Jetzt muss ich das Thema noch mal aufgreifen.
Ich habe mich heute mit meinem Angelkollegen übers Angeln am Neckar bei Lauffen unterhalten und da erzählte er mir, daß er vor etwa 3 Monaten einen Strafzettel bekam, weil er "illegalerweise" an den Neckar gefahren ist. Da Stand auf dem Schild " Anlieger frei. Gilt nicht für Fischereiberechtigte" oder so ähnlich.
Ich dachte bis jetzt das Thema wäre vom Tisch und das Schild sei ungültig, da es nicht im Katalog der Verkehrszeichen erfasst ist.
Oder hat Lauffen doch eine Sondergenehmigung?
Gruß
ToTi
Anlieger Frei
Moderator: Moderatoren
Re: Anlieger Frei
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

Re: Anlieger Frei
Wenn er bezahlt, dein Freund, selber Schuld.
Mal Eier zeigen und sich auf die Hinterbeine stellen und nicht immer darauf warten das es andere machen.Ich würde mit dem Scheiss bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Mal Eier zeigen und sich auf die Hinterbeine stellen und nicht immer darauf warten das es andere machen.Ich würde mit dem Scheiss bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Re: Anlieger Frei
Was heißt hier selber Schuld?
Wenn ein offiziell aussehendes Schild da steht, geht man im ersten Augenblick davon aus, daß es regelkonform ist.
Nicht jeder hat das StGb, Stvo, StvZo usw im Kopf und weiß auch was alles genau darin steht. Sonst wären wir alle Superjuristen.
Ich hab ihm dann erzählt, daß du die Stadt Lauffen wegen diesem Schild angeschrieben hast und eine Abmahnung angekündigt hast.
Deshalb war ich so überrascht, daß die Schilder noch da stehen.
Hat sich daraus irgeendwas ergeben, kam da eine Antwort?
Gruß ToTi
Wenn ein offiziell aussehendes Schild da steht, geht man im ersten Augenblick davon aus, daß es regelkonform ist.
Nicht jeder hat das StGb, Stvo, StvZo usw im Kopf und weiß auch was alles genau darin steht. Sonst wären wir alle Superjuristen.
Ich hab ihm dann erzählt, daß du die Stadt Lauffen wegen diesem Schild angeschrieben hast und eine Abmahnung angekündigt hast.
HHSCHOCK hat geschrieben:@TJ,
Hallo, kannst du in den nächsten Tagen mal nachschauen ob das Schild in Laufen immer noch da ist? Ich habe denen geschriebenund eine Frist bis 30.11. gesetzt und eine Abmahnung angekündigt.
Gruß HHSchock
Deshalb war ich so überrascht, daß die Schilder noch da stehen.
HHSCHOCK hat geschrieben:Ich bin mit dem Ordnungsamt der Stadt Lauffen im Gespräch um die Rechtmäßigkeit dieses Schildes zu prüfen.
HHSCHOCK hat geschrieben:Hier müsste es drin sein. Alles andere gilt nicht. Die in Lauffen meinten es gebe eine Sonderregelung, nach der ich dann auch gefragt habe.
http://www.vzkat.de/
Hat sich daraus irgeendwas ergeben, kam da eine Antwort?
Gruß ToTi
"Leg dich niemals mit einem Anglern an. Wir kennen Orte, an denen dich niemand findet" 

Re: Anlieger Frei
Habe mich nicht weiter damit beschäftigt.
Wenn ich einen Srafzettel bekomme prüfe ich schon ob der zu Recht ausgestellt ist. Da würde ich zumindest fragen. Ansonsten kassieren die zu Unrecht ab.
Wenn ich einen Srafzettel bekomme prüfe ich schon ob der zu Recht ausgestellt ist. Da würde ich zumindest fragen. Ansonsten kassieren die zu Unrecht ab.
Re: Anlieger Frei
HHSCHOCK hat geschrieben:Habe mich nicht weiter damit beschäftigt.
Dann war die Ankündigung einer Abmahnung also nur heiße Luft?
Re: Anlieger Frei
...3...2...1... 

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Abschnitt V
Abschnitt V
Re: Anlieger Frei
Ich habe mich im Gegensatz zu den Lautsprechern hier mit beiden Kommunen in Verbindung gesetzt und sie auf das Fehlverhalten hingewiesen, obwohl es Hegebereich 7 ist.
Gundelsheim hat geantwortet dass sie es mit der Verkehrszentrale? in Heilbronn klären. Lauffen wollte die Schilder entfernen.
