Catch & Release / rechtliche Erläuterungen

Was kann man aus Fischen alles zubereiten.
Hier könnt ihr Rezepte usw. einstellen.

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Cold83
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Catch & Release / rechtliche Erläuterungen

Beitragvon Cold83 » 03.05.2010, 22:24

Hier ist ein kleiner Bericht um einmal Klarheit über die Gesetzes Lage von Catch&Release zu schaffen :wink:


http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-arc ... raxis.html
Petri Geil :D

Wurmzüchter ♰
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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 04.05.2010, 00:23

Das sollte man ausdrucken und immer am Wasser dabei haben.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

T2scorp
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Beitragvon T2scorp » 04.05.2010, 13:45

Hallo,

danke für den intressanten Link.

Wie sieht es aus, wenn ich z.B. eine Entnahmepflicht für eine Tierart habe. Da ich keinen vernünftigen Verwendungszweck, z.B. für Döbel, habe müsste der Verein mir doch gar nichts können....

Gruß Alex

Torschdn
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Beitragvon Torschdn » 04.05.2010, 14:42

Sehr interessanter und aufschlussreicher Text!
Also am besten nicht damit hausieren gehen, dass man bekennender C&Rer ist! Oder noch einfacher: Ab und zu einfach mal nen Fisch essen!
Zur Entnahmepflicht (z.B. Brassen): Ich denke mal, dass damit dieser "vernünftige Grund" (nämlich die Vorschrift des Vereins, wahrscheinlich aus Hegegründen) zur Tötung des Fisches gegeben ist. Töten kannst du diesen Fisch also, musst es aber wohl rechtlich gesehen nicht tun.
ANDERERSEITS hast du ja deine Jahreskarte in dem Wissen um diese Vorschrift gekauft - also schätze ich mal, dass man dir strafrechtlich nichts kann, wenn du diese Fischart zurücksetzt, aber die Jahreskarte könnte dann sehr wohl futsch sein!

T2scorp
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Beitragvon T2scorp » 04.05.2010, 16:56

Ja, die könnten mir die Karte abnehmen.

Anderseits ist dies eine Anstiftung zu einer Straftat...

So gesehen ;)

Gruß Alex

Torschdn
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Beitragvon Torschdn » 04.05.2010, 19:08

Denke auch, dass die Entnahmevorschrift rechtlich kaum zu halten ist...
Aber machen wir halt lieber die Brassen alle tot, wir wollen ja unsere Karten behalten! :?

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Gruendling 67
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Beitragvon Gruendling 67 » 04.05.2010, 20:46

Man muß bald aufpassen,daß man nicht schlimmer bestraft wird als ein Schwarzangler...
Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen.
Neu am 10er

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Cold83
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Beitragvon Cold83 » 04.05.2010, 21:46

Gruendling 67 hat geschrieben:Man muß bald aufpassen,daß man nicht schlimmer bestraft wird als ein Schwarzangler...


Von den Örtlichen Kontrolleuren bestimmt nicht :wink: denn die wissen ganz genau wie es um unsere Gewässer bestimmt ist
Petri Geil :D

kolalait
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Entnahmevorschrift Brassen

Beitragvon kolalait » 05.05.2010, 02:11

Hallo,
das steht so in der Landesfischereiverordnung drin und ist damit Gesetz. Hat nix mit einem Vereinen zu tun.
Ist aber echter Schwachsinn da die meisten Brassen im Neckar eigentlich Güster sind und die werden dann sinnlos totgeschlagen.

Gruß Kolalait
Der Rechtscheibung steht das Wasser manchmal bis zum Hals

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Timo
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Beitragvon Timo » 05.05.2010, 08:06

Ich hab am Xer noch nie einen Güster gefangen.

Gruß Timo
Xer Abschnitt und IXer Abschnitt und WAV Gewässer
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Cold83
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Beitragvon Cold83 » 05.05.2010, 11:03

Der Xer hat ohne hin ein Nicht intaktes Ökosystem :wink:
Petri Geil :D


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