Nachtangelverbot

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Tino
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Beitragvon Tino » 31.05.2013, 16:54

Im Saarland gabs ja auch mal ein Nachtangelverbot.
Dort wurde das seinerzeit sogar noch mehr (von den Zeiten her, wie hier in BaWü) restriktiver gehandhabt.

Die Angelzeiten sind im Saarland an die Nachtruhe fürs Angeln gebunden:
im Sommer von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr
In der Winterzeit ab 17:00 Uhr bis 5:00 Uhr


Dieses wurde für Mitglieder, welche im Saarland einem Angel-Verein angehören entsprechend geändert.

Man hat sich im Saarland mit den Angelvereinen und deren Mitglieder auf folgende Regelung geeinigt:

auf Wels ist das Nachtangeln für Vereinsmitglieder von Juni bis Okt an jedem WE und an Feiertagen erlaubt.
Im August darf man an jedem Tag auf Wels 24h angeln.

OK ... es wurde erst mal nur das Angeln Nachts auf Wels erlaubt, das mag zwar für den ein oder anderen nix bedeuten, aber es ist schon eniges, was hier immerhin erreicht wurde.

Dazu hat es keinerlei Petition oder dem Besuch eines Forums benötigt, hier wurde auf das Anliegen der Vereinsangler eingegangen.

Seit dem ich mitbekommen habe, das dort etwas im Interesse der Vereinsangler unternommen und bewegt wird, habe ich ein paar meiner ehemaligen Arbeitskollegen angerufen und nun bin ich kein Gastangler mehr.

Ich darf nun auch, wenn ich möchte nachts an der Saar angeln.

Da das Nacht-Angeln erstmal auf den Wels gestattet wurde, könnte es sein, das hier weitere Fischarten dann nachts beangelt werden dürfen.

So wie das in allen anderen Bundesländern üblich ist.

Das Verbot zum Angeln (Nachtangeln) in BaWü ging ursprünglich hervor, aus dem am 25. März 1870 erlassenen Gesetzes, die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend.
(des Großherzoges von Baden, Friedrichs I)

Am 3. Februar 1888 wurde die Badische Landesfischereiordnung erlassen. §30 dieser Verordnung verbot den jeglichen "Fang der Fische und Krebse zur Nachtzeit (1 Stunde nach Sonnenuntergang und 1 Stunde vor Sonnenaufgang) unter gleichzeitiger Anwendung der menschlichen Tätigkeit." Dies geschah aufgrund des "Gesetzes die Ausübung und den Schutz der Fischerei betreffend" vom 25. März 1870 des Großherzoges von Baden Friedrichs I.


Quelle: http://www.gegen-nachtangelverbot.de/ge ... s-verbotes

Das Nachtangelverbot anudazumal:
diente vermutlich dazu den Krebsfang einzuschränken.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg

schweyer
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Beitragvon schweyer » 31.05.2013, 17:43

Zitat Meermann:"Auch wenn der Schweyer den kleinen Finger abstellt und sein vermeintliches Hochniveau mit Geringschätzung, hinter seiner „mal ganz Ehrlichkeit“, hier kundtut."

Na Meermann, fängst schon wieder an?

schweyer
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Beitragvon schweyer » 31.05.2013, 17:52

Meermann hat geschrieben:..nein Ehrlich-Schweyer...mit dir nicht.... das hat nur zum Thema gehört.


Wenigstens könntest zu Deinen Aussagen stehen und nicht fadenscheinig argumentieren.

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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 31.05.2013, 18:34

He Leute,
ich bin gestern vom Urlaub zurück gekommen und lese hier schon wieder Anfeindungen. Lass doch den Mist bleiben und schreibt euch Pn´s. Es müssen doch nicht alle eure Streitigkeiten lesen. Zudem hat das im Forum nichts verloren.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 31.05.2013, 19:08

:GI:
Ich angle am 9er

Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

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Beitragvon Albino-Waller » 31.05.2013, 21:19

es wird echt zeit das das Wetter Besser wird :fm: :lol2: :lol2: :lol2:
Gruß Thomas


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krischan21
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Nachtangelverbot

Beitragvon krischan21 » 12.06.2013, 18:36

Ich entschuldige mich für meine vorwitzige Frage :oops:
Trotzdem bin ich für Aufhebung des Nachtangelverbots,in MV gibt es sowas nicht,deshalb bin ich nun auch Mitglied im LAV-MV(Jahresgebühr 63.00€ inclusive aller Gewässer in MV)
Internet:LAV-MV.de
Gruss Christian

j.s.
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Beitragvon j.s. » 13.06.2013, 09:55