Ich möcht euch darauf hinweisen dass hier gerade der Einzige der was tut verunglimpft wird. Da macht es richtig Freude sich weiterhin für Nichtmitglieder einzusetzen.
Deshalb, fragt die Kollegen im Hegebereich 7 oder den Landesfischereiverband ob sie das aufklären wollen, macht das selbst oder zahlt weiterhin Strafzettel.
Ich möchte daran erinnern, im Hegebereich 9 haben einge Angler, auch Hans, 80 € bezahlt wegen fahren/parken im nicht gekennzeichneten Landschaftsschutzgebiet.
Unser Kontrolleur hat von uns Beistand erhalten und er musste nichts bezahlen. So funktioniert es in einem Verein der was tut.
Gundelsheim hat geantwortet dass sie es mit der Verkehrszentrale? in Heilbronn klären. Lauffen wollte die Schilder entfernen.
Ich möcht euch darauf hinweisen dass hier gerade der Einzige der was tut verunglimpft wird. Da macht es richtig Freude sich weiterhin für Nichtmitglieder einzusetzen.
Deshalb, fragt die Kollegen im Hegebereich 7 oder den Landesfischereiverband ob sie das aufklären wollen, macht das selbst oder zahlt weiterhin Strafzettel.
Ich möchte daran erinnern, im Hegebereich 9 haben einge Angler, auch Hans, 80 € bezahlt wegen fahren/parken im nicht gekennzeichneten Landschaftsschutzgebiet.
Unser Kontrolleur hat von uns Beistand erhalten und er musste nichts bezahlen. So funktioniert es in einem Verein der was tut.
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Re: Anlieger Frei
Lieber Herr Schock,
ich denke die meisten Angler, auch hier im Forum, sind Ihnen durchaus dankbar, für Ihren Einsatz für uns Angler.
Meinem Gefühl nach ist es einfach der Tonfall einiger Ihrer Posts, der denn eine oder anderen bissigeren Kommentar provoziert...
ich denke die meisten Angler, auch hier im Forum, sind Ihnen durchaus dankbar, für Ihren Einsatz für uns Angler.
Meinem Gefühl nach ist es einfach der Tonfall einiger Ihrer Posts, der denn eine oder anderen bissigeren Kommentar provoziert...
Re: Anlieger Frei
Lieber Herr Schneider,
lesen sie auch die Posts die mich betreffen und was ich mir so anhören muss, wenn ich mich für Angler einsetze die gegen Angelvereine sind?
grundsätzlich helfe ich gerne, habe aber keine Lust mich dafür anmachen zu lassen. Immerhin bin ich einer der Wenigen die überhaupt was für die Angler tun.
So zum Beispiel morgen Abend in der Landesschau (29.10.2019) Tag des toten Aals.
https://www.facebook.com/Wurttembergisc ... n__=EEHH-R
lesen sie auch die Posts die mich betreffen und was ich mir so anhören muss, wenn ich mich für Angler einsetze die gegen Angelvereine sind?
grundsätzlich helfe ich gerne, habe aber keine Lust mich dafür anmachen zu lassen. Immerhin bin ich einer der Wenigen die überhaupt was für die Angler tun.
So zum Beispiel morgen Abend in der Landesschau (29.10.2019) Tag des toten Aals.
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Re: Anlieger Frei
Wir sollten sehr froh sein, dass der erste Vorsitzende vom WAV hier im Forum schreibt und nicht immer auf ihn losgehen. Klar, es gibt immer verschiedene Meinungen , aber deshalb braucht man keinen anzumachen. Also Leute, haltet Euch zurück. Ich bin froh solch einen Fachmann im Forum zu haben.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.
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Re: Anlieger Frei
@Wurmzüchter: das sehe ich genauso
@HHSChock: Ich kann absolut verstehen, dass diese ständigen Onlinepöbeleien einen nicht kalt lassen. Ich wollte nur loswerden. Aber gerade hier im Forum stehen ja die allermeisten hinter Ihnen und meine Post war genau auf den aktuellen Textverlauf bezogen:
Ich kenne schweyer nicht, aber auf mich wirkt es so, als wäre der "heißen Luft" Post eine direkt Retoure auf den "mal Eier zeigen und auf die Hinterbeine stellen" Post gewesen. Ist aber auch müsig, darüber zu diskutieren.Ich freue mich auf jeden Fall über die allermeisten Ihrer Beiträge und habe dadurch das ein oder andere dazugelernt.
