Anschreiben Regierungspräsidium

Hier findet ihr Fragen und Antworten zu Gesetzen, die das Angeln und den Fischfang regeln

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WhiteEagle
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Anschreiben Regierungspräsidium

Beitragvon WhiteEagle » 23.08.2012, 10:38

Endlich habe ich es geschafft, das Anschreiben an das Regierungspräsidium zu erstellen und werde es heute auch versenden.

Ich bitte aber ausdrücklich keine erneute Diskussion über das Thema zu führen, da wir hier denke ich schon weitaus genug geschrieben haben.

http://www.baubiologie-layher.de/file/datas/Anschreiben%20RP%20STGT%202012%2008%2023.pdf

Das pdf ist wie nachfolgend urheberlich geschützt!

Das vorliegende Protokoll / Gutachten / Schreiben ist in Form und Inhalt urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt, soweit nichts anderes angegeben beim Ersteller. Es ist nicht gestattet, Teile des Berichtes oder den gesamten Bericht in irgendeiner Form (z.B. durch Fotografie, Mikrofilm, EDV –Technisch oder irgendeinem anderen Verfahren) ohne schriftlich Genehmigung des Erstellers zu reproduzieren oder unter Verwendung elektronischer Systeme zu speichern, zu bearbeiten, vervielfältigen, verbreiten oder zu übersetzen. Dies betrifft insbesondere die gegebenenfalls im Bericht vorhandenen zusätzlichen, erläuterten Informationen. Selbstverständlich ist es gestattet, die Analyse – Ergebnisse zweckgebunden an den jeweiligen Endkunden zur Information, unter Hinweis auf die Urheberrechte des Erstellers, in einfacher Ausfertigung weiterzuleiten. Eine Haftung des Erstellers ist ausgeschlossen.
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

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ACER
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Beitragvon ACER » 23.08.2012, 10:42

Auf die Antwort bin ich sehr gespannt - wenn eine kommt...

Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für deinen Einsatz!
Gruß Steff

Ich angle an der Rems, am Neckar nur noch selten...

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Stef1308
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Beitragvon Stef1308 » 23.08.2012, 10:49

auch von mir vielen Dank, bin ebenfalls auf die Antwort gespannt.
Abschnitt 10

Fischi Fischi beisse, mein Köder ist nicht aus Sch...e!

http://www.youtube.com/watch?v=6USP5Ywh9ts

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Beitragvon Gruendling 67 » 23.08.2012, 11:36

Klasse Nico ,das ist Prima. Auch von mir vielen Dank
Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen.
Neu am 10er

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m0wL
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Beitragvon m0wL » 23.08.2012, 12:49

Spitzen sache^^
---Fishing is not a sport, its a passion and an obsession...

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martinwilhelm
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Beitragvon martinwilhelm » 23.08.2012, 13:56

Gut geschrieben, unmissverständlich und deutlich.
Da muss jetzt jemand Farbe bekennen, bloß wer ?

Ich gehe davon aus dass die Bearbeitung im RP erst mal ein paar Kreise zieht, bis die Zuständigkeit geklärt ist

@ Acer
Da muss eine Antwort kommen, sonst wäre es Untätigkeit in Dienst.
Angeln ist die einzige Art von Philosophie, von der man satt werden kann.

Ich fische im 10er

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WhiteEagle
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Beitragvon WhiteEagle » 23.08.2012, 14:05

martinwilhelm hat geschrieben:@ Acer
Da muss eine Antwort kommen, sonst wäre es Untätigkeit in Dienst.


Und dass ist bei unseren Beamtenbürokraten keine Seltenheit :)

Aber prinzipiell hast du recht!

Grüßle


Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:

markus81
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Beitragvon markus81 » 23.08.2012, 15:26

Auch von mir Danke für deinen Einsatz!Ich hoffe nur das vom RP auch eine eindeutige Stellungnahme kommt und kein "Bürokratideutsch"

Gruß Markus
Wav und Neuner

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Beitragvon Remsangler » 25.08.2012, 09:09

Auf die Antwort bin ich auch mal gespannt. Ein Angler mit gültiger Gewässerkarte gilt als Anlieger und darf Wege die mit dem Schild "Anlieger frei" und "land-und forstwirtschaftlichen Verkehr" befahren.

WhiteEgle ich hätte an Deiner Stelle einfach einmal Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. (Wenn auch wirklich nichts falsch gemacht hast)

Vieleicht wäre der gleich eingestellt worden!?

Jetzt warten wir mal auf die Antwort des Regierungspräsidiums.
Abschnitt 8/9 und Rems!

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Beitragvon Hans » 25.08.2012, 10:34

Ich finde es prima Nico dass du das einmal nachhakst.
Wer weiß,vielleicht haben wir alle durch dein Angagemant einmal Klarheit was denn nun erlaubt ist.
Gruß Hans
Neckar Abschnitt 9

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Beitragvon WhiteEagle » 03.09.2012, 16:35

Ihr werdet es nicht glauben, aber ich habe Antwort bekommen und kann diese per Mail zur Verfügung stellen, ich möchte diese hier nicht veröffentlichen, bitte um Verständniss.

Wer die Stellungsnahme sehen möchte (ist sehr umfangreich und gut geschrieben) soll mir bitte kurz eine pn mit E-Mail Adresse schreiben, ich werde die Stellungsnahme dann gleich an Euch raus senden.

Liebe Grüße


Nico
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Beitragvon Tino » 03.09.2012, 16:48

Hallo Nico,
was ging aus dem Schreiben hervor.
Du kannst es ja mit Deinen eigenen Worten hier wiedergeben.
Petri Heil Tino
"Je kleiner die Schuppen, desto besser der Fisch"
Xer, Nürtingen und Mosel-Grenzgewässer Luxembourg

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Beitragvon derStuttgarter » 03.09.2012, 16:50

Hallo Nico,

danke für Deinen Einsatz!
Petri vom Andreas

Ergebnisse 2020: schaun mir mal.......;-)
<°)))><
- WAV-Gewässer -

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Beitragvon WhiteEagle » 06.09.2012, 08:15

Ich bitte noch diejenigen die das Schreiben bisher nicht erhalten haben gedult zu üben, da auf Nachfrage keine Veröffentlichung und Weitergabe mir gestattet wurde, bin allerdings schon an einer Lösung dran!

Diejenigen, die das Schreiben bekommen habe, bitte ich dies in jedem Fall nicht an dritte aus zu händigen!

Mir ist es wichtig das jeder interessierte die Fakten erfahren darf, denn es geht uns alle etwas an, bitte hier aber noch um bisschen geduld und hierüber in diesem Forum vorerst keine Aussagen und Situationen aus dem Schreiben zu veröffentlichen!

Gruß

Nico
Neulich habe ich einen Fisch gefangen, der war so groß, daß der Wasserspiegel um 2 Meter sank, als ich ihn herauszog. :lol2:


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