Zanderschonzeit

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Hans
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Zanderschonzeit

Beitragvon Hans » 13.05.2022, 18:50

Hallo Freunde,
am Sonntag nacht um24 Uhr endet die Zanderschonzeit.
Wer es also nicht erwarten kann.... :D kann dann schon mal eine Nachtrunde ab Mitternacht einlegen.
Früher wäre es ja erst eine Std. vor Sonnenaufgang am 16.Mai erlaubt,wegen Nachtangelverbot.
ich wünsch euch gute Fänge.
Gruß Hans
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Herr Schneider
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Herr Schneider » 16.05.2022, 20:19

Hallo Hans, vielen Dank für den Hinweis. Eine Frage hätte ich noch zu der Sache mit dem Nachtangeln:
Darf man eigentlich in einem normalen Zelt schlafen, oder muss es ein Zelt ohne Boden sein? Oder reicht es, wenn der Boden rausnehmbar ist?

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Hans
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Hans » 16.05.2022, 21:20

Da bin ich leider überfragt
Gruß Hans
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Herr Schneider
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Herr Schneider » 16.05.2022, 21:40

Ui, das ging fix. WIie machst du es denn? Oder bleibst du gar nicht die ganze Nacht?

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Shonda » 16.05.2022, 23:26

Gibt es da irgendeinen Kallender eigentlich?

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Hans
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Hans » 16.05.2022, 23:36

Herr Schneider hat geschrieben:Ui, das ging fix. WIie machst du es denn? Oder bleibst du gar nicht die ganze Nacht?

Ich werde das schon mal machen wenn es richtig warm ist in der Nacht. Aber ohne Zelt, mit Stuhl und Augen auf,Spinnrute oder Grund /Schwimmer. :D
Gruß Hans
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HHSCHOCK
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon HHSCHOCK » 17.05.2022, 00:56

ein Zelt ist ein Zelt. Mit oder ohne Boden.

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Herr Schneider » 17.05.2022, 06:57

@HHschock
Das sehe ich eigentlich ähnlich. Aber was bedeutet das fürs Angeln? Darf ich dann nicht im Zelt, egal ob mit oder ohne Boden übernachten, oder gibt es eine Sonderregelung? Beim Mitführen von Messern gibt es diese Sonderregelung ja auch. Wenn ich mit ner langen festen klingen in Cannstatt am Neckar entlang laufe ist das eine Waffe. Wenn ich dabei angle ist das okay.

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Herr Schneider » 17.05.2022, 07:06

@Hans stell ich mir sehr schön vor, bin mir aber nicht so sicher, ob ich das durchhalten würde...

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon wobbler1987 » 17.05.2022, 08:32

Zelt ist nicht gleich Zelt!

@Herr Schneider: Suchmaschinen helfen; Unterschiede Zelten, Campen, Biwakieren.

Fakt ist, dass alles was ein festen Boden hat als Wildcamping gesehen wird und das ist definitiv verboten.

Seit gegrüßt
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon Herr Schneider » 17.05.2022, 09:33

@wobbler
Vielen Dank für den Tipp. Leider scheinen wir irgendwie verschiedene Suchmaschinen zu verwenden. Bei mir tauchen in seriösen Quellen immer nur der Unterschied biwaksack und Zelt auf. Es gibt ja durchaus viele Outdoorportale in denen dieses Thema diskutiert wird. Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen und ich bin mir sicher, wenn Wildcampen erlaubt wäre, sobald das Zelt keinen, oder einen herausnehmbaren Boden hat, wären die auch schon lange auf den Trichter gekommen...
Auch bin ich bei meiner Suche nie auf eine Verordnung gestoßen die klar definiert, was Zelt ist und was nicht. Aber wenn du da besser in Googlen bist, würde ich mich über einen Link freuen.

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon wobbler1987 » 17.05.2022, 09:58

Ich habe mich ewiglich mit dem Thema beschäftigt und ja, es ist eine Grauzone.
Paragraph 44 Naturschutzgesetz verbietet das Zelten...ich hol jetzt da nicht weiter aus.
Dann schauen Definition Zelt. Zelt definitiv mit festem Boden.

Du hast als Angler mit Angelkarte das Uferbetretungsrecht. Du hast das Recht, dich mit einem Wetterschutz zu schützen.

Wetterschutzdefinition...ohne festen Boden usw.

Die Kontrollberechtigten sehen z.b. ein Carp Dome eher als Zelt an da alle 4 Seiten zu, auch wenn ohne Boden. Aber hier kommt die Grauzone ins Spiel...es liegt im Ermessen....

Ein Schirm mit Seitenwänden,1 offen, wird eher als Wetterschutz gesehen, so meine Erfahrung.

Das war die Kurzform!
Nürtinger Strecke

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon HHSCHOCK » 17.05.2022, 11:00

Da gibt es Definitionen was ein Zelt ist. Abhängig zum Beispiel von der Tragkonstruktion. Und im Zweifel muss ein Richter entscheiden ob ein Schirm mit Überwurf ein Zelt ist.
Bei solchen Diskussionen ist immer die Auskunft eines Rechtsanwaltes hilfreich. Die Definition Zelt ohne Boden ist kein Zelt ist einfach falsch. Ein Festzelt beim Dorffest oder Vereinsfest hat in der Regel keinen Boden ist trotzdem ein Zelt.
Das Gerücht mit dem Zelt ohne Boden kam irgendwann einmal von Gerätehändlern auf und ist wie aller Blödsinn nicht mehr aus der Welt zu bekommen.
Ihr zweifelt an dieser Aussage? Dann belegt mit einem Gesetz oder einer Verordnung in Baden-Württemberg dass ich falsch liege. Und natürlich auch unsere Anwaltskanzlei.
NSG Baden-Württemberg § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten. Da steht in der freien Natur ist das Zelten verboten. Ja, das gilt. Aber nur in der freien Natur zum Zwecke des Zeltens. Angler zelten nicht zum Zwecke des zeltens sondern üben die Angelei aus. Und schützen sich und ihre Geräte mit einem Zelt vor Wetter wie Regen und Sturm. Ähnlich wie der Jäger, der sogar eine Jagdkanzel bauen darf mit Schlafplätzen. Solltet ihr mal angezeigt werden, nicht einfach zahlen. Wiedersprechen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Wenn es sich nicht um freie Natur handelt kann der Grundstückseigentümer das Zelten gestatten oder verbieten.
Es ist wie immer, nicht wirklich einfach.
Noch ein Satz zu den Kontrollberechtigten. Wieso glauben die, jemanden das Zelten verbieten zu können wenn sie nicht im Auftrag des Grundstückseigentümers handeln? Die haben dazu kein Recht ausser dem Jedermannrecht und müssten die Polizei hinzuziehen.

Das ist wie immer keine Rechtsauskunft da ich kein Rechtsanwalt bin.

Gruß Hans-Hermann Schchock

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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon wobbler1987 » 17.05.2022, 12:00

Alles korrekt. Nur das ich mit einem Standartzelt eher Schwierigkeiten habe als mit einem Schirm.
Rechtsgültig gibts hier nix, zumindest hab ich dazu damals nix gefunden...daher mein letzter Beitrag Grauzone! Auslegung Kontrolle, muss dann jeder selber entscheiden ob und wie er dagegen vorgeht.

Fakt ist du hast als Erlaubnisscheininhaber Uferbetretungsrecht und fakt ist, das du einen Wetterschutz aufstellen darfst.
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Re: Zanderschonzeit

Beitragvon HHSCHOCK » 17.05.2022, 14:03

@Wobbler. Genau so ist es


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