Fischereischein leicht gemacht

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Angelpärchen
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Fischereischein leicht gemacht

Beitragvon Angelpärchen » 10.01.2013, 21:57

Hallo Gemeinde,
mal eine Geschichte die, dafür verbürge ich mich, absolut wahr ist. Ich wohne an der Grenze zu RLP und arbeite auch dort.
Eine Kollegin rumänischer Abstammung ist schon lange in Deutschland hat mittlerweile die Deutsche Staatsangehörigkeit und auch hier ihren (Erst)-Wohnsitz. Sie ist verheiratet und ihr Mann hatte die Idee mit seinem Enkel fischen zu gehen. Sie fragte mich, da sie weiß das ich einen Fischereischein besitze, wie man an einen solchen käme. Ich erklärte ihr den den "Weg zum Angeln" Prüfung etc. Ein paar Wochen später kam sie mit einem rumänischen Fischereischein den sich ihr Mann in Rumänien hat ausstellen lassen für ca 17 €. Den Tipp haben ihnen rumänische Landsleute gegeben. Die haben ihr erklärt sie bzw ihr Mann müße nur noch den Fischereischein aus Rumänien von einem beglaubigten Übersetzer übersetzen lassen und damit aufs Landratsamt gehen und würde dann den deutschen Fischereischein bekommen. Ich habe ihr gesagt das das Ding nicht das Papier wert ist auf dem er gedruckt wurde. Ich hatte den "Lappen" selbst in der Hand. Zwei Wochen später kam sie und hielt mir voller Stolz einen deutschen Fischereischein ausgestellt auf ihren Mann unter die Nase. Ich dachte ich falle vom Glauben ab. Nichts mit 30 Std Kurs Prüfung etc.
Ic habe mir lange überlegt das zu schreiben. Denn ich habe absolut keine Lust anderen eine Anleitung für einen "Fischereischein light" zu geben. Vielleicht sollte man diesen Tread auch wieder löschen. Ich weiß es nicht.
Gerechtigkeit ist in meinen Augen etwas anderes. Da Angelgesetze Länderangelegenheiten sind, weiß ich nicht ob dies auch in anderen Bundesländern funktionieren würde.
Ich muß ehrlich gestehen mein Stolz auf den von mir mit Kurs und Prüfung erworbenen Fischereischein hat etwas darunter gelitten. Und meiner Frau geht es nicht anders
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Hans
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Beitragvon Hans » 10.01.2013, 22:15

Ich glaube so einfach ist es nicht mehr, denn als ich meinen Jahresfischereischein vor ,ich glaube 2 oder 3 Jahren verlängern wollte, hieß es plötzlich man benötige einen Nachweis der Fischereiprüfung oder einen Nachweis dass man schon vor 1975 glaube ich war es, einen Jahresfischereischein hatte.
Diese Bestimmung war absolut neu für mich, der Hintergrund wäre, so hieß es , das gerade solche "umgeschriebenen Angelscheine aus dem Ausland" nicht um eine Prüfung herum kämen.
Gruß Hans
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Angelpärchen
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Beitragvon Angelpärchen » 10.01.2013, 22:17

So sollte es auch sein. Vielleicht hat sich das in der Pfalz noch nicht "durchgesetzt"
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TJ
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Beitragvon TJ » 10.01.2013, 22:39

In Baden Würrtemberg geht das auch nicht in anderen Bundesländern ist sowas auch jetzt noch möglich in Hessen langt soweit ich weis für einen Ausländer sogar wenn er eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass er in seinem Heimatland geangelt hat und er bekommt den Schein. Traurig aber wahr und das obwohl alle länderregelungen auf den selben gesetzten basieren.

Bei uns wollen deshalb auch Vereine nichtnur einen Angelschein sondern auch ein Prüfungszeugnis. Um sicher zu sein, dass jeder wirklich seine Prüfung hat.

Gruß Thomas
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Angelpärchen
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Beitragvon Angelpärchen » 11.01.2013, 07:28

Ist ja schon ein netter "Gesetzestext" WAV.
Wenn denn mal eine Fischerprüfung statt gefunden hätte, könnte ich den Punkt 6 verstehen. Hat aber nur 17 € gekostet in Rumänien. Im übrigen sind es mittlerweile deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in RLP
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Fish-Assassin
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Beitragvon Fish-Assassin » 11.01.2013, 14:53

