Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Es ist nicht einfach auf Zander am Neckar zu gehen. Man braucht Erfahrung.

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Hans
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Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Hans » 15.05.2015, 10:22

Hallo Freunde
Morgen 16.5.ist die gesetzliche Schonzeit für Hecht und Zander in Baden Württemberg zu Ende und Ihr könnt morgen wieder Zander und Hecht fangen.

Zu beachten sind erweiterte Schonzeiten, die von neckarabschnitt zu Neckarabschnitt unterschiedlich sein können. Also lieber noch einmal in der Karte nachsehen.
Gruß Hans
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Zocker35
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Beitragvon Zocker35 » 15.05.2015, 11:18

Danke für die Info Hans , hätte ich fast vergessen .
Dann kanns ja wieder los gehen.

https://www.facebook.com/video.php?v=10 ... =2&theater

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Esslingen
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Beitragvon Esslingen » 15.05.2015, 11:49

Am 10er ist die Schonzeit für Hechte und Zander bis zum 31.05.
Grüße Joachim

Ich angle am 10er
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Beitragvon Fliegenfischer-Hannes » 15.05.2015, 12:52

@ Zocker35: :lol2: so ungefähr...
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Beitragvon 23tedric » 15.05.2015, 15:53

:lol2: Zocker35

Am 9er bis 15.05.
Am 8er bis 31.05.
Oberer Neckar

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Hans
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Beitragvon Hans » 15.05.2015, 18:00

Herbert ich glaube ich kenne die Stelle aus dem Video. Ist doch Poppenweiler oberhalb oder?
Gruß Hans
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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Aalezander29 » 03.03.2019, 09:24

Hallo,
ist es noch immer so das wenn der Hecht Schonzeit hat, das man nicht mit kunstköder Fischen darf? Ich hab seid diesem Jahr eine jahreskarte für den Abschnitt 9 und würde die Tage gern mal mit dem Gummi losziehen. Ichbin mir aber nicht sicher ob es erlaubt ist, während der Hecht Schonzeit, der Beitrag ist ja schon älter und in meiner Karte steht nichts großartig drinn. Dank schonmal vorab für eine hoffentlich aufklärende Antwort.
Gruß Alex

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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Hans » 03.03.2019, 10:26

Alex in jedem Angelgewässer können die Bestimmungen auf der Angelkarte unterschiedlich sein.
Am 9er steht kein Kunstköderverbot in der Karte. Also kannst du auch in der Hechtschonzeit mit Gummi fischen.
Gruß Hans
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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Aalezander29 » 03.03.2019, 13:38

Danke, da aber auf der Karte außer der nicht zu befischenden Gebiete nichts steht wollte ich zur Sicherheit nochmal fragen, wie man ja weiß "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", nun kann ich mir ja sicher sein und kein schlechtes Gewissen haben.
danke nochmal :Daumenhoch:
Gruß Alex

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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Hans » 03.03.2019, 16:38

Es gelten immer die gestzlichen Bestimmungen + das was auf der Karte steht. Wenn da gar nichts steht gelten eben nur die Gesetzlichen.
Gruß Hans
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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon HHSCHOCK » 05.03.2019, 11:18

Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen.

Fish-Assassin
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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Fish-Assassin » 05.03.2019, 19:09

Nein, nur das Strafmaß senken, HHSCHOCK
Ich fische 2023 am 6er

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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon HHSCHOCK » 05.03.2019, 19:30

Das soll jetzt kein Rechtsforum werden :D . Aber unsere Kanzlei hat mir erklärt, es muss zumutbar sein von dem Gesetz Kenntniss zu erlangen oder man handelt auf Anweisung von jemand der als Rechtskundig angesehen wird. Beides kann tatsächlich vor Strafe schützen.
Ihr erinnert euch an das Gebiet am Zipfelbach? Landschaftsschutzgebiet ohne Schilder. Woher soll jemand das wissen? Was der Polizist gesagt hat, vorher im Internet nachschauen ist im wahrsten Sinne des "Bullshit". Alle Bussgeldbescheide wegen fahren in diesem Gebiet waren unzulässig.Auch das hat unsere Kanzlei so bestätigt.
PS. Unsere Kanzlei ist gut. Wir haben bisher alle Rechtstreite gewonnen.

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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon Hans » 05.03.2019, 20:36

Also wenn das die Sache damals war als der WAV Kontrolleur auch 80€ bezahlen sollte und das dann zu Gericht ging,
Da hatten ca 10 Leute von uns damal 80€ bezahlt.Parken im Landschaftsschutzgebiet Poppenweiler.(Zipfelbach bis Anlegestelle)
Ob der WAV Kontrolleur nun Zahlen mußte weiß ich nicht da ich unterschiedliches davon gehört hatte.
Gruß Hans
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Re: Zander und Hechtschonzeit Baden-Württemberg

Beitragvon HHSCHOCK » 05.03.2019, 22:04

Wir wollten damals dass das Amtsgericht sich für nicht zuständig erklärt und die Angelegenheit an das Verwaltungsgericht weiter gibt.
Leider hatte die Richterin nach 1 Stunde genug von mir und hat das Verfahren gegen den Kontrolleur wegen Verbotsirrtum eingestellt.

Mit unserer heutgen Kanzlei hätten wir sogar die Polizei verklagt und mit Sicherheit Recht bekommen.

Also klar, Unkenntnis hat vor Strafe geschützt.


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