Sonnenaufgang

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Wurmzüchter ♰
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Sonnenaufgang

Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 24.04.2011, 19:24

Wenn ich mich richtig erinnere, darf ich eine Stunde vor Sonnenaufgang meine Ruten auslegen. Stimmt das noch oder gibt es schon eine neue Regelung.
Morgen ist um 6 Uhr Sonnenaufgang, das heißt, um 5 Uhr kann ich angeln.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Felix
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Beitragvon Felix » 24.04.2011, 19:50

Das würde ich so unterschreiben! Laut Kalender kannst derzeit um 5.15 deine Ruten auswerfen.

Juergen
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Beitragvon Juergen » 25.04.2011, 14:36

1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang ist immer noch aktuell... leider.

Einfach immer nachschauen:
Sonnenauf/untergang in Stuttgart

Ich hab irgendwie noch nie nach dem Sonnenaufgang geschaut :roll:
Hege IX

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 25.04.2011, 18:44

Habe zu dem Thema noch ein paar Fragen,

1.) Wenn ich noch im Dunkeln schon meinen Rodpod aufbaue und die Angeln soweit betriebsbereit mache, ist das meiner Meinung nach noch kein Angeln.

ABER:
Ein Angel-Kollege meinte schon das blosse vorhanden sein einer Angel wäre schon der Vorsatz angeln zu wollen und somit nicht erlaubt. Obwohl sich die Angel mit keinerlei Vorfach und ohne einem oder mehreren Haken montiert am Uferbereich befindet. Seiner Meinung nach dürfte man erst 1h vor Sonnenaufgang mit dem Montieren des Angelgerätes beginnen.

Meine Meinug dazu:
Ich sehe das anders, so wie oben beschrieben, solange kein Haken an der Angel ist das kein Angeln. Aber vielleich hat ja jemand eine gute Erklärung (Fallbeispiel) dazu.

2.) Zählt das Loten mit einem Blei oder mit einem RF für ein Echolot eigentlich als Angeln. (Hier ist kein Haken angebracht und kein Köder montiert)

3.) Wenn ich am Ufer in einem Klappstuhl sitze unter einem Schirm, der keinen festen Boden hat und nach einer Seite offen ist, in der Zeit von 1 Uhr bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang, zählt das dann schon zum Campieren am Neckar?

Wer kennt sich damit aus?

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TJ
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Beitragvon TJ » 25.04.2011, 19:02

Angeln tust du erst wenn die Ruten im Wasser sind wenn man abends um 1 die Ruten rausnimmt und so noch sitzen bleibt und die Polizei kommt können die nix machen Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

Limit your catch, don’t catch your limit

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 25.04.2011, 19:08

Hallo Thomas,
vielen Dank für deine schnelle Antwort zu Frage 1 und 3.
Kannst Du auch etwas zu Frage 2 sagen.

Ps.: heute mittag war es halt extrem, kamen 2 Polizisten vorbei, um die Papiere zu kontrollieren. Sonst sind es nur Kontrolleure, die dort mal vorbeischauen.

Angelpärchen
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Beitragvon Angelpärchen » 27.04.2011, 19:23

Wenn du eine gebrauchsfertige Angel hast, dann ist es angeln. soll heißen, wenn die Angel gebrauchsfertig ist, also mit einem Haken verstehen gilt es als angeln. Anderes Beispiel. Wenn du am Wasser bist, darfst du mit zwei Angeln fischen. Hast du im Hintergrund noch eine gebrauchsfertige Angel parat ( also mit Haken) auch wenn sie nicht im Wasser ist, kann dir das als Fischen mit drei Angeln ausgelegt werden. Das ist die Gesetzeslage. Und bitte, es ist nicht meine Meinung.
Unterwegs am unteren Neckar/Mündung
Auch wenn du nichts fängst, dem Wurm geht es immer dreckiger als dir

gelöschter Benutzer
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Beitragvon gelöschter Benutzer » 27.04.2011, 20:20

Ok alles klar.

Hier noch link zum Thema:

Zeiten Sonnenaufgang - Sonnenuntergang


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