Nachtangelverbot

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

Moderator: Moderatoren

Benutzeravatar
Andi
Beiträge: 361
Registriert: 13.04.2008, 16:22
Wohnort: Oedheim

Beitragvon Andi » 18.12.2011, 16:16

Erfahrungsgemäß ist es ja so, dass das Nachtangelverbot steht, und der Angler trotzdem sitzt. Wenn man mal in einer Sommernacht am Neckarufer entlang schaur, versteht man wie das gemeint ist ^^
Ich angle am 5er
An der Jagst und am "Alten Neckar" in BFH

gufeur
Beiträge: 812
Registriert: 11.08.2009, 23:23
Wohnort: marbach

Beitragvon gufeur » 18.12.2011, 16:53

ist trotzdem miess das es anscheinend genug befürworter des nachtangelns gibt und die jetzt weiterhin illegal fischen müssen :evil:
gruss tobi VIII

Benutzeravatar
Andi
Beiträge: 361
Registriert: 13.04.2008, 16:22
Wohnort: Oedheim

Beitragvon Andi » 18.12.2011, 16:56

Da hast du vollkommen Recht!
Ich denke aber nicht das sich daran auf absehbare Zeit etwas ändern wird.
Unsere Gewässer machen ja im durchschnitt nicht den eindruck, als würde dort zu wenig gefischt werden. Das Gegenteil ist ja ehr der Fall...
Ich angle am 5er

An der Jagst und am "Alten Neckar" in BFH

Wurmzüchter ♰
Beiträge: 2926
Registriert: 22.05.2007, 19:24
Wohnort: Stuttgart

Beitragvon Wurmzüchter ♰ » 18.12.2011, 19:40

Aber warum besteht das Nachtangelverbot in BW? Es muss doch Gründe geben.
Ich angle am 9er
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nie zum Sitzen.

Benutzeravatar
Florian1980
Beiträge: 620
Registriert: 07.01.2011, 18:25
Wohnort: Neckarwestheim

Beitragvon Florian1980 » 18.12.2011, 23:14

Die Gründe sind ja bekannt, wenn auch nicht nachvollziehbar (Ruhezeit für die Fische)...

Interessant ist nur, dass momentan alles auf EU-Recht umgestellt wird (sogar in der Landwirtschaft) und das Fischereirecht bleibt auf Landesebene...

Benutzeravatar
Andi
Beiträge: 361
Registriert: 13.04.2008, 16:22
Wohnort: Oedheim

Beitragvon Andi » 19.12.2011, 09:49

@ Flo: Dürfte aber nur eine Frage der Zeit sein bis das Fischereirecht der EU unterstellt wird! Es könnte aber auch dann sehr gut sein das alles beim alten bleibt! ( Wenn es sie in dieser Form dann überhaupt noch gibt :wink: )
Ein angeführter (offizieller?!) Grund für ein Nachtangelvorbot sollen Ruhezeiten für Fische sein ?! Das ist ein Scherz, oder?
Ich angle am 5er

An der Jagst und am "Alten Neckar" in BFH

Lenny IX
Beiträge: 134
Registriert: 18.12.2011, 17:39
Wohnort: Ehningen / Frickenhausen

Beitragvon Lenny IX » 19.12.2011, 15:59

Hallo,
wenn Ruhezeit für Fische ein offizieller Grund fürs Verbot ist, dann ist das wohl ein schlechter Scherz :roll: Genauso ist es mit der "Ausnahme" für Wels-/Aalfang bis 1 Uhr. Fange ich mittags einen Karpfen, darf ich ihn nicht zurücksetzen (wegen angeblicher Tierquälerei), beißt er um 0Uhr auf den Tauwurm fürn Aal muss ich ihn zurück setzen (nein, dass ist keine Tierquälerei, weil durch das Gesetz der Karpfen automatisch vor Schaden geschützt ist oder was :?: )

Meiner Meinung nach sollte man die ganzen Gesetze mal auf den neuesten Stand bringen. Dieses alte Gelaber vom "grünen Tisch" taugt nichts mehr.
Lenny

Benutzeravatar
TJ
Beiträge: 1810
Registriert: 01.12.2007, 15:41
Wohnort: Heilbronn

Beitragvon TJ » 19.12.2011, 16:31

Auch um 23 Uhr musst du einen maßigen Fisch der nicht geschützt ist oder sich in der Schonzeit befindet entnehmen und darfst diesen nicht zurücksetzten. Die Regelung betrifft lediglich das gezielte beangeln. Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

Limit your catch, don’t catch your limit

Lenny IX
Beiträge: 134
Registriert: 18.12.2011, 17:39
Wohnort: Ehningen / Frickenhausen

Beitragvon Lenny IX » 19.12.2011, 18:02

Hallo Thomas,
habe nachgelesen, duhast recht, dass macht das Ganze noch sinnloser...!
Lenny


Zurück zu „Was ist gesetzlich zu beachten“