Da hat vielleicht die Tante auf dem Amt geschlafen. Soweit ich weiß, die Prüfung muss im gleichen Bundesland abgelegt werden, in dem der Hauptwohnsitz ist. Bei Zuzügen aus dem Ausland gilt für ausländische Angelscheine; können anerkannt werden bis längstens Ende des auf die Wohnsitzname folgenden Kalenderjahres, die Fischereiabgabe muss bezahlt werden ( dann bekommt man einen deutschen Angelschein mit eben dieser Gültigkeit). War dieser Schein auf Lebenszeit ausgestellt oder befristet? Ich kenne einen Russen, der hat das auch versucht, ohne Erfolg.
Ich fische 2023 am 6er

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Beitragvon Angelpärchen » 11.01.2013, 15:14

Ja Fischereischein auf Lebenszeit. Gebühr für fünf Jahre entrichtet.
Die "Tante" vom Amt scheint nicht geschlafen zu haben, denn sie wollte die beglaubigte Übersetzung bevor sie den deutschen Fischereischein ausgestellt hat.
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Beitragvon Gruendling 67 » 11.01.2013, 15:42

Ja stimmt schon. ich weiß von einigen ehemaligen Übersiedlern die den Osten verlassen haben das diese den Angelschein auf den Landratsämtern ohne Probleme bekommen haben.
Ist allerdings schon ein paar jährchen her, wie es heute gehandelt wird weiß ich auch nicht...
Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen.
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Beitragvon carp12 » 11.01.2013, 17:39

Ich verstehe Punkt 5 nicht! Gilt der Sachkundenachweis nicht für alle??
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Beitragvon TJ » 11.01.2013, 17:52

Punkt 5 gilt für Diplomaten die haben eh Sonderrechte

Gruß Thomas
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Beitragvon carp12 » 11.01.2013, 18:32

@ TJ! Ja,leider. Ich finde einen Sachkundenachweis gut und wichtig! Aber dies
sollte für alle gelten. Es kann nicht sein, dass es für sogenannte VIP-Menschen, die vielleicht nicht mal nen Hering von einer Forelle unterscheiden
können, ermöglicht wird, einen Fischereischein einfach so zu erstehen! Sowas geht mit meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht konform!
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Beitragvon wallerhunter » 11.01.2013, 21:33

Ich finde das eher voll übertrieben, wozu muss es überhaupt eine Prüfung geben? Es sollte eher wie ein Kurs aussehen, mit mehr Stunden, damit man ganzen Inhalt durchgehen kann, ohne den komischen Prüfung.
Natürlich habe ich mein Fischereischein nach einem Prüfung erworben, finde aber dass dieser total überflüssig war. Hatte damals Abschlussprüfung, daher nicht für Fischereischein lernen können. Nur im Unterricht aufgepasst (meine ganze Unterlagen ein mal durchgesehen) und ohne Probleme bestanden. Die Vorschriften stehen eher überall nachzulesen, vorallem jeder Verein kann eigene Vorschriften aufstellen. Mein Sohn hat seit er 10 Jahre alt ist einen Jugendfischereischein vom Rathaus ausgestellt, ohne jegliche Prüfung und hat schon mit seinen 13 Jahren mehr drauf als sehr viele (!!!) Personen, die eine Prüfung abgelegt haben. Kann auch Kiemenschnitt und Normalen Herzschnitt, beteubt auch die Fische richtig. Laut Gesetz ist es ihm in Deutschland verboten, in Italien und Frankreich war das kein Problem und hat er auch gemacht.
Fische kann er auch alle unterscheiden.
Prüfung ist m.m eig. für Katz.


Grüsse Alex
Ob, gross oder klein, ein Wels muss es sein
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Re: Fischereischein leicht gemacht

Beitragvon Rheineckar » 18.01.2016, 15:08

Hallo zusammen,

wahrscheinlich sollte ich den Betreff ändern auf, Fischereischein schwer gemacht.

kurz ein paar Worte über das Umschreiben meines Fischreischeins.

Da ich meine Fischereiprüfung in Hamburg absolviert habe und nach einem Wohnortwechsel laut Gesetz der Schein innerhalb von zwei Jahren umgeschrieben werden muss, bin ich Mitte Dezember letzten Jahres auf das Bürgeramt in Heidelberg gegangen um diesen umschreiben zu lassen. Zudem wurde für 2016 die Fischereiabgabe fällig.
Ich dachte das wird kein großer Aufwand sein, kurz die Sachlage schildern und schon wird mir mein Schein umgeschrieben.
Der Mann auf dem Bürgeramt fragte mich zuerst nach meiner Urkunde, kein Problem hatte ich dabei.
Diese zusammen mit meinem Schein müssen erstmal nach Karlsruhe geschickt werden, damit dort geprüft wird ob die abgelegte Prüfung in Hamburg überhaupt in Baden-Württemberg anerkannt ist. Es kann nämlich nach Aussage von dem Herrn durchaus sein das diese hier nicht anerkannt ist und ich somit meinen Schein nicht umschreiben lassen kann.
Sobald er eine Rückmeldung bekommen hat, wird er sich melden. Ich habe mich Anfang der Woche bei ihm gemeldet, jedoch ist immer noch warten angesagt.
Fakten:

-Ich fische jetzt schon seit knapp zwei Jahren am Neckar ganz legal mit allen erforderlichen Genehmigungen und jetzt weil ich meinen Angelschein umschreiben lassen muss, ist das auf einmal nicht mehr möglich!?

