Strafe wegen Nachtangeln

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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# Alex #
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Beitragvon # Alex # » 01.03.2013, 13:37

Dem schließe ich mich komplett an!
Mannheim -> Heidelberg -> Neckargemünd

Fischjäger
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Beitragvon Fischjäger » 01.03.2013, 17:17

Wenn man auf Waller Angeln will hat man aber nur Nachts reale Chancen ich habe schon in vielen Videos gesehen wie Wallerangler Nachts angeln,kann man das erklären ?

Und das in Baden Wü... ?

Fish-Assassin
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Beitragvon Fish-Assassin » 01.03.2013, 18:16

[quote="Fischmörder"]Wenn man auf Waller Angeln will hat man aber nur Nachts reale Chancen ich habe schon in vielen Videos gesehen wie Wallerangler Nachts angeln,kann man das erklären ?

Das erklärt sich durch die Erlaubnis, auf AAl und Wels bis 24Uhr, im Sommer bis 1Uhr zu fischen. Dazu haben manche Vereine wohl noch Sondergenemigungen fürs Welsangeln.
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Gselzbaer67
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Beitragvon Gselzbaer67 » 01.03.2013, 19:18

Fish-Assassin hat geschrieben:
Fischmörder hat geschrieben:Wenn man auf Waller Angeln will hat man aber nur Nachts reale Chancen ich habe schon in vielen Videos gesehen wie Wallerangler Nachts angeln,kann man das erklären ?

Das erklärt sich durch die Erlaubnis, auf AAl und Wels bis 24Uhr, im Sommer bis 1Uhr zu fischen. Dazu haben manche Vereine wohl noch Sondergenemigungen fürs Welsangeln.


Selbst als Hegeverein vom Neckar kann man beim RP ein "Hegenachtfischen" auf Wels beantragen, jedoch müssen dann die Welse auch entnommen werden :wink:
Aber das geht leider nicht für Jedermann :cry:
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FBauf
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Beitragvon FBauf » 01.03.2013, 19:55

Es gibt das Nachtangelverbot in BaWü bisher nunmal. Daher sollten sich alle dran halten, unabhängig von den Strafen oder Konsequenzen. Eine bewusste Missachtung finde ich unfair denen gegenüber, die sich daran halten.
Auch ich habe mich schon darüber geärgert, ich sass während eines WM-Spiels am Neckarufer und genoss die unglaubliche Ruhe am Neckarufer. Gebissen hat nix, also kam die Angel um eins aus dem Wasser und ich sass noch eine Stunde da und habe die Geräusche der Nacht genossen.

Wenn ich mit Freunden unterwegs bin, kommt zur Sperrstunde der Grill und Bier raus. Im Hochsommer geht die Sonne um 5 auf, also sind es lächerliche 3 Stunden Angelpause :wink:

Haltet Euch an Ge- und Verbote und sorgt nicht zusätzlich um Streit zwischen den Anglern.

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Tino
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Beitragvon Tino » 23.03.2013, 19:34

Hatte die Tage einen befreundeteten Angler getroffen.
Er musste 87 € zahlen, weil er nachts am Neckar seine Ruten am Wasser hatte.

Beködert waren die Ruten nicht und die Ruten waren auch nicht ausgeworfen.

Die beiden Ruten lagen auf seinem Rodpod und die Vorfächer waren nicht eingehangen.

Es wurden daraufhin seine Vorfächer mit den Ködern kontrolliert, die er neben seinem Sitzmöbel in einer Köderbox aufbewarte. (Von den Ruten saß er 10m entfernt)

Da die Köder feucht waren, Boilies und Pellets kam es zu der Anzeige wegen unerlaubtem Nachtangels am Neckar.

Also als Tipp, baut eure Rodpods ab und demoniert eure Steckruten.
Am besten die Ruten in der geschlossenen Rutentasche aufbewahren.

Damit seid ihr auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Wie der Fall meines Angelkollegen zeigt, muss man hier auf 100% Nummer sicher gehen und keinen Anlass zur Beanstandung geben.
Petri Heil Tino
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TJ
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Beitragvon TJ » 24.03.2013, 01:05

Gegen so ein Bußgeld wär ich definitiv vorgegangen jede Willkür sollte man sich nicht gefallen lassen. Bei fangfertigen ok aber so? Ist übrigends am Wasser auch tagsüber zu beachten mit Ruten wer schnell mal die köfirute am Auto lehnen hat und mit zwei Ruten angelt kann schon Probleme bekommen.
Hatte zum Glück noch nie solche Probleme und da bin ich auch froh drüber.

Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

Limit your catch, don’t catch your limit

Neos
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Beitragvon Neos » 24.03.2013, 13:14

Also zum Thema Kontrollen am Neckar. ich angel am 0er Abschnitt vorwiegend in Neckargemünd - ich wurde dieses jahr bereits zweimal von der WaPo tagsüber kontrolliert. Und das in einem Zeitraum von geschätzetn 4 Wochen. immer zur ungefähr gleichen Uhrzeit daher glaube ich fast das sie hier fast täglich kontrollieren. Das erste mal war sogar sehr schlechtes Wetter (um die 0 Grad).

Wulf
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Beitragvon Wulf » 07.04.2013, 07:34

Hallo,

Wenn ich nachtangeln möchte fahre ich nach Hessen oder einfach auf die andere Rheinseite in die Pfalz. Dort ist das nicht verboten. Bei und dauert es wohl noch etwas bis sich das evt. ändert.

Gruß
Chris

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Tino
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Beitragvon Tino » 07.04.2013, 09:40

Hallo Chris,

ich hoffe das sich das mal ändert in BaWü und auch im Saarland.
Der Neckar fließt auch durch Hessen, da dürfte man dann doch am Neckar 24h durchangeln?

Am Rhein ist es ähnlich, auch an der Mosel.

Nur warum dürfen die Kollegen auf der einen Seite eines Flußes zu jederzeit angeln und die Kollegen auf der anderen Seite angeln nicht.

Das ergibt irgendwie keinen Sinn.

Im Saarland sind die Gesetze zur Nachruhe (so nennt man das dort) noch restriktiver, im besten Fall darf man dort bis 23:00 Uhr (Sommerzeit) angeln im ungünstigsten Fall nur bis 17:00 Uhr (Winterzeit).

Es sollte jedem Angler möglich sein, selber zu entscheiden, wann er seinem Hobby nachgehen möchte.
Petri Heil Tino

"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"

Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg

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Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 07.04.2013, 10:23

Ich wurde gestern von einem WAVler kontrolliert und habe mit dem netten Kerl auch eine Weile geredet. Sie werden in Zukunft vermehrt nachts konrtollieren um die schwarzen Schafe zu erwischen. Auch die dritten Rute wird immer sehr geachtet.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Fischersfritz06
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Beitragvon Fischersfritz06 » 07.04.2013, 10:46

Du darfst alles...dich bloß nicht erwischen lassen...
Angler sind gebildete Menschen mit Abi....
>>>>sie beherrschen Latein<<<<
Wer fEhLeR fInDeT dArF sIe bEhaLtEn!!

Abschnitt: Lustnau bis Neckartenzlingen + Neckartailfingen

Zocker35
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Beitragvon Zocker35 » 07.04.2013, 12:18

In Unterfranken am Main (das gehört zu Bayern) ist laut eines Angelgeschäftsinhabers das Nachtangelverbot seit diesem Jahr eingeführt bzw.wieder eingeführt worden.


Nachtangeln •1.4. bis 30.9. von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr, ansonsten von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr


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