Gesetzesfrage

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Tino
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Beitragvon Tino » 09.02.2013, 15:21

Wurmzüchter hat geschrieben:In den Neckar pinkeln....10 Euro
Auto laufen lassen .........10 Euro


Im Neckar laufen und ins Auto pinkeln?
Petri Heil Tino
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m.berndt
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Beitragvon m.berndt » 09.02.2013, 16:55

:D Werd mich schon dran gewöhnen.

!!! <<< THEMA GESCHLOSSEN >>> !!! Bild
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Petri Heil.

Grüße Micha

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Hans
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Beitragvon Hans » 09.02.2013, 21:26

Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung.
Gibt es eine Möglichkeit dass Angeln vom fahrenden Boot zu ermöglichen.
An den unteren Neckarabschnitten ist das teilweise möglich.
Was genau müßte man tun?
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Tino
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Beitragvon Tino » 10.02.2013, 09:13

Einfach den Setzkescher in die geschützten Bereiche einbringen. Da ist er vor starker Strömung und Wellenschlag geschützt.
So gibt es inzwischen etliche Plätze, auch gegenüber von Schleusen oder wo Schiffe ein langsamfahrgebot haben.
An solchen Stellen sind keine Problem mit einem Setzkescher zu erwarten.


Ich würde dort aber trotzdem keinen Setzkescher einsetzen.
Auch ein Langsamfahrgebot wird nicht von jedem Schiffsführer eingehalten.
Somit ist am Neckar, an den Stellen, an denen mit Schiffsverkehr zu rechnen ist, auch mit Wellenschlag zu rechnen.

Ausserdem ist mit starker Strömung im Bereich von Wehren und Schleussen zu rechnen. Ich schreibe hier nicht vom unmittelbaren Bereich sondern auch noch 1km weiter, entsteht eine starke Strömung, wenn die Schleusse oder das Wehr betätigt werden.

Hier werden sogar 120gr, Bleie ohne Probleme weggezogen.
Petri Heil Tino

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Gaggamehl
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Beitragvon Gaggamehl » 10.02.2013, 21:01

In dem ersten link steht doch dass bei Schiff verkehr der Setzkescher dann vor Wellenschlschlag geschützt einzusetzen ist. In wie weit dass am Neckar möglich ist und ausreichend muss du wohl für dich selbst entscheiden...

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Gselzbaer67
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Beitragvon Gselzbaer67 » 12.02.2013, 21:03

Gaggamehl hat geschrieben:In dem ersten link steht doch dass bei Schiff verkehr der Setzkescher dann vor Wellenschlschlag geschützt einzusetzen ist. In wie weit dass am Neckar möglich ist und ausreichend muss du wohl für dich selbst entscheiden...


Das Risoko, sowaohl für die Fische als auch für meinen Fischereischein wäre mir zu groß.
Denn wenn dann muss man das untere Ende mit einem Art Pfosten vor verrutschen sichern, und das ist ebenfalls nicht erlaubt....
Deshalb rate ich jedem am Neckar.....
.... Lasst es sein..... :wink:
Ich angle auf alles was Flossen hat....
selbst auf Meerjungfrauen :-)
Ich anglte 31 Jahre am 7er
Petri Heil.....Jochen

carp12
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Beitragvon carp12 » 13.02.2013, 21:19

Ich dachte immer,dass das Hältern von Fischen im Neckar verboten ist!?
@ Wurmzüchter: Na ja, wer pinkelt in ein Gewässer, aus dem er Fische,die er anschließend verzehren möchte,herausfängt? :shock:
Abschnitt 10 und WAV

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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 13.02.2013, 23:08

Carp, was glaubst Du was alles im Neckar schwimmt. Da ist so ein wenig Pippi das harmloseste.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

carp12
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Beitragvon carp12 » 14.02.2013, 00:52

Uuh lecker! Jetzt weiß ich,warum ich die meisten Fische beim fotografieren verliere! :wink:
Abschnitt 10 und WAV

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Tino
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Beitragvon Tino » 14.02.2013, 07:13

Ja stimmt der §6 ist für Hessen geschrieben worden.
Der Neckar fliesst aber auch zum Teil durch Hessen.
Z.B. liegt Neckarsteinach am Neckar und zwar im südlichsten Teil Hessens.

Ich persönlich finde den §6 praktikabel formuliert.
Er schreibt genau vor, wie man einen Setzkecher einzusetzen hat.

Mir ist auch nicht ersichtlich, warum es ein Problem geben sollte, wenn man nach dem §6 seinen Setzkecher hier in BaWü entsprechend verwendet.

Auch hier kann man wieder resümieren, Neckar ist nicht gleich Neckar.
Petri Heil Tino

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