@HHSChock: Ich kann absolut verstehen, dass diese ständigen Onlinepöbeleien einen nicht kalt lassen. Ich wollte nur loswerden. Aber gerade hier im Forum stehen ja die allermeisten hinter Ihnen und meine Post war genau auf den aktuellen Textverlauf bezogen:
Ich kenne schweyer nicht, aber auf mich wirkt es so, als wäre der "heißen Luft" Post eine direkt Retoure auf den "mal Eier zeigen und auf die Hinterbeine stellen" Post gewesen. Ist aber auch müsig, darüber zu diskutieren.Ich freue mich auf jeden Fall über die allermeisten Ihrer Beiträge und habe dadurch das ein oder andere dazugelernt.
Re: Anlieger Frei
Moment mal.....ich verunglimpfe hier NIEMAND, ich zähle nur Fakten auf, die da wären:
1. Da wird einer Behörde vollmundig eine Frist gesetzt mit Ankündigung einer Abmahnung.
2. "Die Sache wurde nicht weiter verfolgt."......lapidare Auskunft auf Nachfrage.
Wie würdet Ihr das nennen?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei betroffener Behörde der Begriff "Papiertiger" die Runde gemacht hat, wissen tu ich es natürlich nicht. Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass solches Vorgehen dafür sorgen kann, dass sich die entsprechenden Mitarbeiter auf Grund Ihrer Erfahrungen in Zukunft bei weiteren "Androhungen" ganz entspannt zurücklehnen....was auch nicht verwunderlich wäre.
So manche Antwort Herrn Schocks hier im Forum ist auch nicht förderlich für das Gefühlsleben Zartbesaiteter.
Meine Mädels hätten mir während ihrer Pubertät in entsprechender Situation geantwortet: "heul doch"....ich mach es nicht
Schönen Tag noch
1. Da wird einer Behörde vollmundig eine Frist gesetzt mit Ankündigung einer Abmahnung.
2. "Die Sache wurde nicht weiter verfolgt."......lapidare Auskunft auf Nachfrage.
Wie würdet Ihr das nennen?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei betroffener Behörde der Begriff "Papiertiger" die Runde gemacht hat, wissen tu ich es natürlich nicht. Weiterhin könnte ich mir vorstellen, dass solches Vorgehen dafür sorgen kann, dass sich die entsprechenden Mitarbeiter auf Grund Ihrer Erfahrungen in Zukunft bei weiteren "Androhungen" ganz entspannt zurücklehnen....was auch nicht verwunderlich wäre.
So manche Antwort Herrn Schocks hier im Forum ist auch nicht förderlich für das Gefühlsleben Zartbesaiteter.
Meine Mädels hätten mir während ihrer Pubertät in entsprechender Situation geantwortet: "heul doch"....ich mach es nicht

Schönen Tag noch
Re: Anlieger Frei
Ganz so einfach wie es HHSCHOCK meint ist es nicht.
Wer gegen einen Strafzettel, Bußgeldbescheid, Einspruch einlegt, landet vor dem Amtsgericht. Gegen dessen Urteil kann Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden. Erfolgsaussichten? Keine. Dagegen kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Erfolgsaussichten? Keine.
Die Kosten sind ein Vielfaches des Bußgeldes. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat.
Zum Bundesverwaltungsgericht kommt man so jedenfalls nicht.
Gruß
Wer gegen einen Strafzettel, Bußgeldbescheid, Einspruch einlegt, landet vor dem Amtsgericht. Gegen dessen Urteil kann Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden. Erfolgsaussichten? Keine. Dagegen kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Erfolgsaussichten? Keine.
Die Kosten sind ein Vielfaches des Bußgeldes. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat.
Zum Bundesverwaltungsgericht kommt man so jedenfalls nicht.
Gruß
Re: Anlieger Frei
So einfach wie Ralph schreibt ist es auch nicht. Man muss dem Amtsgericht klarmachen dass es ein nicht rechtmäßiger Verwaltungsakt ist. Klageabweisung beim Amtsgericht beantragen und das Verwaltungsgericht als richtige Instanz beantragen.
Oder man schreibt wie ich den Bürgerreferent beim Verkehrsministerium an, reger Mailwechsel und erhält am Ende die Verfügung auf die sich die gemeinde Lauffen beruft, eigene Schilder zu entwerfen. Was die gemacht haben ist mit dieser Verfügung nicht abgedeckt. Also das ganze einem Rechtsanwalt vorgelegt der zur selben Beurteilung kommt. Dann wird ein Rechtsgutachten beim Rechtsanwalt angefragt (läuft momentan) das dann der Gemeinde vorgelegt wird mit der Aufforderung das unrechtmäßige Handeln zu beenden.
