Heimliches Nachtangeln ??

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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mxp
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Heimliches Nachtangeln ??

Beitragvon mxp » 15.07.2013, 17:24

Am Neckar (zumindest am Xer) gibt es eine Vorschrift die mir etwas Schwammig zu sein scheint:

* Geangelt werden darf bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
* auf Aal bis 1 Uhr nachts

Im Endeffekt ist aber das doch Nachtangeln durch die Hintertür, oder? Was ist denn, wenn um 0.30 Uhr Brassen auf meinen Wurm beißen oder Zander auf meinen Köderfisch?

Im Endeffekt sehe ich hier also nicht den Sinn der Regel bzw. der Ausnahme?

Waller-Vogel
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Beitragvon Waller-Vogel » 15.07.2013, 17:30

Hey ist in ganz BaWü so.
Im grund genommen hast du recht es gibt keine Garantie das nix andres beißt, bei meim letzten Aal ansitzt ging mir en 15er Zander an den Wurm und dass um ca 24 Uhr der kannte das Gesetz wohl nicht xD

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topspin
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Beitragvon topspin » 15.07.2013, 17:48

Das mit der Hintertür ist relative.

In der Parxis würde es gehen ,den die Aal oder Welsmontage, je nach Größe der Köder wird ja auch den ein oder andren (nicht Ziehlfisch) an den Haken locken, was du ja nicht unbedingt vermeiden kannst, mit Wurm ,Köderfisch, oder ähnliches.

aber ich glaube zu meinen wenn du um 0:30 eine Brasse fängst muss sie wieder zurück ins Wasser.
Lg.Simon
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Hans
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Beitragvon Hans » 15.07.2013, 19:02

Hi Simon die Brachse muß bestimmt nicht zurück.
Es ist so gedacht dass du nicht gezielt vor hast andere Fische wie Aal oder Wels zufangen. Also vorsätzlich.
Gruß Hans
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topspin
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Beitragvon topspin » 15.07.2013, 19:09

ah ok, ist gespeichert.
Lg.Simon
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schweyer
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Beitragvon schweyer » 15.07.2013, 19:20

Hans hat geschrieben:die Brachse muß bestimmt nicht zurück.


Ich kann zwar nur für den Hegebereich Nürtingen sprechen, aber was die gefangene Brachse betrifft wär ich mir nicht so sicher.

In den Scheinen steht (stand), dass beim Aal- bzw. Welsfang nur Wurmköder erlaubt wären und dass vorher gefangene Fische vom Wasser wegzubringen sind. Dies soll doch eine eventuelle Kontrolle erleichtern und schließt aus, dass ich mir die Brachse oder was auch immer aneignen darf. Sonst würde diese Regelung doch keinen Sinn ergeben.

Im Klartext bedeutet dies, alles außer Aal und Wels, gefangen eine Stunde nach Sonnenuntergang gehört zurück ins Wasser und lässt keinen Spielraum für Interpretationen....meine Meinung.

Gruß Thomas

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Beitragvon Hans » 15.07.2013, 21:34

Ich folgere das aus dem Gesetz dass gefangene Fische ohne Schonzeit/Schonmaß entnommen werden müssen.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon mxp » 15.07.2013, 21:35

Verschiedene Meinungen zu dem Thema sind genau das was ich meine. Die Regelung ist Zweideutig und erlaubt somit Nachtangeln durch die Hintertür.

schweyer
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Beitragvon schweyer » 15.07.2013, 21:50

Hans hat geschrieben:Ich folgere das aus dem Gesetz dass gefangene Fische ohne Schonzeit/Schonmaß entnommen werden müssen.


Könnte man gegenargumentieren, dass die Brachse während der "Schonzeit" zwischen eine Stunde nach Sonnenuntergang und eine Stunde vor Sonnenaufgang gefangen wurde :)

Interessantes Thema.

Gruß Thomas

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Beitragvon Hans » 15.07.2013, 22:06

Ja wenn das mit der Schonzeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang so festgelegt wäre....dann hätte die Brachse was davon.

Ich glaube es ist nicht ganz einfach jemand nachzuweisen das er mit Fischgeschmackboilis auf Karpfen statt auf Wels angelt.

Schlupflöcher wird es wohl immer geben und auch immer ausgenutzt, nicht nur beim Angeln.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon Hans » 16.07.2013, 12:50

Hallo Freunde
Herr Schock vom WAV hat mich zum Thema benachrichtigt

Da nach der LFV das Nachtangeln nur auf Aal und Wels erlaubt ist dürfen
auch nur diese beiden Fischarten angelandet und mitgenommen werden.

Alle anderen Fische müssen wieder zurückgesetzt werden weil das Angeln
auf diese Fische zur Nachtzeit nicht erlaubt ist . Das entspricht dann auch
den Regeln des Tierschutzes.
Wenn Angler in dieser Zeit mit anderen Fischarten wie Aal oder Wels angetroffen werden oder Angelgerät verwenden das ersichtlich für andere Fischarten verwendet werden soll, dann kann es eine Anzeige wegen Fischwilderei geben.
Gruß Hans
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Beitragvon schweyer » 16.07.2013, 13:02

Danke Hans für Deine Mühe :)

Dann hat mich mein rechtliches Verständnis doch nicht im Stich gelassen. Alles Andere wäre auch völlig unlogisch gewesen. Mit den "selbstgebastelten Schlupflöchern" sollte man etwas vorsichtig umgehen damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Ich persönlich halte es auch für etwas riskant einem eventuellen Fischereiaufseher erklären zu wollen, dass der fischige Boilie an der Haarmontage mit Achter-Karpfenhaken für nen Wels gedacht ist.....ganz blöd sind die ja nun auch nicht.

Gruß Thomas

Mad_Max
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Beitragvon Mad_Max » 16.07.2013, 15:44

Einfach so lange angeln wie es net mehr geht. Falls einer kommt, Augen zu und so tun ob man schläft, dann einfach sagen "UI doch so spät schon"...
Nicht das ich das schon gemacht habe, aba sei ma uns ehrlich, das Verbot is scho bissl bekloppt.
0'er Bereich:
1x 77'er Zander
1x 68'er Rapfen
4x Rotaugen
Zu viele Grundeln!

Timbo
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Beitragvon Timbo » 16.07.2013, 16:04

Find ich schwierig es will ja nicht jeder der auf Wels angelt einen 2 Meter Fisch fangen, zum einen hab ich zb garnicht das Gerät dazu und zum anderen schmecken kleinen Welse geräuchert auch viel besser. Für mich heißt da ich biete garnicht erst so einen 30cm Köderfisch an oder nur 2-3 Würmer und nicht 10.
Wie soll der Kontrolleur das ganze dann beurteilen ???
Enz/ überall wo es Fische gibt


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