Catch and Release

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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Catch und Release

dafür
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dagegen
23
28%
 
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Urian-Guiding
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Beitragvon Urian-Guiding » 21.03.2013, 15:07

Völlig richtig...

Ich habe vor 6 Jahren einen Wels mit 1,40m zum essen aus einem Gewässer entnommen. Wir haben ihn daheim Zerlegt, mainiert und gegrillt. Beim Grillen ist mir damals ein seltsamer geruch in die Nase gestiegen.

Die komplette Familie hat sich später gemeinsam entschlossen den fertigen Fisch zu entsorgen. Das gegrillte Fleisch hat so Geschmeckt wie es in alten gewölben riecht. Extrem Modrig.
Das selbe konnte ich bei einem Karpfen feststellen der ein Gewicht von 8kg auf die waage brachte.

Darauf hin habe ich für mich entschlossen keinen größeren Wels mehr mit zu nehmen! (Nochmal will ich einen Fisch nicht töten der später entsorgt werden muss.)
Klar weis man vorher nicht wie der Fisch schmeckt. Aber muss ein Lebewesen deswegen Sterben?

Nun mal eine gerelle frage Herr Schock, wenn ich zb am Neckar auf Welsangel mit der Spinnrute und ich will einen der Welse in der 1m klasse. Fang aber zb einen Zander oder einen Hecht.
Muss ich diesen dann auch töten?
(Das ist eine ernst gemeinte frage!)

Greetz
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gecko03
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Beitragvon gecko03 » 21.03.2013, 17:45

Urian-Guiding hat geschrieben:Nun mal eine gerelle frage Herr Schock, wenn ich zb am Neckar auf Welsangel mit der Spinnrute und ich will einen der Welse in der 1m klasse. Fang aber zb einen Zander oder einen Hecht.
Muss ich diesen dann auch töten?
(Das ist eine ernst gemeinte frage!)


ja musst Du.


aber ganz ehrlich, es gibt doch mehr als genug Möglichkeiten einen Fisch wieder zurückzusetzen, wenn er nicht zu verwerten ist, ohne dass einem dann an den Karren gefahren werden kann (wenn man es geschickt anstellt).

Und, das Tierschutzgesetz besagt, "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen"

Vernünftiger Grund ist die Verwertung. Das hiesse wenn man auf Hecht oder Karpfen angelt, und einen 2m Wels an die Rute bekommt, dann wird jeder _gesunder Menschenverstand vorausgesetzt_ einsehen, dass so ein Fisch nicht zu verwerten ist.

carphunter82
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Beitragvon carphunter82 » 21.03.2013, 18:08

@wav

denke mal du wirst im wav an der spitze sein,nicht angeln,keinen karpfen mit 15-20kg jemals gegesen haben.



ich entnehme im jahr einige fische ,aber ich geh nicht mit dem ziel ans wasser alles tot zu klopfen.



wen ich am neckar,see schon läute seh mit setzkeschern geht mir der hut hoch.



es werden rotaugen,brassen,barsche,karpfen u.s.w alles genüpelt,hauptsache das geld der jahres karte ist wieder durch fisch drin.




viele beschweren sich das im neckar nicht gut gefangen wird,wen ich laichfähige fische entnehme kann auf dauer kein natürlicher ertrag mehr vorhanden sein.




schau ich nach bayern an einige seen,sind gross fische geschont in diesesn seen hat es einen hervoragenden hecht,zander,karpfenbestand.



wenn ich nur entnehme auf dauer ,kann man sehr wohl ein gewässer kaput machen.

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--BassQ--
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Beitragvon --BassQ-- » 21.03.2013, 21:26

Auf das Thema hab ich gewartet :) leider hab ich grad keine Zeit und schreib die Tage was dazu.

Was sicherlich ein guter Weg ist wäre Selektive Entnahme ich jedoch bin für CR mit der Selektive Entnahme Regel

CannstatterJunge
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Beitragvon CannstatterJunge » 22.03.2013, 13:01

nasenrüffler hat geschrieben:Falls das so war hoffe ich, dass der entsprechende Kursleiter heute keine Kurse mehr leiten darf. Diese Annahme ist meiner Meinung nach schlichtweg fallsch und fördert in gewissem Maße Tierquälerei.


da ich erst letztes jahr den schein erworben habe, denke ich die herren der kursleitung wussten was sie erzählen aber wie gesagt ich beruf mich da voll und ganz auch die aussagen im kurs. wenn das falsch ist sehe ich gern ein das ich da falsch liege...


