Angeln vom Boot

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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neckarlaube
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Beitragvon neckarlaube » 20.09.2012, 11:10

Hallo Forum,

ich habe da noch eine Frage.

"....mit dem Kahn....3m vom Ufer weg.."

Was ist in diesem Fall ein Kahn ? Ein Ruderboot ?

Oder auch ein motorisiertes Boot ? Sprich Benziner, eMotor etc. ?

Würde das heißen z.B. beim 6er Abschnitt ist das Angel vom Boot erlaubt, solange das Boot 3m vom Ufer weg ankert. Und es dabei egal ist was für ein Boot es ist ?

Danke

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Hans
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Beitragvon Hans » 20.09.2012, 11:18

Kahn,Boot egal.
Die 3Meter maximal vom Ufer entfernt!
Und nicht dort wo ein Frachtkahn hinkommen könnte.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

neckarlaube
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Beitragvon neckarlaube » 20.09.2012, 11:27

hui, das ging schnell.
Vielen Dank für das schnelle Feedback Hans.

Ok, das klingt gut. Dann ist es also am 6er erlaubt, solange ich nicht an einer Spundwand festmache (Kanal). Und solange ich 3 m am Rand bin, stehe ich auch keinem Kahn im Weg. Vor allem dann, wenn ich mich hinter der Markierungsboje befinde, richtig ?

neckarlaube
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Beitragvon neckarlaube » 20.09.2012, 11:37

jetzt bin ich ein wenig verwirrt.

Im Beiblatt steht "... zu keiner Zeit vom Boot erlaubt..." und im Erlaubnisschein steht die Sache mit dem Kahn und den 3 m vom Ufer.

Kann hier jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen ?

Danke

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Hans
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Beitragvon Hans » 20.09.2012, 11:45

Dann würde ich da anrufen bevor du
http://img233.imageshack.us/img233/9582 ... tch002.jpg

hier landest.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon TJ » 21.09.2012, 01:03

Am 6er abschnitt war das bisher wie bei den meisten abschnitten erlaut mit dem verankertem Boot max 3m vom ufer. Das mit dem zur keiner zeit erlaubt kam später dazu. Also meiner meinung nach am 6er lass es. Ausbringen der montage ist ok allerdings sollte auch hier die rute am Ufer sein sonnst kann auch ein solches als Angeln vom Boot ausgelegt werden.

@Hans
Knast gint es sicherlich nicht aber bei missachtung der Hege bestimmungen spätestens beim zweiten mal kann es schon zu einem entzug der Karte kommen. Dann lieber vorher anrufen

Gruß Thomas
Abschnitt 5/6

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Beitragvon neckarlaube » 21.09.2012, 01:21

Hallo Thomas,

besten Dank für die Info !!

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Beitragvon Bulli » 21.09.2012, 13:18

hab mich mittlerweile auch recht gut eingelesen. Allerdings ist das angeln 3m vom Ufer jetzt auch nicht unbedingt der Knaller! Schleppen ist ebenfalls nicht erlaubt :roll:
Was ich mir vorstellen könnte ist die Bodenstruktur mit dem Echolot zu erkunden (mit einem guten Echolot vielleicht auch den ein oder anderen Fisch).

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Beitragvon Tino » 21.09.2012, 13:44

Mit dem Boot ist schon eine gute Sache, man kann da Stellen anfahren, die man zu Fuss nicht erreicht oder nur über Umwege.

Klassisches Beispiel, die Seite am Xer an der die B10 entlanggeht, da kommt man von der B10 aus nichts ans Wasser. Es gibt dort aber gute Angelplätze.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg

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Beitragvon Florian1980 » 15.05.2013, 22:15

TJ hat geschrieben:Am 6er abschnitt war das bisher wie bei den meisten abschnitten erlaut mit dem verankertem Boot max 3m vom ufer. Das mit dem zur keiner zeit erlaubt kam später dazu. Also meiner meinung nach am 6er lass es. Ausbringen der montage ist ok allerdings sollte auch hier die rute am Ufer sein sonnst kann auch ein solches als Angeln vom Boot ausgelegt werden.

@Hans
Knast gint es sicherlich nicht aber bei missachtung der Hege bestimmungen spätestens beim zweiten mal kann es schon zu einem entzug der Karte kommen. Dann lieber vorher anrufen

Gruß Thomas


Einen Vereinskollegen hat die Wasserschutzpolizei letzte Woche kontrolliert. Er hatte ne beköderte Rute, Echolot und Wallerholz an Bord. Wurde sofort als angeln vom Boot ausgelegt und angezeigt, auch wenn er angan, nur die Rute auslegen zu wollen.

Eine zweite Anzeige gab es wegen fehlender Kennzeichnung am Boot.

Die Stelle (Thomas, du kannst dir vielleicht vorstellen wo) liegt geschätzte 50-80 Meter von der Fahrrinne entfernt.

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Beitragvon Hans » 15.05.2013, 22:37

Eine fangfertige Rute wundert mich jetzt nicht das da eine Anzeige kommt.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon Florian1980 » 15.05.2013, 22:49

Wie soll man denn sonst die Montage auf 50 Meter ausbringen? Mit offener Bremse abziehen?

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Beitragvon Hans » 15.05.2013, 23:21

Wenn man den Köder erst einhängt nachdem man die Montage ausgebracht hat, also eine Art 2 Rutenmontage dann könnte es anders aussehen. Aber das ist ein Thema bei dem man sich streiten kann.
Schon das Montage ausbringen kann als Angeln vom Boot ausgelegt werden.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon Skipper » 15.05.2013, 23:40

Ich denke auch, dass wenn ich mit meinem Kajak die Montage ausbringe, mir das als angeln vom Boot aus ausgelegt werden könnte. Schließlich hat man das eigentliche Fanggerät ja an Bord.
Aber: Man muss sich das mal praktisch vorstellen. Ich öffne die Bremsen bei den Ruten an Land in ihren Haltern, steig in mein Kajak und paddel 50 Meter weit raus oder zur Seite oder wie auch immer. Selbst wenn ich in dem Moment, in dem ein Wapo-Boot in Sichtweite kommt, erst auf halber Strecke sein sollte, kann ich den Köder noch an der richtigen Stelle ablegen bevor sie überhaupt mitkriegen würden, dass ich Montagen auslege. Und selbst wenn ich mit einem anderen Boot, also nicht so schnell, unterwegs bin, kann ich die Montage immer noch sofort fallen lassen und ich hab eben kein Fanggerät mehr an Bord. Deshalb find ich die Frage ob das auslegen per Boot erlaubt ist oder nicht für eher akademisch. Können sich aus meiner Sicht die Juristen drüber streiten :lol:
Es gibt immer einen noch größeren Fisch!

Ich angel am 0er bei Heidelberg

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Beitragvon Florian1980 » 16.05.2013, 22:19

Dann bekommst Du ne anzeige wegen "versuchter Tierquälerei" oder sowas, weil Du nicht bei deinen Ruten bist...


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