kolalait hat geschrieben:Ich habe prinzipiell was gegen Minigewässer die nur verkappte Forellenpuffs sind.
2Ha ist eigentlich ein See für 5-6 Jahreskarten.
Wegen den Karten ist es halt so wie es im Gesetz steht, BEIM ANGELN MITZUFÜHREN . (nicht irgendwo nicht erreichbar in einem Briefkasten) Wenn man es anders macht kann man bestraft werden. Ist wie beim Falschparken. Wenn man erwischt wird kostets halt.
Das mit dem Schonmaß ist nicht so einfach wie hier manche Glauben.
Der Gesetzgeber schreibt das Schonmaß vor. Damit muss nach dem Tierschutzgesetz dieses Maß angesetzt werden wenn es ums zurücksetzen geht. Wer dann einen Hecht mit 55 cm zurücksetzt verstößt gegen das Tierschutzrecht. Selbst wenn der Verpächter die Schonmaße hochsetzt. Das darf der auch nicht selbst sondern eigentlich nur in Abstimmung mit der Fischereibehörde in begründeten Fällen.
Das Problem für den Angler ist dann, er wird gezwungen gegen das Gesetz zu verstoßen wenn er in diesem See angelt. Bestraft wird im Zweifel zuerst mal der Angler.
Wir sollten halt die Gesetze auch respektieren und uns nicht immer eine eigene Welt schönträumen.
Übrigens, der Finsterroter See liegt nicht in Bremen.
Gruß Kolalait.
Dann frage ich mich nun aber, warum selbst in den verschiedenen Hegebereichen des Neckars die Schonzeiten und insbesondere die Schonmaße unterschiedlich sind.
Ich habe bisher Jahreskarten von 3 Bereichen:
xer, 9er, Nürtingen
und überalle sind andere Schonzeiten und Schonmaße angegeben.
In einigen Abschnitten darf man keine Krebse entnehmen in anderen Abschnitten schon.
Waller hat teilweise keine Schonzeit und kein Mindestmaß, woanders aber schon.
Wenn das was du da schreibst, tatsächlich so stimmt, dann haben wir doch schon an den einzelnen Abschnitten am Neckar ein Problem oder nicht ?