


Hab aber noch immer keinen Barsch erwischt...

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Haltung in Deutschland
Seit 1999 gibt es in Deutschland ein Allgemeines Handels-, Neubesitz- und Nachzucht-Verbot (vgl. § 3 der Bundesartenschutzverordnung vom 25. Februar 2005). Eine Ausnahme hiervon besteht für Tierhaltungen unter zoologisch fachkundiger Leitung, die ganz oder überwiegend juristischen Personen des öffentlichen Rechts gehören. Weiterhin ist die Haltung Personen gestattet, die bereits vor 1999 Schnappschildkröten hielten und diese bei den Behörden gemeldet haben.