Angelmöglichkeiten und Fangerfolg gleichzeitig?

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WhiteEagle
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Angelmöglichkeiten und Fangerfolg gleichzeitig?

Beitragvon WhiteEagle » 12.05.2012, 21:01

Hallo Ihr lieben,

würde mal gerne von Euch ein Paar Tipps erfragen!

Ich bin auf der Suche nach einer guten Stelle am Neckar (Abschnitt IX) zum Angeln mit meiner Tochter, bisher waren wir bei Poppenweiler Kläranlage unterhalb Zipfelbach links, allerdings habe ich heute meinen Mahnbescheid bekommen (83,50 Euro Waserschutzgebiet KFZ etc. :( ) Denke Ihr wist was ich meine. Ich hab beim Ansitzen mit meiner Tochter meistens meine 2 Jungs auch dabei, d.h. muss insgesamt für 4 Personen Stühle, Essen, Trinken (für mind 10 std.) Komplette Angelsausrüstung 2 Schirme, RodPods etc. mitnehmen.
Bis dato habe ich keine ungefährdete Stelle gefunden, wo ich mit einem Auto (ohne Gefahr zu laufen noch so ein Strafzettel zu bekommen, Leute das wäre ne schöne Stationärrolle gewesen *wein* ) hinfahren kann, muss nicht parken können, wäre aber optimal aber mir würde es reichen wenn ich morgens und Abends gefahrlos zum be- und entladen an die Stelle direkt anfahren könnte. und Fahrzeug ain paar 100meter auch wegstellen kann.

Wenn da jemand mir einen Tipp hätte wäre das echt super lieb.


Grüßle



Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

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Hans
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Beitragvon Hans » 12.05.2012, 22:56

Hi Nico
Ist ja deftig, wo hast du da genau geparkt.
100Meter oberhalb an der letzten Möglichkeit über den Zipfelbach zu gehn oder am Wasser direkt?
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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WhiteEagle
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Beitragvon WhiteEagle » 12.05.2012, 23:13

Hallo Hans,

hab am Wasser direkt geparkt weil da meißtens 4-5 Angler Ihre Autos haben, allerdings ist oben das gleiche Spiel, kommt drauf an wer kontrolliert.
Die Wasserschutzpollizei ist sehr freundlich und gesprächig, aber das Ordnungsamt Poppenweiler, lieber net drüber reden. Letzte Woche wo ich ganz oben an der Hauptsraße wo immer Hänger für große Kabeltrommeln steht geparkt habe, kamen die wieder, alle die nach dem Schild "für Landwirtschaftliche Fahrzeuge frei" standen wurden notiert und angezeigt "vom Ordnungsamt" ich bekam eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass die Ausbuchtung kein Parkplatz darstellt und durfte umparken. Das schlimmste daran ist, ich habe bestimmt 3 große Mülltüten 240l aus dem kleinen Wald und am Ufer Richtung Kurve Aldingen zusammen gesammelt, da wo ich zum ersten mal dort war, hat es echt richtig böse ausgesehen und hab mal ein wenig Ordnung gemacht, war allerdings auch viel frischer Müll dabei, man könnte meinen, dass dort jemand kräftig entsorgt hat.

Am liebsten würde ich den ganzen Müll vors Ordnungsamt schmeißen!

Grüßle


Nico
Zuletzt geändert von WhiteEagle am 12.05.2012, 23:30, insgesamt 1-mal geändert.
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

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Beitragvon Hans » 12.05.2012, 23:23

Danke für die Info

Da müssen wir uns was einfallen lassen.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

Harry73660
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Beitragvon Harry73660 » 12.05.2012, 23:56

hab das schon beim Kurs reingeschriben Hans.

