Hallo Forum,
ich habe da noch eine Frage.
"....mit dem Kahn....3m vom Ufer weg.."
Was ist in diesem Fall ein Kahn ? Ein Ruderboot ?
Oder auch ein motorisiertes Boot ? Sprich Benziner, eMotor etc. ?
Würde das heißen z.B. beim 6er Abschnitt ist das Angel vom Boot erlaubt, solange das Boot 3m vom Ufer weg ankert. Und es dabei egal ist was für ein Boot es ist ?
Danke
Angeln vom Boot
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hui, das ging schnell.
Vielen Dank für das schnelle Feedback Hans.
Ok, das klingt gut. Dann ist es also am 6er erlaubt, solange ich nicht an einer Spundwand festmache (Kanal). Und solange ich 3 m am Rand bin, stehe ich auch keinem Kahn im Weg. Vor allem dann, wenn ich mich hinter der Markierungsboje befinde, richtig ?
Vielen Dank für das schnelle Feedback Hans.
Ok, das klingt gut. Dann ist es also am 6er erlaubt, solange ich nicht an einer Spundwand festmache (Kanal). Und solange ich 3 m am Rand bin, stehe ich auch keinem Kahn im Weg. Vor allem dann, wenn ich mich hinter der Markierungsboje befinde, richtig ?
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Dann würde ich da anrufen bevor du
http://img233.imageshack.us/img233/9582 ... tch002.jpg
hier landest.
http://img233.imageshack.us/img233/9582 ... tch002.jpg
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Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9
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Am 6er abschnitt war das bisher wie bei den meisten abschnitten erlaut mit dem verankertem Boot max 3m vom ufer. Das mit dem zur keiner zeit erlaubt kam später dazu. Also meiner meinung nach am 6er lass es. Ausbringen der montage ist ok allerdings sollte auch hier die rute am Ufer sein sonnst kann auch ein solches als Angeln vom Boot ausgelegt werden.
@Hans
Knast gint es sicherlich nicht aber bei missachtung der Hege bestimmungen spätestens beim zweiten mal kann es schon zu einem entzug der Karte kommen. Dann lieber vorher anrufen
Gruß Thomas
@Hans
Knast gint es sicherlich nicht aber bei missachtung der Hege bestimmungen spätestens beim zweiten mal kann es schon zu einem entzug der Karte kommen. Dann lieber vorher anrufen
Gruß Thomas
Abschnitt 5/6
Limit your catch, don’t catch your limit
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hab mich mittlerweile auch recht gut eingelesen. Allerdings ist das angeln 3m vom Ufer jetzt auch nicht unbedingt der Knaller! Schleppen ist ebenfalls nicht erlaubt
Was ich mir vorstellen könnte ist die Bodenstruktur mit dem Echolot zu erkunden (mit einem guten Echolot vielleicht auch den ein oder anderen Fisch).

Was ich mir vorstellen könnte ist die Bodenstruktur mit dem Echolot zu erkunden (mit einem guten Echolot vielleicht auch den ein oder anderen Fisch).
Mit dem Boot ist schon eine gute Sache, man kann da Stellen anfahren, die man zu Fuss nicht erreicht oder nur über Umwege.
Klassisches Beispiel, die Seite am Xer an der die B10 entlanggeht, da kommt man von der B10 aus nichts ans Wasser. Es gibt dort aber gute Angelplätze.
Klassisches Beispiel, die Seite am Xer an der die B10 entlanggeht, da kommt man von der B10 aus nichts ans Wasser. Es gibt dort aber gute Angelplätze.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg
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- Florian1980
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TJ hat geschrieben:Am 6er abschnitt war das bisher wie bei den meisten abschnitten erlaut mit dem verankertem Boot max 3m vom ufer. Das mit dem zur keiner zeit erlaubt kam später dazu. Also meiner meinung nach am 6er lass es. Ausbringen der montage ist ok allerdings sollte auch hier die rute am Ufer sein sonnst kann auch ein solches als Angeln vom Boot ausgelegt werden.
@Hans
Knast gint es sicherlich nicht aber bei missachtung der Hege bestimmungen spätestens beim zweiten mal kann es schon zu einem entzug der Karte kommen. Dann lieber vorher anrufen
Gruß Thomas
Einen Vereinskollegen hat die Wasserschutzpolizei letzte Woche kontrolliert. Er hatte ne beköderte Rute, Echolot und Wallerholz an Bord. Wurde sofort als angeln vom Boot ausgelegt und angezeigt, auch wenn er angan, nur die Rute auslegen zu wollen.
Eine zweite Anzeige gab es wegen fehlender Kennzeichnung am Boot.
Die Stelle (Thomas, du kannst dir vielleicht vorstellen wo) liegt geschätzte 50-80 Meter von der Fahrrinne entfernt.
- Florian1980
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Ich denke auch, dass wenn ich mit meinem Kajak die Montage ausbringe, mir das als angeln vom Boot aus ausgelegt werden könnte. Schließlich hat man das eigentliche Fanggerät ja an Bord.
Aber: Man muss sich das mal praktisch vorstellen. Ich öffne die Bremsen bei den Ruten an Land in ihren Haltern, steig in mein Kajak und paddel 50 Meter weit raus oder zur Seite oder wie auch immer. Selbst wenn ich in dem Moment, in dem ein Wapo-Boot in Sichtweite kommt, erst auf halber Strecke sein sollte, kann ich den Köder noch an der richtigen Stelle ablegen bevor sie überhaupt mitkriegen würden, dass ich Montagen auslege. Und selbst wenn ich mit einem anderen Boot, also nicht so schnell, unterwegs bin, kann ich die Montage immer noch sofort fallen lassen und ich hab eben kein Fanggerät mehr an Bord. Deshalb find ich die Frage ob das auslegen per Boot erlaubt ist oder nicht für eher akademisch. Können sich aus meiner Sicht die Juristen drüber streiten
Aber: Man muss sich das mal praktisch vorstellen. Ich öffne die Bremsen bei den Ruten an Land in ihren Haltern, steig in mein Kajak und paddel 50 Meter weit raus oder zur Seite oder wie auch immer. Selbst wenn ich in dem Moment, in dem ein Wapo-Boot in Sichtweite kommt, erst auf halber Strecke sein sollte, kann ich den Köder noch an der richtigen Stelle ablegen bevor sie überhaupt mitkriegen würden, dass ich Montagen auslege. Und selbst wenn ich mit einem anderen Boot, also nicht so schnell, unterwegs bin, kann ich die Montage immer noch sofort fallen lassen und ich hab eben kein Fanggerät mehr an Bord. Deshalb find ich die Frage ob das auslegen per Boot erlaubt ist oder nicht für eher akademisch. Können sich aus meiner Sicht die Juristen drüber streiten

Es gibt immer einen noch größeren Fisch!
Ich angel am 0er bei Heidelberg
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