Hans hat geschrieben:Das eintragen eines verangelten Fisches mit dem Vermerk V ist nur Mitgliedern des WAV vorgeschrieben und vereinsintern.
Kann man glaube ich so nicht ganz sagen.

Das gilt für die WAV-Vereinsgewässer, da es in der dortigen Gewässerordnung steht. Angle ich als WAV-Mitglied z.B. am 9er steht da nichts dazu, denn der 9er ist ja kein Vereinsgewässer. Wenn man als nicht-WAVler z.B. die Wochenend-Schnupperkarte nimmt, muss man sich auch an die Gewässerordnung der Vereinsgewässer halten.
Schaden wird es denke ich nicht, wenn man das "V" einträgt und auch das mit der abgeschnittenen Schnur oder dem Vorfach als Beweis ist sicher nicht verkehrt (mein teures Stahlvorfach würde ich aber am Stück lassen), auch wenn in Deutschland, in Europa und eigentlich jedem Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung gilt. Einen 44cm Zander oder eine in der Schonzeit gefangene nicht überlebensfähige Forelle aber einfach zu verbuddeln halte ich für nicht so toll, schade um den Fisch. Wenn's aber in der Verordnung steht muss man wohl oder sich halt nicht erwischen lassen, hat mal ein Polizist bei einem kleinen Verkehrsdelikt - nicht ganz ernst gemeint - zu mir gesagt.
Am wichtigsten ist aber denke ich, immer höflich, ruhig und sachlich zu bleiben (in der Ruhe liegt die Kraft!), auch wenn einem ein Kontrolleur nicht wohlgesonnen begegnet - was mir aber persönlich noch nie passiert ist, die waren immer sehr nett. Ich überlege gerade, die entsprechenden Unterlagen einfach als PDF aufs Smartphone zu laden, so wie ich auch "meine" Gewässerkarten immer als PDF bzw. JPEG dabei habe. Dann braucht man auch nicht diskutieren, sondern kann gemeinsam in die Gesetze und Verordnungen reinschauen.
Andererseits, das Grundgesetz, die Landesverfassung, die Straßenverkehrsordnung und die Magna Charta führt man ja auch nicht ständig mit sich herum...
