliche Themen diskutiert werden und informiert wird, was in den Verbänden so geschieht, da hier ja auch viele nicht in Vereinen organisierte Angler sind und so unter Umständen weniger mitbekommen. Außerdem dient es der eigenen Meinungsbildung und dem Wissensaustausch, pro und contra Argumente sollten aber auch sachlich und fachlich fundiert dargelegt werden.

Die Verbände und der Dachverband haben auch alle Seiten im Internet, über die man sich zu allen möglichen Themen informieren kann. Hier findet man auch Kontaktadressen.

http://www.lfvbw.de/66.0.html

Die Einstiegsseite in den Landtag:

http://www.landtag-bw.de/

Nicht, dass das jetzt falsch rüber kommt: Kritisieren ist erlaubt und auch wichtig. Jedoch bin ich ein Anhänger des kategorischen Imperativs der Ethik Immanuel Kants, der da lautet:

"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde."
Oberer Neckar

Harry73660
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Beitragvon Harry73660 » 09.03.2012, 20:02

Jetzt gefällt mir die Diskussion :-)

Da kommt die Frage auf, ob wir (als Forum mit fast 1500 Mitgliedern), davon viele freie Angler (ohne Verein) eine Anfrage an unsere Landesregierung machen sollten.

Die andere Seite die ich aber sehe ist die, daß sich hier vile angemeldet haben und nur Leser sind, bzw. jede Menge Leichen im Board sind.

Eine Anregung bleibt es trotzdem;-)

Petri

Artstyles
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Beitragvon Artstyles » 09.03.2012, 20:52

Ich wäre dabei Harry ;)...bin in keinem Verein tätig :P
Greetz Arti
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