Wenn man da nicht jeden Tag dran ist dauert das halt. Ach ja, das kostet auch Geld und ist bis zu diesem Zeitpunkt von keinem Rechtsschutz abgedeckt. Und dann kommt so ein Vollpfosten und redet von Papiertiger ohne die kleinste Ahnung zu haben was hinter der Sache steckt. Da macht es richtig Spaß und Freude. Einen Teil der Mails habe ich an Hans gesendet.
Und noch ein Hinweis zum Fernsehen vom Papiertiger: https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.ardmediathek.de%2Fswr%2Fplayer%2FY3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNjcxMzU%2Fsendung-19-30-uhr-vom-29-10-2019%3Ffbclid%3DIwAR2TaY1_belRxadtfPzB5yiFwPZdnh9EK3tYDY-YtU_04QSRLQealwGZOeA&h=AT20g0DXCtZVrmXiYuLVU58kB-uOYn-XdEGHapYzyA3l8kqsq6v7qWVmklKPIwil5al-Uqu3fBiApI5HqUXLEFj-oBERCHIDV3W4SYD518REQpEl1tDMHqe8qOxAgAAFw3DU9jKhQt1aRNq0WWUNbJ4qBL9QWp5ju3MZHBxn2gp2h2FJauIkOX6g0qgq5ZFeYZNpY663A3fTFhtM-ervVmcZUU0n1Q0avLHXO5NuLOzVflfRqkOYyIsuz7Z7r6QPAcpsR2Vr_tBdysxshOQyiKAht5diTAhYnq7saGASwCj28aNa9pq9QtmjbkZtZeKKhbBMtMkVFcqyffJhgfCfPOyvTRI_a6aDLEvhcf3JXwKOac_g2muAVhMQhhFtsn8igw-JCymp7QWH-pHVOf6JamySkFW4ATnGNGQZVAFtdVbMms7rQqWoGL9SGzW_z0yHwbMjEK7tjSKHE2F0zFCeUeK0J8bTBZfO1ZvyuEoY3n4x_vDU7iwJXOrMeqq6UjqsVCeT2KKFzUdrx_a0mFq9YgZNUJgP3ZdjmRhiBAnjvs1hJ4_qOeRoFh5d93QNJIFN2ifYEKr19OCapAVghU3pB8-5afcwwHWiB1p-jnbI2xCt2tJLWc37gscFGeY
Oder man schreibt wie ich den Bürgerreferent beim Verkehrsministerium an, reger Mailwechsel und erhält am Ende die Verfügung auf die sich die gemeinde Lauffen beruft, eigene Schilder zu entwerfen. Was die gemacht haben ist mit dieser Verfügung nicht abgedeckt. Also das ganze einem Rechtsanwalt vorgelegt der zur selben Beurteilung kommt. Dann wird ein Rechtsgutachten beim Rechtsanwalt angefragt (läuft momentan) das dann der Gemeinde vorgelegt wird mit der Aufforderung das unrechtmäßige Handeln zu beenden.
Wenn man da nicht jeden Tag dran ist dauert das halt. Ach ja, das kostet auch Geld und ist bis zu diesem Zeitpunkt von keinem Rechtsschutz abgedeckt. Und dann kommt so ein Vollpfosten und redet von Papiertiger ohne die kleinste Ahnung zu haben was hinter der Sache steckt. Da macht es richtig Spaß und Freude. Einen Teil der Mails habe ich an Hans gesendet.