--BassQ-- hat geschrieben:Was sicherlich ein guter Weg ist wäre Selektive Entnahme ich jedoch bin für CR mit der Selektive Entnahme Regel


da stellt sich halt die frage wie du das regeln willst da ja meist ein ermessensspielraum da ist bzw sein sollte?? ich hoffe es tut sich was in der richtung das halt was passiert aber glauben tun ich nicht wirklich dran
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mein dank geht an herrn Albert Einstein... der wahre worte gelassen ausspricht!!!

Fish-Assassin
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Beitragvon Fish-Assassin » 22.03.2013, 14:14

Zu diesem Thema fällt mir noch ein, das Angeln nur für den Persönlichen bedarf erlaubt ist. Das bedeutet doch, daß wenn ich meinen Wobbler durchs Wasser ziehe und mir statt der erhofften Forelle, Barsch oder Hecht ein Rapfen oder Döbel einsteigt, den ich nicht verwerten möchte bzw. kann, mach ich mich unweigerlich strafbar. Lass ich den Fisch schwimmen, verstoße ich gegen ein Gesetz. Schlage ich den Fisch ab und kicke ihn in die Tonne, verstoße ich gegen das Gesetz, weil ich ein Tier ohne vernünftigen Grund töte. Schenke ich den Fang meinem Nachbarn, der gerne Weißfisch mag, stehe ich auch wieder auserhalb des Gesetzes, da ich nur für meinen Eigengebrauch fischen darf. Wie man es dreht und wendet, der Angler verstößt gegen das Gesetz. In diesem Fall gibt es Juristisch den Begriff der Güterabwägung, was bedeutet, der Betroffene wägt ab, welche Lösung am wenigsten Gesetzeswidrig ist. :lol:
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Beitragvon speedy1712 » 22.03.2013, 17:31

wo liegt der Unterschied zwischen C&R und einem untermaßigem Fisch ???????????????????????????????ß

Wenn ich den schonend zurücksetze ist das dann keine Tierquälerei??


Wer kann mir da helfen ???????????????????
Gruß speedy
Ich angle am 10-er

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nasenrüffler
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Beitragvon nasenrüffler » 22.03.2013, 19:03

speedy1712 hat geschrieben:wo liegt der Unterschied zwischen C&R und einem untermaßigem Fisch ???????????????????????????????ß

Wenn ich den schonend zurücksetze ist das dann keine Tierquälerei??


Wer kann mir da helfen ???????????????????
Gruß speedy


Unterschied: Einen untermaßigen Fisch musst du zurücksetzen. Sollte er nicht überlebensfähig sein, betäuben und töten. Verwerten darfst du ihn dann nicht. Da gibt es aber nen eigenen thread zu.

Einen maßigen Fisch, der nicht in der Schonzeit gefangen wurde musst du vom Gesetz her betäuben, töten und sinnvoll verwerten.
Angelt am 3er, Neckarpate in Zusammenarbeit mit Topspin am Abschnitt III

speedy1712
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Unterschied: Einen untermaßigen Fisch musst du zurücksetzen.

Beitragvon speedy1712 » 22.03.2013, 21:48

der streß für den fisch ist genau der gleiche wie beim C&R
Ich angle am 10-er

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Diggler
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Beitragvon Diggler » 23.03.2013, 08:24

Ja, aber niemand fängt absichtlich nur untermaßige Fische, wogegen das Fangen und Zurücksetzen großer Fische gewollt bzw. schon vorher geplant ist. Also wäre die "Schuldhaftigkeit" im Sinne des Gesetzes größer bzw. überhaupt erst gegeben, wenn Du so willst.
Wenn jemand absichtlich den ganzen Tag nur untermaßige Fische fangen würde und diese dann gesetzlich gesetzlich legitimiert wieder zurücksetzt, hätte das zumindest auch ein "Gschmäckle". Irgendwo steht doch, dass man die Stelle wechseln soll, wenn man dort dauernd untermaßige Fische fängt, glaube ich.
ab 2018 nur noch am oberen Neckar.

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Sebi8
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Beitragvon Sebi8 » 23.03.2013, 18:57

Ich fände für den Neckar sogenannte " Küchenfenstermaße" gut.
Funkt an paar Seen die ich kenn ziemlich gut..

Ganz ehrlich.. ein Hecht mit 50 cm ist so schlank und dünn das man da eh nichts rausbekommen würde...

