Hmm ok
Aber Laut dem merkblatt darf ich ja einen benützen wenn ich mich an diese vorgaben halte die dort aufgezählt werden.
Wenn es nicht Ausdrücklich im Erlaubnissschein verboten ist.
Oder verstehe ich was falsch ?
Lebende Fische
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Halgar hat geschrieben:Hmm ok
Aber Laut dem merkblatt darf ich ja einen benützen wenn ich mich an diese vorgaben halte die dort aufgezählt werden.
Wenn es nicht Ausdrücklich im Erlaubnissschein verboten ist.
Oder verstehe ich was falsch ?
Das ist korrekt, solange niergends ein Angeln mit Köfi verboten ist ist es erlaubt

Aber hier im Forum werden selbst die großen Welse mit Wurm ca. 50cm über Grund gefangen. Berichte und Montageanleitungen findest du bei" Welse" im Forum genug.
Denn ein toter Köfi wirkt und fängt einfach nicht so gut wie die lebenden am Ebro. Und ein wurmbündel von 5 und mehr Tauwürmern und vielleicht noch ein zwei Dendros die locken einfach durch ihre Bewegung. Aber versuchs was du nicht lassen kannst

Viel petri
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Lebende Köfis sind seit 2 Jahren auch am Ebro verboten. selbst lebende Köderfische im Eimer kosten pro Stück 20.- Euros.Auch möchte ich sagen daß die deutschen Angelgesetze sich immer mehr ins Spanische fischen einbringen. Laut SP Gesetz darf man am Ebrostausee nur noch
mit ""Plastica """ fischen. Aber wir können das ja nicht wissen wenn wir vom Flugplatz kommen,und nur 14 Tage bleiben.
Nun könnte man dieses Thema wieder groß aufziehen,was ich aber nicht im Sinn habe.Es soll jeder so fischen wie er es für richtig hällt.
Gruß
mit ""Plastica """ fischen. Aber wir können das ja nicht wissen wenn wir vom Flugplatz kommen,und nur 14 Tage bleiben.
Nun könnte man dieses Thema wieder groß aufziehen,was ich aber nicht im Sinn habe.Es soll jeder so fischen wie er es für richtig hällt.
Gruß
Des Anglers Fluch Regen und Besuch
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Neckarschreck hat geschrieben:Lebende Köfis sind seit 2 Jahren auch am Ebro verboten. selbst lebende Köderfische im Eimer kosten pro Stück 20.- Euros.Auch möchte ich sagen daß die deutschen Angelgesetze sich immer mehr ins Spanische fischen einbringen. Laut SP Gesetz darf man am Ebrostausee nur noch
mit ""Plastica """ fischen. Aber wir können das ja nicht wissen wenn wir vom Flugplatz kommen,und nur 14 Tage bleiben.
Nun könnte man dieses Thema wieder groß aufziehen,was ich aber nicht im Sinn habe.Es soll jeder so fischen wie er es für richtig hällt.
Gruß
Das wusste ich auch noch nicht