Und noch ein Hinweis zum Fernsehen vom Papiertiger: https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.ardmediathek.de%2Fswr%2Fplayer%2FY3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNjcxMzU%2Fsendung-19-30-uhr-vom-29-10-2019%3Ffbclid%3DIwAR2TaY1_belRxadtfPzB5yiFwPZdnh9EK3tYDY-YtU_04QSRLQealwGZOeA&h=AT20g0DXCtZVrmXiYuLVU58kB-uOYn-XdEGHapYzyA3l8kqsq6v7qWVmklKPIwil5al-Uqu3fBiApI5HqUXLEFj-oBERCHIDV3W4SYD518REQpEl1tDMHqe8qOxAgAAFw3DU9jKhQt1aRNq0WWUNbJ4qBL9QWp5ju3MZHBxn2gp2h2FJauIkOX6g0qgq5ZFeYZNpY663A3fTFhtM-ervVmcZUU0n1Q0avLHXO5NuLOzVflfRqkOYyIsuz7Z7r6QPAcpsR2Vr_tBdysxshOQyiKAht5diTAhYnq7saGASwCj28aNa9pq9QtmjbkZtZeKKhbBMtMkVFcqyffJhgfCfPOyvTRI_a6aDLEvhcf3JXwKOac_g2muAVhMQhhFtsn8igw-JCymp7QWH-pHVOf6JamySkFW4ATnGNGQZVAFtdVbMms7rQqWoGL9SGzW_z0yHwbMjEK7tjSKHE2F0zFCeUeK0J8bTBZfO1ZvyuEoY3n4x_vDU7iwJXOrMeqq6UjqsVCeT2KKFzUdrx_a0mFq9YgZNUJgP3ZdjmRhiBAnjvs1hJ4_qOeRoFh5d93QNJIFN2ifYEKr19OCapAVghU3pB8-5afcwwHWiB1p-jnbI2xCt2tJLWc37gscFGeY
Re: Anlieger Frei
Hier ein Update dazu:
Anwaltskanzlei Dassler
Schwerpunkte: Allgemeines Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Scheidung, Strafrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht
AW: zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei
der Zusatz "gesperrt für Fischereiberechtigte" ist grundsätzlich nicht im allgemeinen Verzeichnis der Verkehrszeichen vorgesehen. Ob dafür im vorliegenden Fall eine Berechtigung besteht, können Sie bei der zuständigen örtlichen Behörde erfragen.
Die Einschränkung, dass Anliegern mit Fischereiberechtigung keine Durchfahrt erlaubt sein soll, erscheint auf den ersten Blick widersinnig. Dennoch ist es denkbar, dass für eine solche Anordnung ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund ist für jedes Verkehrszeichen erforderlich, da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt. Als solcher ist ein Verkehrsschild auch verwaltungsrechtlich überprüfbar.
Sollte eine Anfrage also ergeben, dass es sich um ein öffentlich angebrachtes Verkehrszeichen handelt, wäre zu überprüfen, ob dieses rechtmäßig erfolgt ist. Sofern es sich um kein öffentliches Verkehrszeichen handelt, dürfte es unzulässig sein.
Ich hoffe, Ihnen damit einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben. Für Rückfragen und ergänzende Informationen stehe ich, gern auch telefonisch, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dassler
Rechtsanwältin
Die Gemeinde beruft sich laut Bürgerbeauftragter des Verkehrsministeriums auf eine Genehmigung zur Verwendung des Zusatzzeichens "Zufahrt für Berechtigte zu privaten Stellplätzen frei" was aber gar nichts mit diesem Schild in Lauffen zu tun hat.
Wer jetzt Lust dazu hat kann ja klagen.
Hans-Hermann Schock
Anwaltskanzlei Dassler
Schwerpunkte: Allgemeines Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Scheidung, Strafrecht, Unterhaltsrecht, Verkehrsrecht
AW: zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei
der Zusatz "gesperrt für Fischereiberechtigte" ist grundsätzlich nicht im allgemeinen Verzeichnis der Verkehrszeichen vorgesehen. Ob dafür im vorliegenden Fall eine Berechtigung besteht, können Sie bei der zuständigen örtlichen Behörde erfragen.
Die Einschränkung, dass Anliegern mit Fischereiberechtigung keine Durchfahrt erlaubt sein soll, erscheint auf den ersten Blick widersinnig. Dennoch ist es denkbar, dass für eine solche Anordnung ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund ist für jedes Verkehrszeichen erforderlich, da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt. Als solcher ist ein Verkehrsschild auch verwaltungsrechtlich überprüfbar.
Sollte eine Anfrage also ergeben, dass es sich um ein öffentlich angebrachtes Verkehrszeichen handelt, wäre zu überprüfen, ob dieses rechtmäßig erfolgt ist. Sofern es sich um kein öffentliches Verkehrszeichen handelt, dürfte es unzulässig sein.
Ich hoffe, Ihnen damit einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben. Für Rückfragen und ergänzende Informationen stehe ich, gern auch telefonisch, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dassler
Rechtsanwältin
Die Gemeinde beruft sich laut Bürgerbeauftragter des Verkehrsministeriums auf eine Genehmigung zur Verwendung des Zusatzzeichens "Zufahrt für Berechtigte zu privaten Stellplätzen frei" was aber gar nichts mit diesem Schild in Lauffen zu tun hat.
Wer jetzt Lust dazu hat kann ja klagen.
Hans-Hermann Schock