ich bin schon ganz kribbelig, denn ich habe beschlossen am Wochenende meine Angelsaison 2010 zu starten.

Moderator: Moderatoren
Ralf hat geschrieben:Hallo Jochen,
wann genau möchtest Du gehen ? Würde mich gern anschließen wenn es die Zeit erlaubt ?
gruß Ralf
Wolfgang Malz hat geschrieben:Übrigens es ist verboten ! ein Köder grösser als 5cm (gesamtgrösse) zum spinnfischen benutzen [bis 15 Mai].
Neue Regelung
Für das Spinnfischen während der Hecht- und Zanderschonzeit gilt eine neue Regelung: Spinnköder sind nur bis zu einer Gesamtlänge von 5 cm zugelassen (einschließlich Haken). Diese Regelung gilt in allen Gewässern des WAV und ist auf der Rückseite der neuen Angelkarte 2010 vermerkt.
Wolfgang Malz hat geschrieben:Bin seit paar Wochen runter zum Fluss (abschnitt9/2), und habe bis heite noch kein Biss gesehen.Habe verschiedenste Köder ausprobiert Mais,Maden,Würmer,Teig.
Wo sind die ganze Fische im Winter an der Schleusen??? da wo man nich angeln darf ??? kann das sein - i glaub schon.
Übrigens es ist verboten ! ein Köder grösser als 5cm (gesamtgrösse) zum spinnfischen benutzen [bis 15 Mai].
Petri
Fischerei und Angelsport am Neckar
Die Ausübung der Fischereirechte im Neckar des Amtsbereichs Stuttgart ist in vollem Umfang an die Hegegemeinschaften VI-X durch Fischereipachtverträge übertragen worden. Der Vorsitzende/Ansprechpartner einer Hegegemeinschaft erteilt Auskünfte zu Verkaufstellen von Jahres- und Tageskarten, Schongebiete, usw.
Fischereierlaubnisscheine können bei den Hegegemeinschaften oder deren Verkaufsstellen, nicht beim Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart, erworben werden.
Der Fischereierlaubnisschein berechtigt, die Sportfischerei am Neckar im Bereich einer Hegegemeinschaft (ohne Schon- und Sperrgebiete, Stecken 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb der Fischtreppen sowie von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb der Schleusen-, Wehr-, und Kraftwerksbereiche) unter Beachtung der aufgedruckten Bestimmungen für die Ausübung der Sportfischerei, auszuüben.
Die Ansprechpartner, welche Auskunft über die Verkaufsstellern der Angelkarten geben können finden Sie unter der Liste der Hegegemeinschaften.
Die Fischereirechte am Neckar sind in folgende Abschnmitte aufgeteilt:
Abschnitt VI
(Schleuse Horkheim bis Wehr Besigheim, ohne Altneckar Horkheim, Neckar-km 113,53-136,15/136,90A)
Abschnitt VII
(Wehr Besigheim bis Wehr Beihingen, ohne Schifffahrtskanal Pleidelsheim, Neckar-km 136,36/136,93A-150,0/154,32A)
Abschnitt VIII
(Schleuse Pleidelsheim bis Schleuse Poppenweiler, Neckar-km 150,2/154,35A-164,900)
Abschnitt IX
(Schleuse Poppenweiler bis Schleuse Untertürkheim, Neckar-km 165,0/165,13-186,3/186,3/186,36; 185,8A/186,29A)
Abschnitt X
(Schleuse Obertürkheim bis km 200,027 Auslauf des Kraftwerkskanals der EnBW (ehem. NWS) Deizisau, km 189,46/189,6-200,027)