Ich bin der Meinung ,das die Petition zu schnell von statten ging.Man hätte es besser organisieren müssen.Der Backnanger Verein hat z.B. komplett unterschrieben.Dort sind auch jüngere Leute im Vorstand.Man müßte die Unterschriften vorher sammeln und dann die Petition einreichen.Listen in den Angelläden auslegen übers Internet usw.Ich bin auch für die Aufhebung,aber wenns nicht geklappt hat sollte man nicht rummaulen sondern sich überlegen wie mans besser machen kann.Die Vereinsmitglieder können auch ohne Ihre Vorstände Unterschriften sammeln.Und wenn die rummaulen sollte man sie fragen ob sie noch mal gewählt werden wollen.Ein Vorstand sollte eigentlich die Interessen der Mitglieder vertreten .
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Beitragvon Knicklichtle » 16.06.2013, 08:25

Der Mangel an Urteilskraft ist eigentlich das, was man Dummheit nennt, und einem solchen Gebrechen ist gar nicht abzuhelfen.

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Beitragvon Albino-Waller » 16.06.2013, 10:29

das mit den Angelläden ist eine gute idee, im Internet auf zick seiten kam es und sogar in der Landesschau kam ein Bericht, ich selber bin in über 9 Foren angemeldet mit ca. 114000 Mitglidern es lag bestimmt nicht an der Werbung sondern an den Anglern selber, meiner meinung nach!
Gruß Thomas





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Beitragvon gecko03 » 16.06.2013, 10:52

denkt doch mal darüber nach, dass es eventuell auch Angler gibt, denen das Nachtangelverbot entgegenkommen könnte.

Wer ausschließlich am Tag fischt, der wird eventuell froh darüber sein, wenn einem die Fische nicht in der Nacht weggeangelt werden.

Nur mal so als Denkansatz...

(und, bevor das jemand in den falschen Hals kriegt, ich angle aus diesem und anderen Gründen ausschliesslich in bayerischen Gewässern).

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Beitragvon j.s. » 16.06.2013, 11:23

Ihr mögt ja alle recht haben,bin aber trotzdem der Meinung erst Unterschriften sammeln bis man genügend hat dann Petition einreichen.Ich denke auch,daß viele der Meinung sind das es sowieso nichts bringt und deswegen nicht unterschrieben haben.Wenn man bedenkt ,das wir in BW die einzigsten sind wo ein Nachtangelverbot besteht echt traurig.In Thüringen Nachtangeln erlaubt.Jahreskarte für organisierte Angler 135€.Zu beangeln 6 Talsperren wie z.B. Bleiloch.Hohenwarte,Zeulenrodha und25 km Saale.Und bei uns 60€ für ein Gewässerabschnitt mit etlichen Einschränkungen.Und was den Besatz angeht OHNE WORTE. :cry:
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Beitragvon Forstmann » 16.06.2013, 11:36

gecko03 hat geschrieben:denkt doch mal darüber nach, dass es eventuell auch Angler gibt, denen das Nachtangelverbot entgegenkommen könnte.

Wer ausschließlich am Tag fischt, der wird eventuell froh darüber sein, wenn einem die Fische nicht in der Nacht weggeangelt werden.

Nur mal so als Denkansatz...

(und, bevor das jemand in den falschen Hals kriegt, ich angle aus diesem und anderen Gründen ausschliesslich in bayerischen Gewässern).



Vielleicht gibt es aber auch Leute die Tagsüber keine zeit haben und deshalb
eben Abends bis in die Nacht hinein Angeln wollen, oder sich Nachts einfach
bessere Fangergebnisse auf ihren Zielfisch erhoffen.
Es geht doch einfach darum Angeln zu können wann immer man es mag
oder für richtig erachtet.
Meiner Meinung nach gibt es für ein Nachtangelverbot nicht einen Vernünftigen Grund,ich hab noch nichts plausibles gehört.
Vom Rhein bis zur Rainbach .

Zielfisch Wels

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Beitragvon j.s. » 16.06.2013, 11:46

Genauso ist es sonst würde es in den anderen BL auch ein Nachtangelverbot geben.BW ist das BL mit den meisten Vorschriften.So ich geh jetzt ans Wasser bis zum abwinken .
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gecko03
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Beitragvon gecko03 » 16.06.2013, 15:55

Forstmann hat geschrieben:Vielleicht gibt es aber auch Leute die Tagsüber keine zeit haben und deshalb
eben Abends bis in die Nacht hinein Angeln wollen, oder sich Nachts einfach
bessere Fangergebnisse auf ihren Zielfisch erhoffen.



diejenigen die tagsüber nicht können sind sicherlich die Ausnahme, und die deutsche Politik hat sich noch nie für die Interessen einer Minderheit eingesetzt. Beispiele gibt es ja wirklich genug...


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