Hans hat geschrieben:m0wL hat geschrieben:Hecht hat mittlerweile 60 cm!
Und an nem Zander von unter 50 cm wird meiner Meinung nach eh keiner satt! Finde das ne Sauerei so einen zu töten!!!
Mal ganz nebenbei
Wenn du einen Zander über 45 cm wieder ins Wasser läßt machst du dich strafbar.Das wir einige Gesetze und Bestimmungen haben die man überarbeiten könnte wissen wir alle.
Manche Vereine haben zusätzlich die Schonmaße/Schonzeiten heraufgesetzt, da verstößt man dann gegen interne Bestimmungen.
Das ist so nicht richtig. Meines Wissens gibt es in diesem Themenfeld auch erst 1 Urteil und dort wurde ein Angler verurteilt weil er seinen Karpfen dadurch unnötig "quälte" das er ihn sehr lange für eine Fotosession an der Luft lies.
Der in vielen Foren ständig gebrauchte Begriff des "vernünftigen Grundes" trifft für C&R nicht zu, da dieser nur für das Töten von Wirbeltieren vorliegen muss.
Sonst müsste auch jedes Rotauge abgeschlagen werden, da ja jedes maßig ist
Ich finde man sollte das hier jetzt auch wieder gut seine lassen. Der Fisch hatte das Maß und somit ist das abschlagen legal und beim ersten maßigen Zander für mich auch völlig legitim.