fishhook hat geschrieben:Thema Messer:
Wie lang darf die maximale Klingenlänge eines Messers sein?
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Böses Thema.....
Seit 01.04.2008
http://www.messerforum.net/initiative/p ... messer.php
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Feststehenden Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm darfst du mitführen
(Am Gürtel baumeln haben)
-Messer welche mit
einer Hand zu öffnen sind
(Daumenloch / Pin / Springer) und einen
Feststellmechanismus haben....Da kann es Probleme geben.
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Jetzt gibt es noch die Sache mit dem
Berechtigten Interesse und dem
allgemein anerkannter Zweck
Dieser Wortlaut entschärft die Sache wieder etwas. Angeln und das Versorgen des Fanges KÖNNTE darunter fallen.
Würde es aber nicht unbedingt auf eine Diskussion mit unseren Gesetzeshütern ankommen lassen.
In Stuttgart ist jemand verurteilt worden, weil er zwei "Einhandmesser" in der Seitenablage seines Autos hatte.
Diskussion dazu:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=100772
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Von meiner Seite, was Messer betrifft:
OPINEL-Taschenmesser...... Günstig / Gut / Leicht nachzuschärfen / man kann die Klinge feststellen / in allen möglichen Größen zu haben / entweder in Carbonstahl oder in rostfrei /der Holzgriff kann nach belieben bearbeitet werden / in der BRD absolut legal.
http://www.hkgt.de/shop/messer/opinel/index.html