-Hätte ich für dieses Jahr noch meine Fischereiabgabe entrichtet, könnte ich Problemlos eine Neckarkarte lösen!

-In Hamburg kann ich keine Fischereiabgabe mehr entrichten, da ich meinen Wohnsitz in Baden Württemberg habe!

-Sollte die Prüfung nicht anerkannt werden, soll oder muss ich in Baden Württemberg nochmal eine Prüfung absolvieren?

-Warum muss so etwas überhaupt geprüft werden, hat der Fische in Baden Württemberg ein anderen Körperaufbau, sein Herz nicht am rechten Fleck?

Also immer die Urkunde aufbewahren und hoffentlich nicht in den Genuss kommen einen Fischereischein umschreiben zu müssen.

Hoffentlich bis bald am Wasser mit einem Fischerschein, abgestempelt für 10 Jahre.

Tight Lines !!!

Jp1979
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Re: Fischereischein leicht gemacht

Beitragvon Jp1979 » 18.01.2016, 15:45

Bürokratie lässt grüßen.
Gruß Jan
Abschnitt V

Schönbucher
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Re: Fischereischein leicht gemacht

Beitragvon Schönbucher » 18.01.2016, 17:23

Rheineckar hat geschrieben:Hallo zusammen,

wahrscheinlich sollte ich den Betreff ändern auf, Fischereischein schwer gemacht.

kurz ein paar Worte über das Umschreiben meines Fischreischeins.

Da ich meine Fischereiprüfung in Hamburg absolviert habe und nach einem Wohnortwechsel laut Gesetz der Schein innerhalb von zwei Jahren umgeschrieben werden muss, bin ich Mitte Dezember letzten Jahres auf das Bürgeramt in Heidelberg gegangen um diesen umschreiben zu lassen. Zudem wurde für 2016 die Fischereiabgabe fällig.
Ich dachte das wird kein großer Aufwand sein, kurz die Sachlage schildern und schon wird mir mein Schein umgeschrieben.
Der Mann auf dem Bürgeramt fragte mich zuerst nach meiner Urkunde, kein Problem hatte ich dabei.
Diese zusammen mit meinem Schein müssen erstmal nach Karlsruhe geschickt werden, damit dort geprüft wird ob die abgelegte Prüfung in Hamburg überhaupt in Baden-Württemberg anerkannt ist. Es kann nämlich nach Aussage von dem Herrn durchaus sein das diese hier nicht anerkannt ist und ich somit meinen Schein nicht umschreiben lassen kann.
Sobald er eine Rückmeldung bekommen hat, wird er sich melden. Ich habe mich Anfang der Woche bei ihm gemeldet, jedoch ist immer noch warten angesagt.
Fakten:

-Ich fische jetzt schon seit knapp zwei Jahren am Neckar ganz legal mit allen erforderlichen Genehmigungen und jetzt weil ich meinen Angelschein umschreiben lassen muss, ist das auf einmal nicht mehr möglich!?

-Hätte ich für dieses Jahr noch meine Fischereiabgabe entrichtet, könnte ich Problemlos eine Neckarkarte lösen!

-In Hamburg kann ich keine Fischereiabgabe mehr entrichten, da ich meinen Wohnsitz in Baden Württemberg habe!

-Sollte die Prüfung nicht anerkannt werden, soll oder muss ich in Baden Württemberg nochmal eine Prüfung absolvieren?

-Warum muss so etwas überhaupt geprüft werden, hat der Fische in Baden Württemberg ein anderen Körperaufbau, sein Herz nicht am rechten Fleck?

Also immer die Urkunde aufbewahren und hoffentlich nicht in den Genuss kommen einen Fischereischein umschreiben zu müssen.

Hoffentlich bis bald am Wasser mit einem Fischerschein, abgestempelt für 10 Jahre.

Tight Lines !!!


Das soll noch einer Verstehen was in diesem Paragraphen Staat noch mit rechten dingen zugeht wo sich selbst unsere Volksvertreter über sämtliches Recht und Gesetz hinwegsetzen!
Ich wünsch dir viel Glück das du deinen Schein ohne Prüfung verlängert kriegst, getreu nach dem Motto "Wir schaffen das" :oops:


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