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Beitragvon Hans » 13.05.2012, 07:18

Danke Harry,aber wo darf man nun parken? So dass es für alle reicht.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon WhiteEagle » 13.05.2012, 08:33

Laut Wasserschutzpolizei ist das Parken oben auf dem Parkplatz rechts über die Brücke am Zipfelbach kein Problem, zum Be- und Entladen habe die auch gesagt, dürfen wir bis ans Wasser fahren, allerdings haben das die Jungs der Wasserschutzpolizei gesagt, und die haben mir auch gesteckt, dass die Polizei und das Ordnungsamt von Poppenweiler das ganz anders sehen, was ich dann auch in meinem Zwiebelleder feststellen durfte. Für mich ist diese Stelle trotz der wirklich tollen Möglichkeiten für meine Kids mehr oder weniger tabu, würde ausschließlich die Wasserschutzpolizei kontrollieren wäre das kein Thema, aber Poppenweiler hat m.E. eindeutig ein Problem mit Anglern, wobei wir alle wissen, dass die Polizei und das Ordnungsamt Ihre eigene Beamtensprache hat, gleiches Spiel wie bei Verkehrskontrollen.

Habe gestern einen wirklich tollen Tipp von Harry bekommen, da gibts zwar keine Wiesen aber für meine Kids trotzdem tolle Möglichkeiten sich auch ml selbst zu beschäftigen.

Liebe Grüße


Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

kolalait
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Beitragvon kolalait » 13.05.2012, 19:19

Beim Ruderclub in Cannstatt, oberhalb der Aubrücke kannst bis ans Wasser fahren, parken und hast ne Wiese für die Kids. Rechtes Neckarufer.
Zum Angeln musst genau an die Kante der Fahrrinne werfen. Ca. 5-8 m vom Ufer entfernt. An der Stelle zieht die Stömung am linken Ufer etwas an wegen der Kurve unter der Aubrücke, aber der Platz beim Ruderclub ist gut.
Du merkst auch an der Strömung wenn ein Schiff aufwärts fährt, lange ehe das Schiff zu sehen ist.

Gruß Kolalait.
Der Rechtscheibung steht das Wasser manchmal bis zum Hals

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Beitragvon markus81 » 14.05.2012, 20:12

zählt man aber mit einer gültigen Fischereierlaubnis (Tageskarte,Jahreskarte) in dem Fall nicht als Anlieger?Wobei in Poppenweiler es sich ja um ein Wasserschutzgebiet handelt,und deswegen das Ordnungsamt Strafzettel an parkende Autos verteilt?!
Wav und Neuner

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Beitragvon WhiteEagle » 15.05.2012, 06:00

Laut Harry ist man überall Anlieger egal ob Wasserschutzgebiet oder nicht.

Harry hat folgendes dazu geschrieben:

Bestätigung der Aussage von der Wapo Heilbronn.

Auffassung der Fachministerien

Mit Erlaß vom 15.2. 1968 - VerK. 4101/228 - an die Regierungapräsidenten hat das Innenministerium Baden-Württemberg erklärt, daß Sportfischer Straßen und Wege, die mit dem Bild Nr. 250 zur StVO und den Zusatztafeln "Frei für Landwirtschaft" gekennzeichnet sind, befahren dürfen, wenn der Weg unmittelbar zum Fischwasser des Berechtigten führt und die Fahrt der Bewirtschaftung des Fischwassers dient. Zur Begründung ist ausgeführt worden, es sei davon auszugehen, daß auch Sportfischer als Inhaber von Fischwassern diese bewirtschaften. Mit Schreiben vom 19.3.1981 - III 6-4075-2/93 - an den Gemeindetag in Baden-Württemberg hat das Baden-Württembergische Innenministerium diese Auffassung erneut bestätigt.

Das heißt wir dürfen ans Wasser fahren zum Ausladen! Parken muss man allerdings dann auf dem nächsten Parkplatz wenn dies gefordert wird.


Dieses habe ich auch so mehrmals im Web gefunden und werde darauf hin auch einspruch erheben, ob das was bringt, ist eine andere Sache.

Prinzipiell danke ich Euch allen für Eure Tipps, eine gute Alternative habe ich schon gefunden jetzt.

Liebe Grüße


Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:


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