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Das kannst Du auch nur wissen wenn Du mit den Spanier angelst oder längere Zeit unten bist. Man bekommt da keinerlei schriftliche Sachen in die Hand ausser dem Jahresschein,der für Rentner umsonst ist was viele auch nicht wissen.Den Jahresschein gibt es auf den Rathäuser meist für 4.- Euro was auch viele nicht wissen und meist bis zu 30.- Euro bezahlen
Nochmals schönen Abend vom Karl
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man darf auf der autobahn meistens auch nur 120 fahren,
aber ihr fahrt alle schneller, ich sehe euch täglich, wie schon geschrieben, wo kein kläger - dort kein richter -
und noch viel wichtiger
wie man in den wald hineinruft - so ruft es zurück.
macht euch doch nicht immer so viele sorgen - geht lieber fischen.
dicke fische wünscht euch uwe.
aber ihr fahrt alle schneller, ich sehe euch täglich, wie schon geschrieben, wo kein kläger - dort kein richter -
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dicke fische wünscht euch uwe.
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Halgar hat geschrieben:Hmm ok
Aber Laut dem merkblatt darf ich ja einen benützen wenn ich mich an diese vorgaben halte die dort aufgezählt werden.
Wenn es nicht Ausdrücklich im Erlaubnissschein verboten ist.
Oder verstehe ich was falsch ?
Jein. Der Merkzettel ist eine Empfehlung des LFV woran man sich halten sollte. Daraus sollte aber dann auch folgen:
Empfehlungen Punkt 7 sagt was über Schiffsverkehr, Wellenschlag und starke Strömung aus. => Kein Setzkescher am Neckar!
Was das für mitzunehmende zukünftige Aquarienfische bedeutet: keine Ahnung... ich hab auf Anhieb im FischG und der LFischVO nichts gefunden. Daher wird wohl das TierSchG Anwendung finden.
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Edith hat noch was gefunden: Gefangene Fische lebend mitnehmen legal?
Sorry, hab heute keine Zeit mir das heute noch durchzulesen...
Hege IX
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fishhook hat geschrieben:Somit darf man als Angler, von dem Gewässer an dem man geangelt hat, überhaupt keine lebenden Fische mitnehmen.
Du hast dir den ganzen Thread definitiv nicht komplett durchgelesen. Lies mal Seite 14 &15 und dann wieder ab Seite 21. Alles andere ist nur eigene Meinung und Hörensagen ohne Begründungen/Gesetzesgrundlage.
Halgar hat geschrieben:Es gibt ja aber nicht nur den Neckar in BaWü
Richtig! Der Setzkescher ist ja auch nicht verboten. In Wahrheit gibt es das Wort Setzkescher weder im FischG noch in der LFischVO. Das Merkblatt bezieht sich nur auf ein Urteil eines Amtsgerichts und auf das Tierschutzgesetz.
Mit einem Setzkescher, welcher gross genug ist und in einem See wird es Leuten sehr schwer fallen, dir ans Bein zu fahren, wenn du mit der Fleischqualität argumentierst.
Leider ist man erst relativ sicher ab Urteilen von OLG aufwärts...
Hege IX
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Hallo Jürgen,
stimmt, Du hast da vollkommen recht.
Der "Jurist" dort hat es auf Seite 21 sehr gut erklärt.
Ich für mich würde dann behaupten, da Fische zunächst einmal herrenlos sind und ich mir diese dann aneigne, somit gehen sie in meinen Besitz über. Und daher darf ich auch entscheiden, ob ich sie töte oder lebend mitnehme, um sie in einen Gartenteich (oder anderes privates geschlossenes Gewässer) zu setzen. Solange ich das Tierschutzgesetz und die Transportbestimmungen beachte.
stimmt, Du hast da vollkommen recht.
Der "Jurist" dort hat es auf Seite 21 sehr gut erklärt.
Ich für mich würde dann behaupten, da Fische zunächst einmal herrenlos sind und ich mir diese dann aneigne, somit gehen sie in meinen Besitz über. Und daher darf ich auch entscheiden, ob ich sie töte oder lebend mitnehme, um sie in einen Gartenteich (oder anderes privates geschlossenes Gewässer) zu setzen. Solange ich das Tierschutzgesetz und die Transportbestimmungen beachte.
- Gselzbaer67
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fishhook hat geschrieben:Hallo Jürgen,
stimmt, Du hast da vollkommen recht.
Der "Jurist" dort hat es auf Seite 21 sehr gut erklärt.
Ich für mich würde dann behaupten, da Fische zunächst einmal herrenlos sind und ich mir diese dann aneigne, somit gehen sie in meinen Besitz über. Und daher darf ich auch entscheiden, ob ich sie töte oder lebend mitnehme, um sie in einen Gartenteich (oder anderes privates geschlossenes Gewässer) zu setzen. Solange ich das Tierschutzgesetz und die Transportbestimmungen beachte.
Viel Spass wenn das vor einem Richter erklären musst........
Es gibt eben klare Regeln in Deutschland und die kann man nicht auslegen wie man will. Lest euch in die verschiedenen Urteile gegen uns Angler ein und dann seht ihr wo man mit solchen Auslegungen hinkommt....
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