Boot für Montage

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Albino-Waller
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Boot für Montage

Beitragvon Albino-Waller » 06.01.2011, 11:35

Hallo Forengemeinde, ich will dieses Jahr im 9ner Abschnitt dem Waller nachstellen, darf ich da ein Boot benützen um die Montage auszubringen :?:
Gruß Thomas


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Hans
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Beitragvon Hans » 06.01.2011, 12:54

Darfst du .
Du darfst nur nicht vom Boot aus angeln.
Bestimmungen für Boote wie z.B Kennzeichnungspflicht findest du im Forum.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Gunnar 76
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Beitragvon Gunnar 76 » 06.01.2011, 13:28

Hallo,

Habe gerade dein geschriebenes gelesen.

Das bedeutet das ich mit meinem Schauchboot auf den Neckar darf um eine Montage auszubringen.

Oder gilt das nur für Boote aus Holz oder Alu?

Gruß Gunnar

darron
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Beitragvon darron » 06.01.2011, 14:39

servela....du kannst mit jeder art von boot auf den neckar gehn um deine montage rauszubringen. solltest dir jedoch überlegen welches boot du dir holst, denn du musst rücksicht auf strömung oder andre umstände (viel material zum anfüttern) nehmen
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Abschnitt 7 + Globetrotting

darron
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Beitragvon darron » 06.01.2011, 14:41

und genau....wie hans gesagt hat musst du dein boot kennzeichnen.sonst gibts theater mit den grünen!
die wollen ja nämlich auch wissen wen sie da aus dem wasser ziehen :lol:
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Albino-Waller
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Beitragvon Albino-Waller » 08.01.2011, 09:51

Also wenn ich das richtig verstanden hab brauch weder eine Genehmigung noch muss ich das Boot/Schlauchboot Anmelden, ich benötige lediglich einen Namen der am Boot Links und Rechts sichtbar angebracht ist.
Gruß Thomas





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gufeur
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Beitragvon gufeur » 08.01.2011, 10:31

lies dir das mal durch, da hast du es ganz genau.
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch.pdf
da steht das boote die unter 5,50m lang sind und eine motorleistung von unter 2,... kw haben von der kenzeichnungspflicht ausgenommen sind.

deinen namen würd ich an der innenseite des bootes aber trotzdem anbringen damit die grünen deiner frau bescheid sagen können falls du abgesoffen bist :wink:
gruss tobi VIII

Torschdn
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Beitragvon Torschdn » 08.01.2011, 16:37

Guter Link, Tobi!

Gleich am Anfang steht, dass "Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können" nicht unter diese Kennzeichnungspflicht fallen.

=> Das heißt wohl, das klassische Schlauchboot mit Stechpaddel ist wohl die beste Lösung (außer du haust dir mitten im Fluss nen Haken rein, natürlich).
Das muss gar nicht gekennzeichnet werden!
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Beitragvon Florian1980 » 08.01.2011, 17:22

Ich hab vom Schwiegerpapa n echt gutes Schlauchboot, Tauglich für Motoren bis 2 kw, von dem au ich auch schon geangelt hab (nur mit Paddeln, ohne Motor). Also dürfte ich mit dem Teil auch auf den Neckar. Was ist jetzt, wenn n Frachtschiff, im schlimmsten Fall ein Tanker, wegen mir auf Grund läuft? Meine Haftpflichtversicherung will da sicher nichts davon wissen... ;)

gufeur
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Beitragvon gufeur » 08.01.2011, 18:26

ich glaub bevor der wegen dir auf grund läuft gehst du baden :wink:
gruss tobi VIII

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Beitragvon gelöschter Benutzer » 08.01.2011, 18:37

gufeur hat geschrieben:...
deinen namen würd ich an der innenseite des bootes aber trotzdem anbringen damit die grünen deiner frau bescheid sagen können falls du abgesoffen bist :wink:


Genau, falls so ein Tanker ankommt :roll:

Die fahren ja nicht sehr schnell auf dem Neckar, jeder Ruderer ist da schneller, die machen Meter - unglaublich - also wenn so ein Frachter ankommt, dann sollte man noch genug Zeit haben um das Paddel-Boot aus der Fahrbahn zu bringen.

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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 08.01.2011, 21:44

Aber pass au, dass Du die Tanker nicht versenkst. :D :D :D und ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass die Dir aus dem Weg gehen.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

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Beitragvon Florian1980 » 09.01.2011, 01:35

So war das ja nicht gemeint. Habe am Neckar auch keinen Bedarf, das Bötchen einzusetzen, im gegensatz zum Spinnfischen in Seen mit unzugänglichen Ufern und vielen Seerosen. Ich finds eher verwunderlich, dass sowas in Deutschland noch erlaubt ist, da man ja eigentlich für alles ne Versicherung oder Erlaubnis braucht.

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Albino-Waller
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Beitragvon Albino-Waller » 09.01.2011, 10:00

gufeur hat geschrieben:lies dir das mal durch, da hast du es ganz genau.
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/KlFzKV-BinSch.pdf
da steht das boote die unter 5,50m lang sind und eine motorleistung von unter 2,... kw haben von der kenzeichnungspflicht ausgenommen sind.

deinen namen würd ich an der innenseite des bootes aber trotzdem anbringen damit die grünen deiner frau bescheid sagen können falls du abgesoffen bist :wink:



Danke für den Link gufeur
Gruß Thomas





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Beitragvon fischerfabi » 13.04.2013, 12:51

Hey,

hey deine Privathaftpflicht greift hier... du solltest jedoch sichergehen dass deine Deckungssummen ausreichend hoch sind. Ich denke zwar nicht dass du einen Tanker versenkst aber wenn man mal annimmt es wäre so und der Tanker hat irgendwas geladen dass den Neckar verseucht dann wirds teuer.

grüße Fischerfabi
Abschnitt 5/6


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