Bsp Zander und Hecht darf man nur von 60-80 cm mitnehmen...

Alles was eigentlich zu klein ist oder die großen Fische sollten zurück...

Fände ich nicht soo schlecht..
Immer mit Kopf & Verstand am Wasser handeln...


Abschnitt 6

carphunter82
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Beitragvon carphunter82 » 23.03.2013, 20:16

sebi@

so kenn ich das aus ein paar vereinen,das sieht man dan auch an den fängen wieder.


dort wo das so ist,fängt man seit 1-2 jahren viele hechte von 15-40cm eigengewächse.

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mainevent
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Beitragvon mainevent » 24.03.2013, 11:12

So werde auch mal dazu was schreiben,

Ich bin für das Entnahme - Fenster das macht am meisten sinn und bringt auch für die Angler was die gerne mal was für die Küche mit nehmen.

Wo mir der Kragen platz sind die Leute die C&R praktiziere und dann sich bei Aldi Pangasius oder Forelle aus der Tiefkühltruhe kaufen.

Aber jetzt auch noch mal was zu der Behauptung man muss wenn man auf Wels geht und dann ein Zander fängt den abschlagen und mit nehmen.

Also in einer grossen Anglerzeitung habe ich mal gelesen das wenn es nicht der Zielfisch ist oder der Zielfisch zu groß für die Verwertung ist darf man ihn zurück setzen.

Habe hier auch noch mal einen Beitrag vom DAV wo auch noch mal ein paar infos dazu stehen. (Quelle: www.anglerverband.com/)

Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:

Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben!



Wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Potenzial von Fischen lassen sogar vermuten, dass das systematische Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung der genetischen Architektur der Fische führt, d. h., dass das genetische Potenzial verarmt. Fischpopulationen würden durch die Negativselektion (gezielte Entnahme der kapitalen Fische) kleinwüchsiger, krankheitsanfälliger etc. Ganz abgesehen davon ist es manchem Angler auch nicht möglich, kapitale Fische selbst zu verwerten, sodass er den gefangenen Fisch wieder zurücksetzen möchte.



Aus unterschiedlichen Gründen wird das Tierschutzgesetz von Vertretern verschiedener Verbände missinterpretiert. Es wird von einigen Tierschutzvertretern in der Art ausgelegt, als ob das Zurücksetzen von Fischen eine strafbare Handlung wäre.



Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!
Unterer Abschnitt - Raum Heidelberg

FBauf
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Beitragvon FBauf » 24.03.2013, 13:20

Moin,
es gab letztes Jahr ein Schwerpunktthema dazu in der F&F. Dort wurde von einem Anwalt erklärt, wie es mit C&R rechtlich aussieht. Leider habe ich den Artikel gerade nicht zur Hand, ich habe ihn ausgeliehen. Daher eben so, wie ich es im Kopf habe:
Tenor des Artikels: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Verboten ist es, ein Tier ohne Grund absichtlich zu quälen oder Schade zuzufügen. Ein Grund ist, wie ja schon oft hier erwähnt, den Fisch essen zu wollen. Will ich nun eine Forelle angeln und erwische einen Döbel, den ich nicht essen möchte, kann ich den durchaus zurücksetzen. Wenn ich einen Fisch aus einem guten Grund zurücksetze, etwa weil ich ihn nicht verwerten kann (zu groß) oder ich denke, dass der Fisch als Laichfisch im Wasser besser aufgehoben ist als in der Pfanne, dann werde ich dafür auch nicht verurteilt werden. Wenn ich allerdings nachweislich losziehe und keinen Fisch entnehmen werde bzw. alle massigen Fische zurücksetze, dann mache ich mich strafbar.

Die Paragraphen sind in meinen Augen hier etwas missverständlich und undeutlich formuliert. Allerdings sollte man sich nicht all zu große Sorgen machen, es ist nicht so hart, wie allgemein behauptet wird.

Persönlich bin ich übrigens bekennender Kochtopfangler und gegen C&R. Was an den Haken geht und massig ist, kommt mit. Wenn ich genügend gefangen habe, breche ich das Angeln ab :)

j.s.
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Beitragvon j.s. » 10.04.2013, 19:51

Habt Ihr schon mal was vom ROTEN KORMORAN gehört?
Bei dem gibts keinC&R.Da gilt hauptsache Karte bezahlt egal ob untermaßig laichfähig oder nicht.
Lieber Ratten im Keller,als Verwandschaft im Haus.


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